Welche Möglichkeit besteht, einenm 89 Jahre alten Mann die Fahrerlaubnis abzuerkennen, es bestehen zeitweise Wahnwahrstellungen bzw. hat Psychosen (nicht attestiert durch einen Artz, sondern Familiendiagnose), bis jetzt auch keinen Unfall im öffentlichen Straßenverkehr verursacht (fährt meistens nur Schleichwege), aber er weiss öfter nicht wo er lang fährt und fährt auch ziehmlich unkonzentriet und nicht koordiniert (über Bordsteine, Kurven weitausholend oder sehr eng).
Einsicht - Fehlanazeige, ein Leben lang gefahren und so gehts weiter! Was tun??? Für jede hilfreiche Info - besten Dank!
Häufig bringt ein Gespräch zwischen Senior und Familie nicht den gewünschten Erfolg, da der Senior dies als persönlichen Angriff / Abwertung seiner Fähigkeiten sehen könnte - eine Respektperson (Pfarrer/Polizist) oder nicht zum Familienkreis gehörende Person hat eventuell ganz andere Einflußmöglicheiten.
Es ist immer wieder heiß diskutiert worden, ob Fahren im Alter verkehrsgefährdend ist oder nicht, es gilt jedoch, dass der Führer eines Fahrzeuges auch in brenzlichen Situationen die Kontrolle über das Fahrzeug behalten sollte (muss). Eine Abgabepflicht für den Führerschein ab einem gewissen Alter gibt es nicht. Eine entsprechende Diagnose könnte auch nur ein Arzt bescheinigen.
Es gibt auch Fahrtraining für Senioren - siehe http://www.radiobremen.de/bremeneins/ratgeber/fahrtu…
Welche Möglichkeit besteht, einenm 89 Jahre alten Mann die
Fahrerlaubnis abzuerkennen,
Das entscheidet das Straßenverkehrsamt…
es bestehen zeitweise
Wahnwahrstellungen bzw. hat Psychosen (nicht attestiert durch
einen Artz,
… aber nur nach einer entsprechenden Untersuchung der Fahrtüchtigkeit durch einen Arzt
aber er weiss öfter nicht wo er
lang fährt und fährt auch ziehmlich unkonzentriet und nicht
koordiniert (über Bordsteine, Kurven weitausholend oder sehr
eng)
Nur wer ordnet diese Überprüfung jetzt an?
HTH
G imager
Hallo,
die Überprüfungsuntersuchung ordnet natürlich die Führerscheinstelle an, bzw „bittet“ den FS-Inhaber bis zum XXX ein entsprechendes Fachgutachten vorzulegen, ansonsten ist der FS weg…
Also in diesen Fällen wendet man sich immer an die Führerscheinstelle.
grüße
miamei
Hallo erstmal,
ein sachlicher Bericht an die Führerscheinstelle der zuständigen Straßenverkehrsbehörde wird die notwendigen Dinge in Gang setzen. Es gibt keinen Anspruch auf einen Führerschein. Dafür aber die Voraussetzung, dass man jederzeit im Straßenverkehr physisch und psychisch fit zu sein hat. Wird dies durch ärztliches Gutachten verneint, ist der Lappen weg. Die Wahrscheinlichkeit, dass in dem Alter die Fahrtauglichkeit aus diversen Gründen nicht mehr gegeben ist, ist im konkreten Fall natürlich recht hoch. D.h. es kommt nicht darauf an, dass sich genau ein Punkt bewahrheitet, sondern es gilt hier das Minimaxprinzip. Reicht es in Hinblick auf eine Anforderung nicht mehr, dann war es das.
Gruß vom Wiz