'Keine Ersatzzustellung' als Adresszusatz?

Hallo alle zusammen,

angenommen man bestellt ein Paket und würde als Adresszusatz etwas wie „Keine Ersatzzustellung“ angeben, müssten sich Post und Lieferdienste daran halten? Wenn ja wie sollte man reagieren wenn Pakete beim Nachbarn abgegeben werden obwohl man selber z.B. wegen Beschädigung die Annahme verweigert hätte?

Gruß Tobias

Hier in Österreich (die Regelung in Deutschland wird vermutlich gleichlautend sein) handelt es sich bei einer „Ersatzzustellung“ ohne ausdrückliche Einverständniserklärung des eigentlichen Empfängers (eine solche wird zumeist einfach als „vorliegend“ angenommen, sofern kein „ausdrücklicher Widerspruch“ des Empfängers zur Kenntnis gebracht wurde) zwar um einen „akzeptierten usus“, allerdings genaugenommen um ein rechtlich nicht gedecktes Vorgehen, sofern der „Ersatzempfänger“, welcher die Ware entgegennimmt nicht über eine „anzunehmende“ (Firmenangestellter, naher Verwandter, Ehepartner, etc.) oder tatsächlich in schriftlicher Form vorliegende „Vollmacht zur Entgegennahme von Sendungen“ verfügt. Dies gilt nicht nur für dezediert persönlich adressierte (per Einschreiben, etc.) Sendungen, sondern auch für alle anderen. Eine Zustellung von vom Originaladressaten oder dessen Bevollmächtigten begründet „annahmeverweigerten“ Sendungen an eine „Ersatzadresse“ widerspricht dessen Willenserklärung und ist infolgedessen als ungesetzlich/klagbar/strafbar anzusehen. Für sich aus diesem Verhalten ergebende Folgeschäden oder -kosten hat der Transporteur aufzukommen.

Gruß
nicolai

Hallo!

angenommen man bestellt ein Paket und würde als Adresszusatz
etwas wie „Keine Ersatzzustellung“ angeben, müssten sich Post
und Lieferdienste daran halten?

Bezüglich der Post/DHL ist die Antwort Nein. An solche Zusätze muss sich die Post nicht halten, da sie den AGB widerspricht, denen man mit Kauf des Portos/der Paketmarke ausdrücklich zustimmt. Es bleibt somit dem Zusteller überlassen, ob er sich freiwillig an solche Angaben hält oder nicht. Warum solche zusätzlichen Anweisungen nicht verbindlich sind, hat außer dem Widerspruch zu den AGB ganz simple Gründe: Das Verbot einer Ersatzzustellung käme fast der Zusatzleistung „Eigenhändig (bzw. Abgabe an Bevollmächtigten)“ gleich. Wenn die eigenhändige Zustellung gewünscht wird, dann muss man diesen Extra-Service aber auch bezahlen. Das heißt, man kann auf ein Standardpaket so viele Anweisungen draufschreiben wie man will - der Zusteller muss keine davon beachten. Er kann aber, wenn es ihm sinnvoll erscheint. Beispiel: Medikamentensendungen mit dem Aufdruck „nicht an Kinder abgeben“.

Wenn ja wie sollte man
reagieren wenn Pakete beim Nachbarn abgegeben werden obwohl
man selber z.B. wegen Beschädigung die Annahme verweigert
hätte?

Eine Bitte an die Nachbarn, Pakete nur anzunehmen, wenn sie äußerlich unbeschädigt sind, wäre eine angemessene Reaktion. Du hättest auch persönlich das kaputte Paket annehmen können, das ändert nichts an dem Umstand, dass der Versandhändler (unterstellt, es handelt sich beim Absender um einen solchen) dafür verantwortlich ist, dass der Inhalt des Pakets ohne Beschädigungen bei dir ankommt.

Wenn du die Nachbarschaftsabgabe GARANTIERT ausschließen willst, dann musst du beim Absender die eigenhändige Zustellung ordern und die Mehrkosten auf dich nehmen. Eine andere Möglichkeit wäre, sich eine Postnummer zu besorgen und die Sendungen immer direkt an eine Postfiliale in der Nähe senden zu lassen. Da kann man nämlich vor Ort die Annahme verweigern.

Grüße!

Hallo,

bei dem letzten Paket dass an mich geschickt wurde war eine Seite total zerquetscht und wurde meinem Vater erst nach der Unterschrift übergeben, natürlich so dass er vor der Übergabe nur die andere Seite sehen konnte. Nach der Übergabe war an der Stelle an der der Lieferant stand nur noch ein Staubwölkchen. Das miese ist dass dann z.B. sowas in den AGB steht:
„Der Auftraggeber oder Empfänger hat einen äußerlich erkennbaren Schaden spätestens bei der Ablieferung der Sendung, einen nicht äußerlich erkennbaren Schaden innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung, jeweils unter deutlicher Kennzeichnung des Schadens, anzuzeigen. Anderenfalls wird vermutet, dass der Schaden bei Ablieferung nicht vorhanden war.“
Der Händler hat den Schaden zwar ersetzt und meinem Vater wird das mit sicherheit nicht nochmal passieren aber wie soll ich alle Nachbarn die zu einem großen Teil ältere Personen sind darauf hinweisen. Außerdem ist es mir auch schon passiert dass ein Paket vor der Haustür abgelegt wurde und ein nicht existierender Name eingetragen wurde.

Bei vielen Händlern kann man dummerweise nur den Standartversand nutzen und das mit dem Liefern an eine Postfiliale ist mir bekannt aber das geht halt nur bei Post/DHL und man weiß nicht immer über welchen Lieferdienst das Paket abgewickelt wird.

Gruß Tobias