Keine Gehaltszahlung bei Insolvenz. Was nun?

Hallo. Es ist etwas kompliziert. Ich habe heute erfahren das unser Dienstleister,gleichzeitig auch Beteiligungsgesellschafter Insolvenz angemeldet hat. Aber nicht wir. Dieser überweist auch die Gehäler. Gehalt wird aber nun zurück gehalten. Wie verhalte ich mich nun bzw. was muß ich tun? Danke vorab.

Hallo Monika,
wenn die Firma Insolvenz anmeldet kommt das Gehalt aus der Insolvenzkasse. Da müssten Sie beim Arbeitsamt nachfragen. Die müssten helfen können.
HG Circan

Zur Arbeitsagentur und Inso Geld beantragen

Gehaltsansprüche sind nur drei Monate zurück noch zu verlangen. Aufpassen, dass man nicht darüber hinaus kommt.
Das Geld ist weg!
Wenn Sie Rechtschutz haben, einen Anwalt ein schalten, ansonsten mit dem Arbeitsamt in Verbindung setzen. Ganz wichtig, nicht zu lange warten.
Gruss
Agnes

Hallo So schnell wie möglich einen Fachanwalt einschalten um Schlimmeres zu verhindern. Weiter kann ich auf Grund der Infos dazu nicht sagen. Gruß

Hallo,
auf jeden Fall zur Arbeitsagentur gehen und einen Antrag auf Insolvenzgeld stellen. Der Antrag muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis gestellt werden.

Nähere Angaben macht die Agentur für Arbeit.

LG,
Michaela

Hallo Monika,

beim Arbeitsamt kann man Insolvenzausfallgeld beantragen. Da es aber recht umfangreich ist zum Ausfüllen würde ich mich mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen, sofern schon einer bestellt ist. Ansonsten beim Arbeitsamt nachfragen, was aber mit Vorsicht zu genießen ist, da die sich selbst oft nicht genau damit auskennen!

Alles Gute

Gruß Lore

Guten Tag,

Ihre Gesellschaft muss schon selbst für die Gehälter sorgen und kann sich nicht darauf verlassen, dass von dritter Seite Gelder bezahlt werden, auch nicht von einer Beteiligungsgesellschaft.

Der Anspruch besteht stiegen ihre Gesellschaft fort.

Es bedarf der Feststellung, ob nicht etwa andere Möglichkeiten gegeben sind, um Löhne und Gehälter sicherzustellen, andererseits auch für Dritte zu arbeiten (welcher Tätigkeit Sie auch immer ausführen).

Kompliziert - aber aufpassen, jetzt sind Profis gefragt (aber richtige Profis).

Viel Glück.

hallo lore. Danke erstmal. Beim AA habe ich nachgefragt

die hatten auch keine Ahnung. Dar PROBLEM ïst. Das ja nicht mein direkter arbeitgeber sondern der FRENCHISEGEBER DIE INSOLVENZ ANGEMELDET HAT. Dieser ist gleichzeig am GEWINN BETEILIGT UND UND VON DORT WERDEN DIE GEHÄLTER ANGEWIESEN. Ich weiss nicht wie ich es besser erklären soll. Sorry.
Hallo Monika,

beim Arbeitsamt kann man Insolvenzausfallgeld beantragen. Da
es aber recht umfangreich ist zum Ausfüllen würde ich mich mit
dem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen, sofern schon
einer bestellt ist. Ansonsten beim Arbeitsamt nachfragen, was
aber mit Vorsicht zu genießen ist, da die sich selbst oft
nicht genau damit auskennen!

Alles Gute

Gruß Lore

Hallo Monika,

klingt kompliziert. Bei wem bist du denn angestellt?
Schau mal was auf deinem Arbeitsvertrag steht. Wenn dort der Frenchisegeber steht, dann kannst du Insolvenzausfallgeld beantragen, wenn dort dein AG vor Ort steht ist er verantwortlich und müßte eigentlich einspringen.

Sollte er aber die Gehälter nicht zahlen können kann er sich ans Arbeitsamt wenden. Dort gibt es ebenfalls Hilfe für Arbeitgeber in ähnlicher Situation.

Alles Gute

Gruß Lore

du solltest als erstes zum Arbeitsamt gehen und dich dort erkundigen

Hallo,
das wird komplizierter, unbedingt Rechtsanwalt einschalten !
Gruß
Michael