Eine bekannte von mir bekommt laut Aussage ihres Arbeitgebers KEINE Gehaltserhöhung weil sie 10 % über Tarif bezahlt wird. Ist das überhaupt rechtsgültig? Müsste es dann nicht 10 % über dem neuen Tarifsatz sein?
Dazu muss ich sagen, dass Sie keinen Arbeitsvertrag hat da sie dort schon seit über 30 Jahren beschäftigt ist.
Danke für euere Hilfe
Hat Sie es schriftlich das Sie 10% über Tarif bekommt?
Wenn nicht kann sie schwer was erreichen.
Eine Gehaltserhöhung ist grundsätzlich freiwillig.
Hallo Brummi,
ob sie einen Vertrag hat oder nicht, spielt in erster Liene keine Rolle. Wenn die Arbeitsbedingungen nach Tarif gehalten sind (Urlaubu.s.w.) Es zählt dann immer der aktuelle Tarifvertrag. Sollte Sie über Tarif bezahlt werden, wäre Sie ein sogenannter AT Angestellter, dann würde die Gehaltserhöhung nicht an den Tarifvertrag gebunden sein.
Viele Grüße
stepfis
Da kann ich leider nicht weiterhelfen, tut mir leid
Hallo Brummi1202,
das ist möglich. Der Anspruch besteht nur auf die Tarifbezahlung. Bekommt man mehr, ist das eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Die freiwillige Leistung ist eben freiwillig. Sie hat aufgrund von sogenannter „betrieblicher Übung“ zwar Anspruch auf das bisherige Entgelt, aber nicht auf eine prozentuale Anhebung, wenn das Tarifgehalt steigt. Das ist nur der Fall, wenn im Arbeitsvertrag stehen würde "das Gehalt beträgt 10 % über der Gehaltsstufe XY.
Hallo Brummi,
Gehaltserhöhungen werden in tarifgebundenen Betrieben auch Tariferhöhung genannt. Wenn man eh schon 10 % über Tarif liegt, muss der Arbeitgeber die Erhöhung nicht draufpacken, es sei denn, alle anderen bekommen mehr als 10 %.
Schöne Grüße
Phantomin
Es ist nicht besonders geschickt, aber unerheblich ob ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt. In diesem Fall genügt die mündliche Vereinbarung und das „Gewohnheitsrecht“, dass die Dame schon so lange dort beschäftigt ist.
Ich gehe davon aus, dass der Lohn auf ihr Girokonto überwiesen wird, es gibt damit einen Nachweis der Lohnzahlung. Vielleicht hat die Dame ja auch einen schriftlichen Nachweis, auf der die Höhe des Lohns und die Sozialabgaben drauf stehen?
Daran und anhand des regulären Tarifs könnte sie feststellen, ob sie tatsächlich 10% über Tarif bezahlt wird.
Es stellt sich allerdings noch die Frage, welcher Tarif als Grundlage dient. Ein hauseigener Tarif? Oder ein mit Arbeitgeber und Gewerkschaft vereinbarter Tarif?
Eine Zahlung höher als ein vereinbarter Tarif ist rechtsgültig - es ist sozusagen eine individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Dame erhält damit bereits schon ihre „Gehaltserhöhung“. Sie hat keinen Anspruch darauf, nun 10% über dem neuen Tarifsatz zu erhalten, da alle sie betreffenden Vereinbarungen offensichtlich außerhalb der Tarifregelung liegen (Z.B. kein schriftlicher Arbeitsvertrag, keine schriftliche Vereinbarung über die Entlohnung).
Vielen lieben Dank für die super Antwort 
Hallo Brummi1202.
Das kommt ganz darauf an welcher Tarifvertrag gilt und ob Ihre Bekannte einen Rechtsanspruch darauf (also ob sie Gewerkschaftsmitglied ist) hat. Sofern im Tarifvertrag nichts anderes geregelt ist, kann der Arbeitgeber (wenn er wirklich übertariflich bezahlt) die Tariferhöhung so lange mit dem Übertariflichen verrechnen bis man auf Tarifniveau ist. Vorausgesetzt natürlich der Arbeitgeber hat die letzten paar Tariferhöhungen auch verrechnet. Sollte er dies nicht getan haben (also wenn er die Tariferhöhungen trotz des übertariflichen Lohns weitergegeben hat) so kann er das jetzt plötzlich nicht einfach weglassen da das dann einer Lohnkürzung gleichkommt. Diese muss er begründen. Hier kommt Ihrer Bekannten zugute dass Sie keinen schriftlichen Arbeitsvertrag hat. Denn dann gilt die bisherige Vergütung als „Normallohn“ die er dann ohne Begründung nicht einfach kürzen kann. Und da dann durch die letzten paar Erhöhungen so etwas wie eine „betriebliche Übung“ entstanden ist kann er sich da nicht einfach so heraus reden. Denn dann hätte Ihre Bekannte auch ohne dass sie Gewerkschaftsmitglied ist einen Rechtsanspruch darauf.
Aber da gibt es viele Faktoren die eine Rolle spielen können. Ich empfehle ein Gespräch mit dem Arbeitgeber und/oder ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt.
Einen vollen Rechtsanspruch auf den Tarifvertrag haben nur Gewerkschaftsmitglieder.
Ich hoffe ich konnte Ihnen damit helfen.
Viele Grüße
fwbr2006
Hallo,
ist den das Unterhnehmen überhaupt Tarif - gebunden?
Lab.
Keine Arbeitsvertarg bedeutet gewohnheitsrecht!
So íst sie auch nicht Tarifgebunden (müsste im Vertrag verankert sein). Haben alle MA eine Gehaltserhöhung bekommen, muss ich sie diese bekommen. Zudem kann sie die 10 % über Tarif, mit ihrer 30jährigen Betriebszugehörigkeit als Treueprämie rechtfertigen.