Hallihallo Saeed,
also in der Formulierung hab ich das ja noch nie gehört…
ich kenn das immer nur so, dass der Veräußerer versichert, dass ihm keinerlei Mängel etc. bekannt sind. sprich: zwar gekauft, wie besehen, aber dem verkäufer sind keinerlei mängel bekannt.
("Die Rechte des Erwerbers wegen eines Sachmangels von Grund
und Boden und Gebäulichkeit, Bestandteilen und Zubehörstücken
sind ausgeschlssen.)
um es genau zu formulieren, ich kenne den wortlaut so:
„der grundbesitz mit den aufstehenden gebäuden und gesetzlichem zubehör wird in gegenwärtigem zustand übertragen. der verkäufer haftet nicht für sachmängel, ferner nicht für eine bestimmte flächengröße. der verkäufer erklärt, dass ihm erhebliche nicht sichtbare mängel, auch bodenverunreinigungen (!!! ), nicht bekannt sind.“
mir fehlt hier in dem von dir zitierten teil auf jeden fall das mit den bodenverunreinigungen ( ist laut unserem Notar jetzt wohl vorgeschrieben, dieser passus ). und es fehlt mir die versicherung des verkäufers.
ich bin ja kein notar oder sachverständiger, aber der von mir zitierte text ist sowohl für verkäufer als auch für käufer
absichernd. Der von der zitierte text kann, wenn denn z.b. eine bodenverunreinigung vorliegt, dich als käufer benachteiligen.
und eigentlich dachte ich, dass der notar keinerlei formulierungen oder vertragsbestandteile einbringen darf, der eine partei ggf. benachteiligt.
kann ja sein, dass ich da falsch liege, aber vielleicht gibt
es hier ja noch nen rechtsexperten, der sich damit besser auskennt.
hast du dir den notar ausgesucht, oder der verkäufer?
gruß
ute
Saeed