Hallo in die Runde,
vielleicht weiss jemand von Euch ob folgendes richtig ist.
wenn man bei einem Árbeitgeber schonmal gearbeitet hat und die Probezeit bestanden wurde, darf der Arbeitgeber bei einer Neueinstellung keine Probezeit mehr vergeben.
Wenn das richtig sein sollte, gilt das auch wenn man kurz vor Ende der Probezeit (5ter Monat von 6) selbst gekündigt hat?
Danke Tanja
Hallo!
Wie lange ist es denn her, dass bei diesem Arbeitgeber das letzte Mal gearbeitet wurde?
Eventuell, so wie ich denke, hat das auch was mit der Betriebszugehörigkeit zu tun…
Grüße,
Medusa
Hallo,
darf der Arbeitgeber bei einer
Neueinstellung keine Probezeit mehr vergeben.
Wer sagt denn sowas? Da die letzte Anstellung 2001 war, kann der AG bei einer erneuten Anstellung jetzt (bzw. 2008) sehr wohl erneut eine Probezeit vereinbaren.
Wenn das richtig sein sollte, gilt das auch wenn man kurz vor
Ende der Probezeit (5ter Monat von 6) selbst gekündigt hat?
Was soll da gelten?
MfG
Ja, den gleichen Fall kenne ich auch => erneute Probezeit…
Ist mir grad noch eingefallen:
Die Probezeit des Arbeitgebers - den Fall, den ich kenne - war beim 2. Mal vertraglich verhandelbar. Sprich: anstatt 6 Monate nur 3 Monate, weil „man“ sich ja kannte…
Allerdings fängt die Dauer der Betriebszugehörigkeit nach dieser Zeit von Neuem an, was ebenfalls etwaiige Nachteile haben kann.