Keine Garantieabwicklung

Ich habe auch mal eine Frage zum Thema unzuverlässige Verkäufer bei ebay:

Funktelefon ersteigert (2 Jahre Garantie, Neuware) und sofort geliefert bekommen.
Telefon angeschlossen und Defekt festgesetllt. Verkäufer per email angeschrieben, das ein Garantiefall vorliegt - Verkäufer antwortet nicht. Verkäufer angemailt, das ich das Telefon unfrei zurückschicke - Verkäufer antwortet nicht.Telefon unfrei an Verkäufer zurückgeschickt mit der Mitteilung, daß hier ein Garantiefall vorliegt und Beschreibung des Problems - Verkäufer verweigert Annahme des Päckchens. Nun habe ich Verkäufer eine Frist gesetzt: entweder bis nächste Woche melden, wie Garantieabwicklung von statten geht oder Strafanzeige bei der Polizei incl. möchte ich die 12€ Postgebühr für die verweigerte Annahme wiederhaben.

Kann ich diese Postgebühr miteinklagen, oder ist der Verkäufer nicht verpflichtet diese Gebühr zu bezahlen ??

Doppelposting in Allgemeine Rechtsfragen owt.
owt= ohne weiteren Text!
Doppelposting = böse!

Funktelefon ersteigert (2 Jahre Garantie, Neuware) und sofort
geliefert bekommen.
Verkäufer verweigert Annahme des Päckchens. Nun habe ich
Verkäufer eine Frist gesetzt: entweder bis nächste Woche
melden, wie Garantieabwicklung von statten geht oder
Strafanzeige bei der Polizei incl. möchte ich die 12€
Postgebühr für die verweigerte Annahme wiederhaben.

Ich sehe keinen Anhaltspunkt, der eine polizeiliche Anzeige rechtfertigen würde. Als VK würde ich daher bei Einleitung zivilrechtlicher Maßnahmen spaßeshalber den Tatbestand der Nötigung (§ 240 StGB) staatsanwaltlich prüfen lassen.

Das Porto für die unfreie Sendung ist wohl weg. Für den eigentlichen Gewährleistungsanspruch bleibt ausschließlich der zivilrechtliche Weg.