Keine Garantie/Gewähr bei Selbstmontage?

Hallo Wissende,

bitte schlagt mich nicht, falls ich ins Brett „allgemeine Rechtsfragen“ hätte posten müssen. Ich hoffe, ich bin hier an der richtigen Stelle!

Folgendes Szenario:

Jemand kauft bei einer Baumarktkette ein Klimagerät für den Hausgebrauch. Da in der Familie ein „Allround-Handwerker“ ist, wird das Gerät von diesem Familienmitglied streng nach beiliegender Montageanleitung montiert.

Ein Jahr lang - oder besser gesagt - einen Sommer lang funktioniert und kühlt das Gerät wie gewünscht. Im Winter wurde es entsprechend der Gebrauchsanleitung das eine oder andere Mal eingeschaltet und auch sonst wurde mit dem Gerät entsprechend der Anleitung umgegangen.

Nun könnte es sich jedoch begeben, dass eben dieses Gerät im zweiten Sommer seines Daseins den Dienst versagt und nicht mehr kühlt. Man wendet sich sodann an die Hotline in der Bedienungsanleitung, da man davon ausgeht, dass ein Gerätefehler vorliegt und dass Garantie oder Gewährleistung greifen. Aber nichts dergleichen scheint der Fall zu sein. Sowohl die Herstellerhotline als auch der Händler (Baumarkt) verweisen darauf, dass ein Garantiefall nur dann vorliegen kann, wenn eine Handwerkerrechnung bei der Rücksendung beigefügt wird. Eine solche Handwerkerrechnung liegt jedoch nicht vor.

Kann eine Garantie oder Gewährleistung ausgeschlossen werden, in dem vom Hersteller gefordert wird, dass das Produkt von einer (eingetragenen?) Firma zu montieren ist? In der Gebrauchs- und Montageanleitung steht lediglich der Satz: „Nur vom Fachmann zu montieren“ oder so ähnlich.

Da man diesen Satz sozusagen missachtet hatte, müsste nun doch eine Firma her. Die ist natürlich nicht begeistert ob des preisgünstigen Gerätes vom Baumarkt und verweigert eine Reparatur. Was könnte man in einem solchen Fall gegebenenfalls tun?

Bin für jede Hilfe dankbar.

Gruß Piri, die sich mit dem Brett irgendwie immer noch sehr unsicher ist…

Garantie und Gewährleistung.
Die Gewährleistung bezieht sich auf Mängel, die beim Kauf bereits bestanden. Da das Gerät ein Jahr lang funktionierte, wird niemand ernsthaft behaupten können, es sei von Anbeginn schadhaft gewesen.

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Der theoretisch kann zur Bedingung machen, dass der Käufer eine Industriedrehmaschine hat oder eine Ausbildung als Kradmelder bei der Bundeswehr.

Ich würde den Hersteller nochmal anschreiben, vielleicht Fotos vom fachgerechten Aufbau beifügen und um eine Lösung kulanzhalber bitten.

HM

VIELEN DANK !!!
Hallo Herr Meyer,

nun bin ich um einiges schlauer als zuvor. Herzlichen Dank!

Wir werden versuchen, ob sich auf dem Kulanzwege etwas machen lässt. Wenn nicht, dann haben wir halt leider Pech gehabt. Ein Gewährleistungsanspruch liegt jedenfalls nicht vor, da das Gerät in der Tat ca. 1 Jahr einwandfrei funktioniert hat.

Nochmals besten Dank.

Gruß
Piri

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