Hallo,
zunächst gilt es Garantie und Gewährleistung/Sachmängelhaftung zu unterscheiden, denn häufig wird dies vom Verbraucher nicht differenziert und es herrscht häufig die Auffassung, dass jede Sache nach Gesetz zwei Jahre halten muss. Dem ist aber nicht so.
Der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu übergeben. Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „hält“. Der Anspruch hierauf verjährt idR. nach 24 Monaten. Das heißt also, der Käufer hat 24 Monate Zeit, Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren, zu reklamieren. Die Beweislast, dass ein Mangel bereits bei Übergabe bestand, liegt grundsätzlich beim Käufer. Die Ausnahme ist der so genannte Verbrauchsgüterkauf, also wenn ein Verbraucher etwas von einem Unternehmer erwirbt. Dann gilt in den ersten 6 Monaten nach Kauf eine Beweislastumkehr, so dass der Verkäufer beweisen muss, dass die Sache bei Übergabe frei von Mängeln war. Tritt nun also ein Mangel nach mehr als 6 Monaten auf, ist es in der Regel schwer bis unmöglich für den Käufer zu beweisen, dass der Mangel bereits von Anfang an bestand. Die Gegenargumentation des Verkäufers, dass die Sache mit diesem Mangel wohl kaum solange funktioniert haben kann, ist durchaus einleuchtend.
Um dem Käufer längerfristige Sicherheit zu geben, gewähren einige Händler oder Hersteller eine Garantie. Diese tritt grundsätzlich neben die Gewährleistung. Eine Verpflichtung eine Garantie abzugeben besteht aber nicht. Daher ist der Garantiegeber auch berechtigt die Bedingungen für die Garantie frei auszugestalten. Im Garantiefall ist also ausschließlich von Belang, was in den Garantiebedingungen geregelt ist. Ist dort geregelt, dass auf Teile der Bremsen die Garantie ausgeschlossen ist, dann ist das halt so.
Kulanz ist eine Leistung, die noch viel „freiwilliger“ als die Garantie ist. Ein Anspruch darauf besteht überhaupt nicht.
In dem konkreten Fall kann ich, allein schon weil die Gewährleistung verjährt und der Garantieanspruch abgelaufen ist, keinerlei Anspruchsgrundlage erkennen.
Nett fragen, ob die Werkstatt oder der Hersteller einem entgegen kommt, kann man sicher, sollte aber damit rechnen, dass das abgelehnt wird.
Auf keinen Fall sollte man auf nicht vorhandene Ansprüche pochen. Das kommt nicht gut an und beweirkt für gewöhnlich das Gegenteil.
Gruß
S.J.
ich hab einen Fiat Panda, Bj. 2008 mit Garantieverlängerung.
Eine Woche nach der normalen 20.000der Inspektion,(zwei Tage
nach Ablauf der "normalen Garantiezeit)auf dem Weg zur Arbeit,
machte der Wagen nach einem normalen Bremsmanöver Geräusche
als hätte ich einen Hubschrauber im Kofferraum.
Also angehalten und Reifen etc. kontrolliert. Die vordere
Bremsscheibe auf der Fahrerseite war blau.
Daraufhin habe ich die Vertragswerkstatt angerufen und nach
Rücksprache mit den Mechanikern bin ich die knapp 2km zur
Werkstatt gefahren…
Man teilte mir mit, dass Bremssattel, Führungsbolzen,
Bremsscheibe und Bemsbeläge beidseitig ausgetauscht werden
müssten.
Ursache war die Verkantung des gusseisernen Bremssattels, die
defekte Scheibe und Beläge sind eine Folge dessen. Kosten über
400 Euro!!!
Auf Anfrage bei Fiat wegen Garantieübernahme bekam ich die
lapidare Antwort die Bremse sei ein Verschleissteil und kein
Garantiefall.
Allerdings verstehe ich nicht ganz was dies wiederum mit den
gusseisernen Bestandteilen der Bremse zu tun hat. Die sind
doch wohl kaum ein Verschleissteil und sollten unter die
Garantie fallen (sprich Kostenübernahme durch Fiat) und die
defekte Scheibe/Bremsbeläge sind eine Folge, somit hätte ich
zumindest für diese Teile eine anteilige Kostenübernahme
erwartet.
Wie verhält sich das? Habe ich einen Anspruch auf Garantie
bzw. Kulanz oder Teilerstattung und wenn ja, wie formuliere
ich das am besten?
Vielen Dank