Hi,
öööhm… ich habe ein Problem. Ich schreibe am kommenden Dienstag die Abschlußprüfung meiner Umschulung. In der Einladung (die aber maschinell erstellt ist und höchstwahrscheinlich keinen Unterschied zwischen Azubis und Umschüler macht), steht, man müsse die Berichtshefte mitgringen. Nu hat es aber immer geheissen, Umschüler bräuchten das blöde Ding nicht unbedingt… und ich war daher während des Praktikums aus verschiedenen Gründen *etwas* nachlässig mit dem blöden Ding. Und nun habe ich ein Problem. Telefonisch hat mir die Sachbearbeiterin der IHK die obige Auskunft zwar auch gegeben… aber nur mündlich, nicht schriftlich… Und da ich ein mißtrauischer Mensch mit ein paar einschlägigen weniger guten Erfahrungen bin habe ich etwas Bedenken, ob das der Typ am Eingang auch weiß, daß für Umschüler andere Regeln gelten. Nicht daß es am Ende Schwierigkeiten gibt…
Irgendwo soll das angeblich auch in irgend einem Gesetz drinstehen, daß der „Tätigkeitsnachweis“ in der Erwachsenenbildung nicht mehr zu führen sei… aber ich finde die entsprechende Textstelle nicht. Kann mir jemand helfen? Danke!!
greetings, Nena