Keine freie Depotwahl bei Belegschaftsaktien

Hallo Liebe „Gemeinde“,

mich würde es mal interessieren, ob es rechtens ist, dass eine Firma darauf bestehen kann, dass für die Belegschaftsaktien ein kostenpflichtiges Aktiendepot bei einer bestimmten Bank eröffnet werden muss?

In meinem Fall habe ich bereits ein Depot bei meiner „Hausbank“. Nun muss ich also, um am Belegschaftsaktienprogramm teilnehmen zu dürfen bei einer anderen Bank ein Depot eröffnen.

Vielen Dank für Eure Antworten!

Fin.

PS: Noch eine interessante Info: Der Vorstand der Bank sitzt im Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft, die die Belegschaftaktien ausgibt.

Hallo,

ich würde da kein Gemuschel vermuten.

Zunächst mal gehe ich davon aus, dass die Belegschaftsaktien verbilligt sind und es keinen Zwang gibt, die zu nehmen. Dann gilt die Regel, dass jeder seines Glückes Schmied ist. Der Arbeitgeber stellt Regeln auf, unter denen er die Aktien ausgibt. Ist jemand damit einverstanden, zeichnet er, wenn nicht, dann nicht.

Normalerweise sind die ja auch gesperrt, und da kommt die praktische Erwägung des Ganzen: Der Arbeitgeber hat wahrscheinlich einen Globalvertrag mit der Hausbank, dass die die Dinger verwahrt und einen Verkauf vor Ablauf der Frist nicht zulässt.

Ich arbeite selbst bei einer Bank und habe auch Belegschaftsaktien und auch bei uns ist es vorgeschrieben, dass ich die nur bekomme, wenn die Aktien in einem Depot von mir bei meiner Bank liegen, ich kann sie also auch nicht übertragen.

Gruss Hans-Jürgen
***

Ob das Rechtens ist kann ich nicht sagen, siehe FAQ -> Rechtsberatung

Aber ich denke schon, dabei spielen die Kosten des Deopts auch kaum eine Rolle. Wenn das Unternehmen freiwillig Belegschaftsaktien heraus gibt, dann kann das Unternehmen auch Regeln dafür aufstellen. Das Unternehmen ist ja nicht verpflichtet Akien raus zu geben und du bist nicht gezwungen selbige anzunehmen. Beiderseits eine freiwillige Leistung.

Du musst auch überlegen, die Aktien müssen zunächst ausgegeben werden über eine Bank. Dies ist dann auch meißt die Bank, bei der das Depot geführt werden muss. Dann müssen die Aktien eingebucht werden. Jetzt stell dir mal den verwaltungstechnischen Aufwand vor, den Bank und Unternehmen dann haben, wenn jeder Arbeitnehmer woanders Kunde ist.

Weiterhin ist doch klar, dass die Obrigkeit (Vorstände, Aufsichträte) gegenseitig helfen. Wenn also eine Bank bereit erklärt, diese Geschäfte abzuwickeln, dann wollen die auch ein Stück vom Kuchen ab haben…

Was evtl. aber klappt: Depot eröffnen, Belegschaftsaktien einbuchen lassen, dann beauftrage deine Bank mit der Schließung des Depots und Übertragung der Aktien.

Das ist nur meine Meinung.

Was evtl. aber klappt: Depot eröffnen, Belegschaftsaktien
einbuchen lassen, dann beauftrage deine Bank mit der
Schließung des Depots und Übertragung der Aktien.

dann aber vorher klaeren, ob ein Uebertrag an eine andere Bank mooeglich ist - normalerweise ist das nicht der Fall.

Hans-Juergen