Keine Garantie von Gewerblichen Verkäufer ?

Hallo ich habe einen gebrauchten PDA bei ebay gefunden der

Gewerbliche Verkäufer sagt: Gerät ist ok - aber keine Garantie

Ich dachte Gewerbliche Verkäufer dürfen die Garantie nicht ausschließen (nur wenn Sie was als defekt verkaufen)?

Hi

JEDER kann sich frei entscheiden ob er etwas garantiert oder nicht.

ein gewerblicher Händler hat zu gewährleisten das Gerät zum Zeitpunkt der Übergabe im beschriebenen Zustand ist. sollte es also durch einen bei Übergabe bereits vorliegenden defekt verscheiden, ist der VK in der Pflicht.

lies in den FAQ nach

HH

Hallo

Hi

JEDER kann sich frei entscheiden ob er etwas garantiert oder
nicht.

habe ich bei ebay gefunden:

  1. Gewährleistung

a) Der Verkäufer handelt gewerblich
Ein gewerblicher Verkäufer muß (!) einem privaten Verkäufer 2 Jahre Gewährleistung auf jede Neuware geben. Ausgeschlossen sind nur Zeitschriften, entsiegelte Ton- oder Datenträger sowie Lebensmittel (auch Blumen, Tiere usw.).

Bei gebrauchten Waren beträgt die Frist für die Gewährleistung auch zwei Jahre, aber sie kann durch den Verkäufer auf ein Jahr beschränkt werden, sofern er dies im Angebot hinreichend deutlich vermerkt. Eine Verkürzung der Gewährleistung auf unter ein Jahr ist nicht zulässig. Weist der Verkäufer nicht hinreichend genau auf die verkürzte Gewährleistung hin oder versucht er diese noch kürzer zu gestalten (oder gar ganz auszuschließen), dann beträgt die Frist wieder ganze zwei Jahre.

http://testberichte.ebay.de/Garantie-und-Gewaehrleis…

Hallo,

JEDER kann sich frei entscheiden ob er etwas garantiert oder
nicht.

habe ich bei ebay gefunden:
2. Gewährleistung

das eine ist Garantie, das andere Gewährleistung. Gewährleistung muss er geben (wie Helge das schon schrieb), Garantie kann er geben, muss er aber nicht.

Steht ja auch in deinem Ebay-Link:
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers. (Hervorhebung übernommen)

Also muss der Verkäufer keine Garantie geben. Punkt.
Beim Thema Gewährleistung sieht es anders aus, da kann sich ein Gewerblicher nicht drumrumdrücken, egal was er schreibt.

Wenn in der Artikelbeschreibung steht, dass das Teil vollkommen einwandfrei funktioniert muss es das auch tun, sonst kann man den Artikel zurückgeben.
Um die Verwirrung komplett zu machen: Das ist wiederum vollkommen unabhängig davon, ob der Verkäufer privat oder gewerblich ist, entspricht der Artikel nicht der Beschreibung hat man das Recht ihn zurückzugeben.

Grüße,
Sue

Hi

und kennst du den Unterschied zwischen Garantie (eine freiwillige Leistung) und Gewährleistung (gesetzlich geregelte Leistung)?

Wie gesagt, zum Thema findest du alles in den FAQ dieses Brettes.

HH