Keine Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung mehr

Hallo ihr Lieben,

ich hätte eine Frage zu folgenden Sachverhalt

„In einem Haus ist eine Wohnung und ein Gewerberaum. Die Wohnung wird vom Eigentümer selbst genutzt. Der Gewerberaum steht seit 2009 leer. Auf Grund von ständigen Zahlungsproblemen der Mieter des Gewerberaumes soll nun nicht mehr vermietet werden.“

In der Steuererklärung 2010 war der Gewerberaum noch gelistet.
Da nun keine Vermietung mehr erfolgen soll, brauch der Gewerberaum doch nicht mehr in der Steuererklärung gelistet werden oder?

Der Raum soll auf Dauer dem Wohnraum angegliedert werden.

hallo,

wenn keine vermietungsabsicht mehr besteht, einfach weglassen, keine einnahmen und keine ausgaben angeben

gruß!

Vielen Dank für deine Hilfe.

Hallo Anit 87,
bei der Whg. im Haus, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird steht ja die Steuer außen vor.
Nun kommt es darauf an: Laut Ihrer Angaben wurde der Gewerberaum noch mit Vermietungsabsicht bei der Steuererklärung 2009 angegeben. Ich nehme mal ganz stark an, dass in der Steuererklärung 2009 Verluste ( Abschreibung, Schuldzinsen etc.)aus Vermietung und Verpachtung des Gewerberaumes geltend gemacht wurden. In der Steuererklärung 2010 muß dem Finanzamt mitgeteilt werden, dass für das vermietete Objekt keine vermietungsabsicht mehr besteht. ( Die Frage Seitens des Finanzamtes kommt mit großer Wahrscheinlichkeit ) Dann ist das Finanzamt dazu berechtigt den Steuerbescheid nach § 173 Abs.1 Nr.1 AO rückwirkend zu ändern. D.h. die Verluste werden für 2009 rausgenommen und es ergeht ein neuer Bescheid.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Aussage weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen

KM

Vielen Dank für die Antwort.
Der Gewerberaum war 2009 noch bis August vermietet, also erst ab September gab es einen Leerstand.Es wurde auch Gewinn erwirtschaftet. Somit wäre dies für die Steuererklärung 2010 das erste Mal, dass keine Vermietungsabsicht mehr besteht.

Dann nur eine zusätzliche Erklärung, dass ab 2010 keine Vermietungsabsicht mehr besteht. Unter den Voraussetzungen wird auch kein Steuerbescheid rückwirkend geändert.
Mit freundlichen grüßen
KM