nicht um heißen brei reden!
tach
manchmal verstehe ich nicht was hier los ist, zumal einige zumindest behaupten, auf den entsprechenden ämtern zu arbeiten.
das problem löst sich wie folgt:
- schritt:die person geht erst einmal hin, und meldet sich bei irgendeinem meldeamt in deutschland „ohne festen wohnsitz“
2.schritt:
die person besorgt sich in einer sozialen einrichtung wie caritas usw, eine meldeadresse, damit sie für die arge oder arbeitsamt erreichbar ist. diese meldeadresse kann aber nicht beliebig genommen werden, da nicht alle vom amt anerkannt werden. mal so eben bei einem kumpel geht in der regel nicht.
am besten auf dem amt nachfragen, welche meldeadressen von diesem akzeptiert werden.
mit dieser meldeadresse leistungen beantragen.
3.schritt: sobald die person „ohne festen wohnsitz“ im personalausweis stehen hat, ist der staat VERPFLICHTET, noch am gleichen tag dafür zu sorgen, dass ein obdach zur verfügung gestellt wird. dieses recht ist im grundgesetz verankert.
wie das obdach dann aussieht, hängt im wesentlichen davon ab, wo sich der fall ereignet. in gegenden wo es eh wenig wohnungen gibt, wird das entweder ein obdachlosenheim sein, wenn es dort keines gibt, dann bekommt man auf staatskosten ein hotelzimmer.
kann der wohnungssuchende jedoch vorweisen, dass er wohnung X anmieten kann - hierzu reicht ein vorläufiger mietvetrag - MUSS das amt die kosten übernehmen. notfalls inklusive maklergebühr und kaution.
steht beides zur verfügung, wohnung oder obdachlosenheim - steht es dem wohnungslosen FREI zu wählen was er davon beanspruchen möchte.
wenn ich einen persönlichen rat geben kann, sollte in dieser region ein wohnungsmangel herrschen, einfach nach berlin gehen. dort stehen tausende wohnungen leer. dort bekommt man sofort eine.und besser erst einmal für ein paar monate dort mit wohnung und der möglichkeit durchzustarten, als anderswo nicht zu potte kommen. zumal der winter vor der türe steht.
http://www.gesobau.de/
http://www.degewo.de/content/de.html
nicht vergessen einrichtungsgeld zu beantragen. wenn man wenig kleidung besitzt, auch noch kleidergeldpauschale.
und noch etwas zu kautionsRÜCKZAHLUNG!
solange wie man alg1 oder alg2 bezieht - also in der regel auch unter dem pfändungsfreibetrag liegt - hat die behörde KEINE möglichkeit das geld zurückzubekommen.
das die behörde eigenmächtig das geld in raten von den regelleistungen einbehalten DARF, ist eine urban legend.
aber sie versuchen dieses gerne.
ich bin der meinung, dass man - wenn man hier schon rat gibt, den leuten auch die möglichkeiten aufzählen sollte, die der staat einem gestrauchelten, in not geratenen menschen bietet.
mal so eben " wo ist das problem, der kann doch bei euch schlafen", sorry!
wenn du noch fragen hast, dann melde dich.
bruno