Keine Einkommsteuer - ohne festen Wohnsitz?

Text:
Hallo,

Ich habe eine Frage, die ich beantwortet haben muss.

Ich bin beruflich in 3 verschiedenen Ländern für jeweils 4 Monate ansässig. Ich habe eine Firma in Bulgarien. Ich erhalte von dieser Firma eine Dividenen aus den Gewinnen, diese werden in Bulgarien versteuert. Ich wohne überwiegend in Hotels und in Ferienwohnungen, die von meiner Firma angemietet werden. Meine Kunden sind überwiegend Amerikaner, ich reise jedoch nie nach Amerika, sondern betreue diese nur online aus Europa. In den jeweiligen Ländern in denen ich mich aufhalte, mache ich keine Geschäfte mit den Einheimischen.

Nun würde ich gerne wissen, muss ich in diesem Fall Einkommensteuer zahlen?

Bitte mit ausführlicher Begründung,
Ja, Sie müssen Einkommensteuer zahlen, und zwar in dem Land…
oder
Nein Sie müssen keine Einkommensteuer zahlen, da Sie…

Ich möchte mich auf keinen Fall strafbar machen noch möchte ich Steuern hinterziehen, es geht mir in erster Linie einfach um die Rechtssicherheit. Aus meiner Sicht, habe ich keine Einkommensteuer zu zahlen, da ich mich in keinem der Länder länger als 6 Monate aufhalte, und weil ich ohne festen Wohnsitz im Auftrag meiner Firma ( die als dritte Person, steuern zahlt) ständig auf Geschäftsreise bin.

Ist es so?

Die Frage kann ich Ihnen lediglich für das Deutsche Steuerrecht beantworten:
Wer in Deutschland entweder seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (mehr als 180 Tage pro Jahr) ist unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
Bei weniger als 180 Tagen sind Sie ggf. beschränkt einkommensteuerpflichtig.
Mit dem bulgarischen Steuerrecht bin ich nicht vertraut. Als Einzelunternehmer ist aber erstmal das Land zuständig, in dem Sie Ihre Betriebsstätte haben.
Für die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer ist in jedem Fall das Land zuständig, in dem Sie die Betriebsstätte haben. Abweichungen kann es geben, wenn Sie sonstige Leistungen im Ausland ausführen.
Selbst wenn Sie in Deutschland Leistungen erbringen, zieht das m.E. noch keine Einkommensteuerpflicht nach sich.

Eine verbindliche Aussage kann ich Ihnen nicht machen. Da müssen Sie sich an einen spezialisierten Steuerberater oder an ein Finanzamt wenden.

Sorry da kann ich nicht helfen.

Wie wäre es sich in Bulgarien zu erkundigen? Die Rechtssysteme sind doch nicht alle gleich(:

Hallo,

würde mich da mal an einen StB wenden.
Eine ausführliche Begründng warum so oder anders kann ich hier im Forum nicht geben. Dazu fehlen noch einige Angaben und außerdem befürchte ich, dass wir dann bereits bei einer Steuerberatung, bzw -gestaltung sind. Und das ist hier im Forum meines Wissens nicht gestattet.

Gruß
hjs

Komme erst morgen dazu, die Frage für Deutschland zu beantworten

Text:
Hallo,

Ich habe eine Frage, die ich beantwortet haben muss.

Ich bin beruflich in 3 verschiedenen Ländern für jeweils 4
Monate ansässig. Ich habe eine Firma in Bulgarien. Ich erhalte
von dieser Firma eine Dividenen aus den Gewinnen, diese werden
in Bulgarien versteuert. Ich wohne überwiegend in Hotels und
in Ferienwohnungen, die von meiner Firma angemietet werden.
Meine Kunden sind überwiegend Amerikaner, ich reise jedoch nie
nach Amerika, sondern betreue diese nur online aus Europa. In
den jeweiligen Ländern in denen ich mich aufhalte, mache ich
keine Geschäfte mit den Einheimischen.

Nun würde ich gerne wissen, muss ich in diesem Fall
Einkommensteuer zahlen?

Bitte mit ausführlicher Begründung,
Ja, Sie müssen Einkommensteuer zahlen, und zwar in dem Land…
oder
Nein Sie müssen keine Einkommensteuer zahlen, da Sie…

Ich möchte mich auf keinen Fall strafbar machen noch möchte
ich Steuern hinterziehen, es geht mir in erster Linie einfach
um die Rechtssicherheit. Aus meiner Sicht, habe ich keine
Einkommensteuer zu zahlen, da ich mich in keinem der Länder
länger als 6 Monate aufhalte, und weil ich ohne festen
Wohnsitz im Auftrag meiner Firma ( die als dritte Person,
steuern zahlt) ständig auf Geschäftsreise bin.

Ist es so?

Hallo schmusenberg,
nach § 1 Absatz 2,3,4 und § 49 ESTG sind natürliche
Personen, unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. So sind auch deutsche Staatsangehörige, die im Inland weder eine Wohnung noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben somit
unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
Diese Steuerpflicht wird nur begrenzt durch den Grund-
freibetrag mit 8.004 €. Hinzu kommen noch entsprech-
ende Freibeträge für Werbungskosten und Sonderausgaben
etc. Werden diese Beträge überschritten ist nur die
Differenz zu versteuern. Das heißt aber auch Sie
müssen dann eine Einkommensteuererklärung abgeben.
In Ihrem vorliegenden Sonderfall würde ich mir aber
trotzdem eine verbindliche rechtskräftige Auskunft
von einem Steuerfachanwalt einholen. Meine Rechtskenntnisse in diesem Fall sind doch begrenzt.

Grüße tilgba

So nicht zu beantworten man muss schon viele Fragen beantworten können

Hallo, ich kene mich zwar relativ gut in den meisten Fragen zur EST aus, aber bei deiner Frage handelt es sich doch um ein sehr spezielles Thema.

Zu 98 Prozent löse ich EST-Fragen selbst mit entsprechender Litaraturunterlagen:

Aber in dem von dir dargelegten Sachverhalt würde ich
(schweren Herzens) einen Steuerberater hinzuziehen.

Ich hoffe, dir wird irgendwie schnell geholfen.

Die Frage die heute am 31.8. hier eingeht meine ich
schon vor vielen Tagen vorgelegt bekommen zu haben.

Viel Erfolg

Gruss Helmut