Hallo Wissende,
bitte schlagt mich nicht, falls ich ins Brett „allgemeine Rechtsfragen“ hätte posten müssen. Ich hoffe, ich bin hier an der richtigen Stelle!
Folgendes Szenario:
Jemand kauft bei einer Baumarktkette ein Klimagerät für den Hausgebrauch. Da in der Familie ein „Allround-Handwerker“ ist, wird das Gerät von diesem Familienmitglied streng nach beiliegender Montageanleitung montiert.
Ein Jahr lang - oder besser gesagt - einen Sommer lang funktioniert und kühlt das Gerät wie gewünscht. Im Winter wurde es entsprechend der Gebrauchsanleitung das eine oder andere Mal eingeschaltet und auch sonst wurde mit dem Gerät entsprechend der Anleitung umgegangen.
Nun könnte es sich jedoch begeben, dass eben dieses Gerät im zweiten Sommer seines Daseins den Dienst versagt und nicht mehr kühlt. Man wendet sich sodann an die Hotline in der Bedienungsanleitung, da man davon ausgeht, dass ein Gerätefehler vorliegt und dass Garantie oder Gewährleistung greifen. Aber nichts dergleichen scheint der Fall zu sein. Sowohl die Herstellerhotline als auch der Händler (Baumarkt) verweisen darauf, dass ein Garantiefall nur dann vorliegen kann, wenn eine Handwerkerrechnung bei der Rücksendung beigefügt wird. Eine solche Handwerkerrechnung liegt jedoch nicht vor.
Kann eine Garantie oder Gewährleistung ausgeschlossen werden, in dem vom Hersteller gefordert wird, dass das Produkt von einer (eingetragenen?) Firma zu montieren ist? In der Gebrauchs- und Montageanleitung steht lediglich der Satz: „Nur vom Fachmann zu montieren“ oder so ähnlich.
Da man diesen Satz sozusagen missachtet hatte, müsste nun doch eine Firma her. Die ist natürlich nicht begeistert ob des preisgünstigen Gerätes vom Baumarkt und verweigert eine Reparatur. Was könnte man in einem solchen Fall gegebenenfalls tun?
Bin für jede Hilfe dankbar.
Gruß Piri, die sich mit dem Brett irgendwie immer noch sehr unsicher ist…