Ich habe eine frage, Person A macht Zivildienst erhält währenddessen Vorstellungsgespräch wegen einer Ausbildungsstelle
jedenfalls bekommt er seinen Sonderurlaub genehmigt.
Fährt mit seinem Auto zum Vorstellungsgespräch ca. 300km.
Hat er kein Anspruch auf Fahrtkostenertattung oder änderen Zuschuss?
warum und wieso Fahrtkostenerstattung und vor allem von wem?
Eine Fahrt zu einem Bewerbungsgespräch ist dein persönliches Vergnügen. Es soll wohl ab und an Firmen geben, die Reisekosten für das Vorstellungsgespräch erstatten aber das sind sicherlich absolute Ausnahmen. Jedenfalls meiner persönlichen Erfahrung nach.
A sollte sich arbeitssuchend melden und VOR! dem Fahrantritt eine Übernahme der Fahrtkosten beim Arbeitsamt beantragen. Zur Not telefonisch, aber VOR Antritt, danach läuft nichts mehr.
Wie schon geschrieben, ist der evtl. AG für die Kosten zuständig, dies wird aber fast immer, auch bei öffentlichen Institutionen, ausgeschlossen.
Gut ist es für diesen Antrag, wenn A eine schriftliche Einladung hat
es gibt dann ein Formular, das der evtl. AG ausfüllt um zu bestätigen, dass A auch wirklich das Gespräch wahrgenommen hat.
Hallo,
A sollte sich arbeitssuchend melden
nein, sondern ausbildungsplatzsuchend
und VOR! dem Fahrantritt
richtig
guck http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…
Zif. 2.1
eine Übernahme der Fahrtkosten beim Arbeitsamt beantragen. Zur
Not telefonisch, aber VOR Antritt, danach läuft nichts mehr.
Gruß
Otto