A parkt und fährt von parkplatz. B parkte daneben; behauptet A hätte sein auto angefahren, delle - lack ab.
A sagt nein, ist frei erfunden.
B weisst delle nach, passt aber nicht zum auto von A. (unterschiedliche höhe de stoßstangen usw.)
Auto von B sieht aus wie Boxauto, besteht nur aus dellen.
B kennt im dorf freien gutachter, der gutachten schreibt, A seis gewesen, wobei er das auto von A nie sah oder gar prüfte.
B wußte (eher durch zufall) versicherung von A. reichte gutachten ein.
A teilte versicherung mehrfach schriftlich mit, dass er damit nichts zu tun habe und gutachten falsch sei. versicherung habe zahlung zu verweigern.
Versicherung bezahlte trotzdem.
A bekam nun höhere versicherungsprämen, klagte dagegen und verlor. ohne berufungs- und revisionsmöglichkeit.
bitte entschuldige: ich bin ziemlich sicher, dass die Geschichte so wie von Dir geschildert NICHT abgelaufen ist…
B kennt im dorf freien gutachter, der gutachten schreibt, A
seis gewesen, wobei er das auto von A nie sah oder gar prüfte.
Ein „Schadengutachten“ enthält niemals Aussagen zum behaupteten/vermeintlichen Hergang; das wäre dann ein Rekonstruktionsgutachten, was mind. rd. 1000 EUR kostet (eher deutlich mehr) und ohne Inaugenscheinnahme der beteiligten Fahrzeuge oder mindestens baugleicher „Vertreter“ gar nicht erstellt werden kann.
A teilte versicherung mehrfach schriftlich mit, dass er damit
nichts zu tun habe und gutachten falsch sei. versicherung habe
zahlung zu verweigern.
Versicherung bezahlte trotzdem.
Meine Vermutung: A hat auf die Nachfrage der Versicherung („es werden Ansprüche gestellt, wir bitten um Ihre Schadenmeldung“) mehrere Tage/Wochen/Monate nicht reagiert…
bitte entschuldige: ich bin ziemlich sicher, dass die
Geschichte so wie von Dir geschildert NICHT abgelaufen ist…
Das sehe ich ganz genauso. Warum hat der Beschuldigte nicht ein Gegengutachten beantragt? Ein Gutachten stellt die Schadenhöhe fest. Mehr nicht, zumindest nicht im Standardverfahren.
Ein Beweis für die Schuld ist das natürlich nicht.
Das wäre ja noch verrückter, demnach könnte jeder der sich irgendwo selbst eine Beule reingefahren hat irgendjemanden zur Verantwortung ziehen.
Für mich liest sich das eher so, als hätte A Fehler gemacht die er sich nicht eingestehen will und dafür andere verantwortlich macht.
ich nehme das jetzt wirklich mal als Ausgangslage.
A parkt und fährt von parkplatz. B parkte daneben; behauptet A
hätte sein auto angefahren, delle - lack ab.
A sagt nein, ist frei erfunden.
Hat A denn schonmal darüber nachgedacht, hier eine Anzeige wg. Falscher Verdächtigung (§ 164 StGB, http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__164.html) gg. B zu machen?
Immerhin interpretiere ich den Sachverhalt, dass B dem A nachträglich eine „Unfallflucht“ vorwirft. Oder war B direkt beim Ausparken dabei und es kam direkt zum Gespräch?
Nachdem in diesem Dorf tatsächlich jeder jeden kennt und das Ganze evtl. auch zum Dorfpolizisten durchdringt oder aber auch von der Versicherung nachträglich gemeldet wird, würde ich in diesem Fall rein vorsorglich die Anzeige erstatten.
Ob das nun tatsächlich vorsätzlich oder fahrlässig anzusehen ist (das Herbeiführen eines behördlichen (Ermittlungs-)Verfahrens), dass soll doch einfach die Polizei klären.
Damit will ich nicht wieder die Diskussion in Gang bringen, dass das vermeintliche Warten des A bei einer möglichen Nachfrage der Versicherung möglicherweise als Lehrgeld anzusehen ist.