Hallo Experten,
mich würde eure Meinung zu folgendem fiktivem Fall interessieren:
Nehmen wir einmal an, es gäbe eine internationale (europäische) Behörde, die keine Personen mit Übergewicht einstellen würde. Genauer: Voraussetzung für eine Einstellung (und somit Verbeamtung) wäre eine medizinische Einstellungsuntersuchung, bei der u.a. der Body Mass Index festgestellt würde. Personen, deren BMI über 30 liegt, würden - auch bei ansonsten gutem Gesundheitszustand und wenn sie sich schon für einen Arbeitsplatz in dieser Behörde qualifiziert hätten - nicht eingestellt.
Würde sowas nicht auch unter Diskriminierung und somit unter das neue Antidiskriminierungsgesetz fallen? Oder müßte sich eine europäische Behörde nicht an dieses deutsche Gesetz halten (Steuern zahlen die Beamten dieser Behörde schließlich auch keine)?
Bin gespannt auf eure Kommentare!
Danke und viele Grüße
Murmeltier
servus
Oder müßte sich
eine europäische Behörde nicht an dieses deutsche Gesetz
halten
warum sollte sich eine Europäische (supranationale) Behörde an nationale Gesetze halten?
viele Grüße ans Mankei
ED
Hallo,
ich bin keine Expertin, hab nur etwas mit Menschen zu tun die oftmals einen höheren BMI als 30 haben.
Mal angenommen ein Sportler (ich meine jetzt nicht Hobbyfußballer, sondern zB Leichtathleten die im Olympiakader sind) würde sich da bewerben. Dort würde festgestellt das er zB bei einer Körpergrösse von 1m92 117 Kilo wiegt. Macht einen BMI von 31,7.
Was lernen wir? BMI sagt NICHTS über die Gesundheit eines Menschen aus.
Wichtiger ist der Körperfettgehalt, der bei dieser gerade aufgeführten Beispielsperson etwa bei 10 % liegt.
So, das wars von mir, jetzt dürfen die Rechtsexperten dran (ich bin selbst gespannt was dieses Anti-Diskriminierungsgesetz alles für Stilblüten treiben wird).
Tüssi
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(Steuern zahlen die Beamten dieser Behörde schließlich auch keine)
Hallo Murmeltier,
Wie kommst du auf den schmalen Ast, daß Beamte einer europäischen Behörde keine Steuern zahlen?
Die zahlen die Steuern genauso wie alle anderen auch, nur sehen die nationalen Finanzämter davon nichts, weil die Abzüge direkt in Brüssel einbehalten werden.
Außerdem sind einige Länder so gemein und besteuern die arbeitenden Ehegatten der EU-Beamten als Junggesellen und die Kinder müssen über den arbeitenden Nicht-EU-Beamten-Ehepartner krankenversichert werden.
Mein Vater war bis zu seiner Pensionierung vor 5 Jahren 28 Jahre lang EU-Beamter, ich wollt ich hätt das Geld, was an Abzügen fällig war…
Gruß
Sticky
Hallo,
Würde sowas nicht auch unter Diskriminierung und somit unter
das neue Antidiskriminierungsgesetz fallen?
„Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“
Was von diesen Gründen sollte denn da zutreffen?
- Rasse?
- ethnische Herkunft?
- Geschlecht?
- Religion oder Weltanschauung?
- Behinderung?
- Alter?
- sexuelle Identität?
Wenn man sich die Gründe alle so anschaut bleibt nur - vielleicht - die Behinderung übrig. Aber ist Übergewichtigkeit eine Behinderung in dem Sinne?
Oder müßte sich
eine europäische Behörde nicht an dieses deutsche Gesetz
halten (Steuern zahlen die Beamten dieser Behörde schließlich
auch keine)?
Das AGG gilt auch für Beamte. Nach welchen Gesetzen sich eine europäische Behörde richten muss, weiß ich allerdings jetzt nicht.
MfG
warum sollte sich eine Europäische (supranationale) Behörde an
nationale Gesetze halten?
Weil die EU mit Ihrer Richtlinie für das Gesetz verantwortlich ist?
Natürlich nicht inhaltsgleich… aber vom Kern her dürfte es wohl auch für eine solche Behörde ähnliche Regelungen geben.
Nur wie schon erwähnt… es dürfte kein schützenswertes Gut sein.
Gruss Ivo
warum sollte sich eine Europäische (supranationale) Behörde an
nationale Gesetze halten?
… aber vom Kern her dürfte es
wohl auch für eine solche Behörde ähnliche Regelungen geben.
vom Kern her möglicherweise, aber:
ich erinnere mich vor etwa zwei Jahren gelesen zu haben, daß das Europäische Patentamt (in München beheimatet) Personal mit einer Probezeit von einem Jahr einstellt - dies geht über die in Deutschland zulässige Probezeit deutlich hinaus
so gesehen wird also nicht das nationale Recht angewandt
mfg
ED
PS: sehe gerade, daß dies immer noch aktuell ist: For staff in the category A the probation period is 1 year
http://www.european-patent-office.org/epo/jobs/work_…
Völlig richtig… mir ging es nur darum zu betonen, dass das Gesetz nichts ist, was es nicht in ähnlicher Form in vielen EU Staaten geben sollte.
Gruss Ivo
Danke an alle für die interessanten Antworten! owt
owt
Was lernen wir? BMI sagt NICHTS über die Gesundheit eines
Menschen aus.
Falsch. Richtig ist: Er hat nur einen begrenzten Aussagewert.
So, das wars von mir, jetzt dürfen die Rechtsexperten dran
(ich bin selbst gespannt was dieses
Anti-Diskriminierungsgesetz alles für Stilblüten treiben
wird).
Ich auch. Nur hat Übergewicht überhaupt nichts mit dem AntidiskriminierungsG zu tun. (Und mit "Stil"blüten hat das sowieso nichts zu tun, weil es bei "Stil"blüten um „Stil“, also um Sprache geht.)
Levay