Keine Gehaltszahlung wegen verspäteter Krankmldg?

Vorschaltseite nicht konsequent genug beachtet …
… und deshalb leider gegen FAQ:1129 verstoßen, was bedeutet: Löschung!

Angenommen eine Lebensgefährtin arbeitet seit 1.9. bei einem Pflegedienst. Nun hätte sie sich auf der Arbeit den Rücken verdreht …

So weit, so gut. Aber nun:

Dies haben wir gleich gemeldet …

Dies haben wir leider versäumt, dem AG mitzuteilen. Nun warten wir aufs Gehalt

Brauche dringend einen Rat, weil die im Büro nur bis halb 2 da sind.

Du hattest es selber in der Hand, deinen Artikel sofort so zu schreiben, dass auch jemand Lust gehabt hätte, dir zu antworten. (Das ist meist nur der Fall, wenn der potentielle Antworter nicht schon von Vorneherein weiß, dass seine Mühe umsonst sein wird, weil das UP ohnehin gelöscht werden wird.)

Danke schonmal.

Bitte.

Gruß Fred