Hallo ihr Lieben,
ich hätte eine Frage zu folgenden Sachverhalt
„In einem Haus ist eine Wohnung und ein Gewerberaum. Die Wohnung wird vom Eigentümer selbst genutzt. Der Gewerberaum steht seit 2009 leer. Auf Grund von ständigen Zahlungsproblemen der Mieter des Gewerberaumes soll nun nicht mehr vermietet werden.“
In der Steuererklärung 2010 war der Gewerberaum noch gelistet.
Da nun keine Vermietung mehr erfolgen soll, brauch der Gewerberaum doch nicht mehr in der Steuererklärung gelistet werden oder?
Der Raum soll auf Dauer dem Wohnraum angegliedert werden.