ich habe heute im TV gesehen das jmd aufgrund eines DIebstahls im eigenene Unternehmens für den selbigen MOnat der fristlosen kündigung kein Gehalt bekommen hat, die kündigung war zum 15. somit hätte noch die zahlung für einen halben monat bestanden…mir kam das spanisch vor da es ja zwei verfahren sind und der arbeitsvertrag ja auch bestand…
was sagt ihr dazu?
kann sein, weil der AG Gegenansprüche hat, mit denen er verrechnen darf (z.B. nicht erbrachte Arbeitszeit bei Gleitzeit, Rückforderung gezahlter Gratifikationen wegen Untreue, Schadensersatz wegen des Diebstahls oder Kosten der Aufklärung z.B. durch Einschaltung einer Detektei, um den Verdächtigen zu überführen, …).
Ist aber strittig, ob bei Verrechnung die Pfändungsgrenzen zu beachten sind.
Viele Grüße
EK
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