Hallo habe ein kleines Problem.
Mein Lebensgefährte (seit 9 Jahren) und ich (1 Kind) möchte gerne die Wohnung nebenan bei mir beziehen. Er wohnt alleine zwei Häuser weiter.
Beide Hartz VI (leider)
Meine Wohnung kostet 335,-€ warm und seine 270,-€ warm. Die neue Wohnung würde mit WW 615,-€ warm kosten, ohne WW ca.592,-€. Immer noch zuviel, weiß ich selber.
Wir möchten trotzdem in die Wohnung auch ohne amtliche Genehmigung. Wir wissen, das das Amt nur für 6 Monate die Miete nur in der Höhe übernimmt, wie die alten Wohnungen.
Jetzt hat uns die Arbeitsamtdame gesagt, dass auch die Betriebskosten nie wieder übernommen werden würden. Sie konnt mir aber nicht den § dazu nennen, bzw. wo dies geschrieben steht!
Habe heute meinen Ablehnungsbescheid bekommen, wo drinne steht, dass wir Heiz-und Mietkosten die oberhalb der Richtlinien liegen, selbst zu tragen sind.
Was stimmt den nun?
Hat die Aussage der Dame vom Amt recht?
Können wir nicht lt. §22 …aus nicht anrechenbarem Einkommen… den Differenzbetrag selber zahlen?
Würde sich ein Rechtsstreit mit dem Amt in dieser Sache lohnen?
Ich danke für aussagestarke Antworten!
Alessio2003