Hallo!
angenommen man bestellt ein Paket und würde als Adresszusatz
etwas wie „Keine Ersatzzustellung“ angeben, müssten sich Post
und Lieferdienste daran halten?
Bezüglich der Post/DHL ist die Antwort Nein. An solche Zusätze muss sich die Post nicht halten, da sie den AGB widerspricht, denen man mit Kauf des Portos/der Paketmarke ausdrücklich zustimmt. Es bleibt somit dem Zusteller überlassen, ob er sich freiwillig an solche Angaben hält oder nicht. Warum solche zusätzlichen Anweisungen nicht verbindlich sind, hat außer dem Widerspruch zu den AGB ganz simple Gründe: Das Verbot einer Ersatzzustellung käme fast der Zusatzleistung „Eigenhändig (bzw. Abgabe an Bevollmächtigten)“ gleich. Wenn die eigenhändige Zustellung gewünscht wird, dann muss man diesen Extra-Service aber auch bezahlen. Das heißt, man kann auf ein Standardpaket so viele Anweisungen draufschreiben wie man will - der Zusteller muss keine davon beachten. Er kann aber, wenn es ihm sinnvoll erscheint. Beispiel: Medikamentensendungen mit dem Aufdruck „nicht an Kinder abgeben“.
Wenn ja wie sollte man
reagieren wenn Pakete beim Nachbarn abgegeben werden obwohl
man selber z.B. wegen Beschädigung die Annahme verweigert
hätte?
Eine Bitte an die Nachbarn, Pakete nur anzunehmen, wenn sie äußerlich unbeschädigt sind, wäre eine angemessene Reaktion. Du hättest auch persönlich das kaputte Paket annehmen können, das ändert nichts an dem Umstand, dass der Versandhändler (unterstellt, es handelt sich beim Absender um einen solchen) dafür verantwortlich ist, dass der Inhalt des Pakets ohne Beschädigungen bei dir ankommt.
Wenn du die Nachbarschaftsabgabe GARANTIERT ausschließen willst, dann musst du beim Absender die eigenhändige Zustellung ordern und die Mehrkosten auf dich nehmen. Eine andere Möglichkeit wäre, sich eine Postnummer zu besorgen und die Sendungen immer direkt an eine Postfiliale in der Nähe senden zu lassen. Da kann man nämlich vor Ort die Annahme verweigern.
Grüße!