Keine Betriebskostenabrechnung

Mal angenommen ein Mieter erhält keine Nebenkostenabrechnung innerhalb der Fristen, nachdem er aus der Wohnung ausgezogen ist.

Es besteht die Möglichkeit auf Abrechnung zu klagen mit dem Risiko dass der VM eine fiktive Abrechnung erstellt und ein weiter Rechtsstreit droht.

Eine andere Möglichkeit ist, auf Rückzahlung der gesamten Nebenkosten zu klagen. Der VM kann im Laufe des Rechtsstreit den Nachweis noch erbringen, er würde aber vom Gericht geprüft.

Welche Möglichkeit ist empfehlenswert, oder gibt es noch eine bessere? Auch hinsichtlich der anfallenden Kosten für Prozess/Anwalt, der VM möchte jeden Cent wieder zurückerstatten wissen da er kein Verschulden hat.

vielen Dank,
Marvin

ach ja die lieben alten Bekannten

Mal angenommen ein Mieter erhält keine Nebenkostenabrechnung
innerhalb der Fristen, nachdem er aus der Wohnung ausgezogen
ist.

nach den ggf. vielen Nörgeleien wäre sicherlich wohl jeder VM froh soeinen endlich ziehen zu sehen…

Es besteht die Möglichkeit auf Abrechnung zu klagen mit dem
Risiko dass der VM eine fiktive Abrechnung erstellt und ein
weiter Rechtsstreit droht.

???
Ein neuer Aspekt. Der Frager beantwortet seine Fragen selber…

Die Logik der Aussage läßt auch zu wünschen übrig. Wieso sollte ein VM vorsätzlich Abrechnungen präsentieren, die ein Richter sofort als Fälschung enttarnen würde.
Wieso sollte ein VM so dumm sein sich dieser Unglaubwürdigkeit auszusetzen, wenn er nur einfach die Abrechnungen nach seinen Rechnungen und Unterlagen etc. anfertigen (lassen) kann?

Eine andere Möglichkeit ist, auf Rückzahlung der gesamten
Nebenkosten zu klagen. Der VM kann im Laufe des Rechtsstreit
den Nachweis noch erbringen, er würde aber vom Gericht
geprüft.

???
So wünscht sich wohl ein hier nicht näher bekannter M endlich seinem Ziel, den VM vor dem Kadi zu ziehen.

Wie wäre es ersteinmal die Abrechnung anzumahnen?

Welche Möglichkeit ist empfehlenswert, oder gibt es noch eine
bessere?

Klar, wer die Wahl hat zwischen der Pest und er Cholera wählt die Polera oder die Choest. :wink:

btw:
Davon mal abgesehen wäre bei den beiden Vorgaben sowieso keine endweder oder gegeben, weil die beiden Aussagen aufeinander aufbauen.

Auch hinsichtlich der anfallenden Kosten für
Prozess/Anwalt,

???
Schon mal hier mitbekommen, das der Kläger die Prozesskostenvorauszahlung vorstreckt?
Bargeld dafür wäre als als unschädlich zu betrachen.

der VM möchte jeden Cent wieder
zurückerstatten wissen da er kein Verschulden hat.

???
Leider bleibt offen, worauf der VM kein verschulden hat…
…und wer was an wen erstatten soll.

Wenn aber der VM das Nicht-Zustandekommen der Abrechnung nicht zu vertreten hat, könnten auch noch Nachforderungen daraus noch an den M verlangt werden.

vielen Dank,
Marvin

Leider hat sich an diesem Stil kaum etws geändert, immerhin wäre zumindest FAQ1129 weitgehend erfüllt, gratuliere, das schafft hier nicht jede/r.

vlg MC

(PS:
Die Gürtellinie ist da wo der gute Geschmack aufhört.)

Du bist nur ein Troll, ich hoffe ein Admin entfernt diesen Unsinn recht fix

Mal angenommen ein Mieter erhält keine Nebenkostenabrechnung
innerhalb der Fristen, nachdem er aus der Wohnung ausgezogen
ist.

Sicher, dass die Fristen nicht eingehalten worden sind? Die Nebenkostenabrechnung geht genau bis 1 Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraum (nicht gleich Auszugstermin) fristgerecht zu.

Es besteht die Möglichkeit auf Abrechnung zu klagen mit dem
Risiko dass der VM eine fiktive Abrechnung erstellt und ein
weiter Rechtsstreit droht.

Wie wäre es erstmal mit einer Aufforderung zur Sendung der NKA mit Fristsetzung? Warum sollte im Übrigen ein Vermieter einer fiktive Abrechnung erstellen?

Eine andere Möglichkeit ist, auf Rückzahlung der gesamten
Nebenkosten zu klagen. Der VM kann im Laufe des Rechtsstreit
den Nachweis noch erbringen, er würde aber vom Gericht
geprüft.

Wieso so sicher, dass überhaupt eine Rückzahlung ansteht. Vielleicht geht es für den Mieter auch um eine Nachzahlung.

Welche Möglichkeit ist empfehlenswert, oder gibt es noch eine
bessere? Auch hinsichtlich der anfallenden Kosten für
Prozess/Anwalt, der VM möchte jeden Cent wieder
zurückerstatten wissen da er kein Verschulden hat.

Erstmal sicher gehen, dass die Frist überhaupt überschritten wurde. Danach schreiben an Vermieter mit Fristsetzung. Sollte diese Frist dann ablaufen kann man über weitere Schritte nachdenken.

vielen Dank,
Marvin

Gruß

Samira

Es mag sein, dass seine Wortwahl nicht jedermans Geschmack trifft (meistens derjenigen die keine volle Zustimmung erhalten, obwohl sie es erwartet hätten)
Jedoch entbehren die Antworten nicht einer gewissen Logik und einem gewissen mietrechtlichem Fachwissen. (Was nicht bei jeder Antwort der Fall ist)
Überarbeitungswürdig erscheint mir jedoch der Umgang mit der Tastatur. :wink:))

vnA

Du bist nur ein Troll, ich hoffe ein Admin entfernt diesen
Unsinn recht fix

wieso unsinn - der gängigen praxis nicht unähnlich
hier noch ein kommentar von mir:

Mal angenommen ein Mieter erhält keine Nebenkostenabrechnung :innerhalb der Fristen, nachdem er aus der Wohnung ausgezogen ist.

eine nk-abrechnung kann auch zur nachzahlung führen, vielleicht
ist es besser nicht danach zu fragen…?!

Es besteht die Möglichkeit auf Abrechnung zu klagen

sicher

mit dem Risiko dass der VM eine fiktive Abrechnung erstellt und ein :weiter Rechtsstreit droht.

rsiken gibt es immer beim klagen und sogar das risiko dass der
vermieter eine echte, korrekte und zeitige abrechnung erstellt

Eine andere Möglichkeit ist, auf Rückzahlung der gesamten :Nebenkosten zu klagen.

hast du keine nebenkosten verbraucht???

Welche Möglichkeit ist empfehlenswert, oder gibt es noch eine :bessere?

ja sicher - nix machen - du bist aus der wohnung draußen, warum
nachtreten???

gruß
ad

eine nk-abrechnung kann auch zur nachzahlung führen,
vielleicht
ist es besser nicht danach zu fragen…?!

für nachforderungen gibt es fristen, trotzdem danke für den hinweis

Es besteht die Möglichkeit auf Abrechnung zu klagen

sicher

mit dem Risiko dass der VM eine fiktive Abrechnung erstellt und ein :weiter Rechtsstreit droht.

rsiken gibt es immer beim klagen und sogar das risiko dass der
vermieter eine echte, korrekte und zeitige abrechnung erstellt

Eine andere Möglichkeit ist, auf Rückzahlung der gesamten :Nebenkosten zu klagen.

hast du keine nebenkosten verbraucht???

Klar doch, auf Rückzahlung der gesammten Kosten zu klagen IST gängige Praxis

Welche Möglichkeit ist empfehlenswert, oder gibt es noch eine :bessere?

ja sicher - nix machen - du bist aus der wohnung draußen,
warum
nachtreten???

Weil ein warmer Geldregen der nicht nachgewiesenen NK wartet??

Mal angenommen ein Mieter erhält keine Nebenkostenabrechnung
innerhalb der Fristen, nachdem er aus der Wohnung ausgezogen
ist.

Sicher, dass die Fristen nicht eingehalten worden sind? Die
Nebenkostenabrechnung geht genau bis 1 Jahr nach Ende des
Abrechnungszeitraum (nicht gleich Auszugstermin) fristgerecht
zu.

ja

Es besteht die Möglichkeit auf Abrechnung zu klagen mit dem
Risiko dass der VM eine fiktive Abrechnung erstellt und ein
weiter Rechtsstreit droht.

Wie wäre es erstmal mit einer Aufforderung zur Sendung der NKA
mit Fristsetzung? Warum sollte im Übrigen ein Vermieter einer
fiktive Abrechnung erstellen?

Mahnung ist bereits geschehen und das ist ja auch nicht die Frage,
die fiktive Abrechnug erstellt er damit er keine Vorauszahlung zurückzahlen muss, sie wird in so einem Prozess nicht vom Gericht überprüft!!

Eine andere Möglichkeit ist, auf Rückzahlung der gesamten
Nebenkosten zu klagen. Der VM kann im Laufe des Rechtsstreit
den Nachweis noch erbringen, er würde aber vom Gericht
geprüft.

Wieso so sicher, dass überhaupt eine Rückzahlung ansteht.
Vielleicht geht es für den Mieter auch um eine Nachzahlung.

Nichts ist sicher, doch der VM muss die Kosten belegen

Welche Möglichkeit ist empfehlenswert, oder gibt es noch eine
bessere? Auch hinsichtlich der anfallenden Kosten für
Prozess/Anwalt, der VM möchte jeden Cent wieder
zurückerstatten wissen da er kein Verschulden hat.

Erstmal sicher gehen, dass die Frist überhaupt überschritten
wurde. Danach schreiben an Vermieter mit Fristsetzung. Sollte
diese Frist dann ablaufen kann man über weitere Schritte
nachdenken.

davon kann ausgegangen werden

vielen Dank,
Marvin

Gruß

Samira

eine nk-abrechnung kann auch zur nachzahlung führen,
vielleicht
ist es besser nicht danach zu fragen…?!

für nachforderungen gibt es fristen, trotzdem danke für den
hinweis

aber erst nach zustellung der abrechnung

Klar doch, auf Rückzahlung der gesammten Kosten zu klagen IST
gängige Praxis

nun gut wenn du dir da so sicher bist
ich wäre vorsichtig, aber ich bin auch nur vom fach
aber nur zu, wenn man beim klagen nix verlieren kann…?!

Weil ein warmer Geldregen der nicht nachgewiesenen NK wartet??

na schön, wenn man nur gewinnen kann und definitiv nicht
verlieren, dann ab die maus und klagen was das zeug hält!!

gruß
ad

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