Keine Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung mehr

Hallo ihr Lieben,

ich hätte eine Frage zu folgenden Sachverhalt

„In einem Haus ist eine Wohnung und ein Gewerberaum. Die Wohnung wird vom Eigentümer selbst genutzt. Der Gewerberaum steht seit 2009 leer. Auf Grund von ständigen Zahlungsproblemen der Mieter des Gewerberaumes soll nun nicht mehr vermietet werden.“

In der Steuererklärung 2010 war der Gewerberaum noch gelistet.
Da nun keine Vermietung mehr erfolgen soll, brauch der Gewerberaum doch nicht mehr in der Steuererklärung gelistet werden oder?

Der Raum soll auf Dauer dem Wohnraum angegliedert werden.

Servus,

was bedeutet „gelistet“?

Heißt das, das für die seit 2009 leerstehende Fläche im Jahr 2010 AfA und Werbungskosten geltend gemacht worden sind?

In diesem Fall müsste mit ziemlich guten Belegen (z.B. Anzeigenschaltungen) gezeigt werden, dass die Absicht, zu vermieten, erst in 2011 weggefallen ist.

Sonst wäre die Selbstnutzung der Fläche ab 2011 für das FA eine „neue Tatsache“, die eine entsprechende Änderung des ESt-Bescheides für 2010 möglich macht.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

danke für deine Antwort. Mit gelistet meinte ich geltend gemacht.
Aber ich hatte einen Fehler und meinte in der Steuererklärung für 2009 wurden AfA und Werbungskosten geltend gemacht.

Somit fällt das für die Steuererklärung 2010 weg, weil wie du geschrieben hast keine Vermietungsabsicht mehr besteht.

PS: Sollte erwähnen das für dieses Objekt die Steuererklärung für 2010 noch ansteht und ich somit mit den Jahren durcheinander gekommen bin. Entschuldigung damit.

Aber trotzdem hast du mir geholfen. Danke