nehmen wir mal an im Unternehmen von Herrn Müller gibt es keine Bildschirmpause.
Gesetzlich ist es aber so, dass man Recht auf eine kurze Pause hat pro Stunde.
Er arbeitet 8 Stunden am Tag am Bildschirm und hat keine
Papierarbeit zu erledigen. Die Arbeit findet ausschließlich am
Bildschirm statt. Es ist ein papierloses Büro.
Gibt es eine Behörde, bei der sich Herr Müller beschweren kann. Sein Unternehmen sitzt in Hamburg.
wurde in dem Text etwas verwechselt, denn warum soll sich der Unternehmer Müller beschweren ?
Evt. könnte sich ein AN beschweren. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass der Chef daneben steht und 8 Stunden lang den AN kontrolliert. Einfach einmal den Bildschirm für ein paar Minuten ausschalten und sich die Füße vertreten.
Gesetzlich ist es aber so, dass man Recht auf eine kurze Pause
hat pro Stunde.
Nein, hier der Text: § 5 Täglicher Arbeitsablauf Der Arbeitgeber hat die Tätigkeit der Beschäftigten so zu organisieren, daß die tägliche Arbeit an Bildschirmgeräten regelmäßig durch andere Tätigkeiten oder durch Pausen unterbrochen wird , die jeweils die Belastung durch die Arbeit am Bildschirmgerät verringern. (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten).
Folglich wird es schwer sein, bestimmte Pausenzeiten einzuklagen.
Ich kenne kein Unternehmen, bei dem es vom AG eine initiierte Bildschirmpause gibt. Dafür sorgt man mit alternativen Tätigkeiten selbst. Und kein AG kann einen AN zwingen, 8 Std. auf den Bildschirm zu starren.