Darf ein Unternehmen Kursgebühren einbehalten wenn der Teilnehmer den Kurs auf Grund plötzlicher Erkrankung kurzfristig (bzw. am Kurstag) absagt? Auch wenn das Unternehmen in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen schreibt, dass das Geld in einem solchen Fall nicht erstattet wird. Ist das überhaupt rechtens? Dürfen die sowas?
Ich bin kein Jurist.
Aber vom Prinzip ist das rechtens, wenn es einen direkten Schaden durch den Ausfall erleidet. Wenn man z.B. Essen für 400 Leute bestellt, und die Feier ausfällt, ist das Essen ja auch zu bezahlen.
Im Einzelfall müsste man nachweisen, dass dem Unternehmen in keiner Weise ein Nachteil entstanden ist, was in der Regel meist nicht möglich ist, bzw. zu aufwendig ist.
Noch schwieriger ist es, wenn es in den Geschäftsbedinungen voher schon so steht. Jeder will seinen Arbeit, die er leistet eben bezahlt bekommen. Die einzige Möglichkeit ist meist die, dass man den Kurs ein anderes mal mitmachen darf, wenn es möglich ist…
Grüsse
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Hallo evilblood,
ich wurde als Experte bestimmt, aber leider kann ich Dir in diesem Fall nicht weiter helfen. Von der moralischen Seite würde sich sagen: Nein. Aber da die Gesetze nicht immer moralisch sind, könnte das durchaus sein.
Es scheint bei Kursanbietern auch üblich zu sein, oder mindestens einen Teil einzubehalten.
Bei http://www.lymphdrainage-schule.de/agb.php z.B. ist dir Rede bei Rücktritt 2 Wochen vor Kursbeginn 50% als Rücktrittsgebühr und ab 1 Woche vorher die gesamten Gebühren.
Manchmal wird allerdings zumindest ein Teil Rückerstattet (nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung.
Ich denke aber, dass es hierfür kein allgemein gültiges Gesetz gibt, sondern dies nur in den AGBs drin stehen muss, dass es rechtens ist.
Vielleicht kann Dir jemand anders besser weiter helfen.
Viel Erfolg und viele Grüße
SilentGreen
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warum sollten sie das nicht dürfen?
liegt das versäumnis im verschulden des lieferanten?
alles andere ist reine kulanz!
ingo
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Ja,leider…das Unternehmen ist auf jedem Fall im Recht.
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Hallo aus Greifswald,
ich habe leider nicht die Kompetenz, Rechtsberatung zu geben. Aus dem Gefühl heraus teile ich die Meinung des Unternehmens. Habe selber auch die Erfahrung gemacht, nach plötzlicher Erkrankung und Abbruch einer Qualifizierung, dass Gelder für die bereits absolvierten Lernmodule zurückgefordert wurden. Da jeweils ein Zertifikat den erfolgreichen Abschluss bestätigten, blieb ich dann nach einigen Reibereien mit dem AA von einer Rückzahlung verschont.
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Keine Ahnung!
Wenn Du die AGBs akzeptierte hast und der Vertragsabschluss nur zustande kam, NACHDEM Du die AGBs akzeptierts hattest, ist es wohl erlaubt. Steht es in den Geschäftsbedingungen, ist es BEDINGUNG, ich habe aber keinen Überblick ob die AGBs rechtens sind. Im Zweifel hättest Du den Vertrag nicht unterschreiben dürfen, Dich also nicht anmelden, wenn Du die AGBs unseriös findest.
Wende Dich bitte an den Verbraucherschutz, die können Dich kompetent beraten.
Manchen Geschäftsbedingungen sind illegal, das kann ich aber hier nicht beurteilen. Wende Dich auch deshalb bitte an einen Experten.
Viele Grüße
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Darf ein Unternehmen Kursgebühren einbehalten wenn der
Teilnehmer den Kurs auf Grund plötzlicher Erkrankung
kurzfristig (bzw. am Kurstag) absagt? Auch wenn das
Unternehmen in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen
schreibt, dass das Geld in einem solchen Fall nicht
erstattet
wird. Ist das überhaupt rechtens? Dürfen die sowas?
Dazu kann ich keine Aussage machen, ist nicht mein
Wissensgebiet!
Meines Erachtens ja, da du zugestimmt hast laut Vertag.
Die AGB’s sind Bedinungen für den Gläubiger und Schuldner (Rechte&:stuck_out_tongue_winking_eye:flichten)und du hast sie unterschrieben (zugestimmt).
Vielleicht hast du noch eine kleine Chance,
schau im AGB auf Rücktrittsrecht oder Widerrufsrecht.
Falls du nicht Frist überschritten hast kannst du widersprechen.
Ps.: Richte dein Fragen an Juristen (Vertragsrecht).
Viel Erfolg!
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