Keine Gehwegbeleuchtung keine Treppehausbeleuchtun

Hallo an alle,

angenommen es gäbe ein Mietshaus (3 Mietparteien, Vermieter wohnt im Nachbarhaus), bei dem die Haupteingangstür zu den Mietwohnungen nicht an der Strasse läge, sondern hinter dem Haus. Man muss also auf einem Kieselweg am Haus entlang laufen, um das Haus herum und dort ist die Eingangstür.

Angenommen nun, das gesamte Licht von der Strasse aus bis hin zur Eingangstür ist zwar an der Hausaussenwand montiert, funktiuoniert aber nicht.

Der Vermieter wurde oft mündlich darauf hingewiesen, hat aber nichts repariert.

Nun wird es früher dunkel und der Weg zur Eingangstür ist nicht beleuchtet, besonders hinter dem Haus ist es so dunkel, dass man nicht mal mehr das Türschloss sehen kann, da keinerlei Beleuchtung vorhanden ist (und auch keine Strassenlaternen, wie auf der vorderen Seite des Hauses). Erschwerend kommt noch hinzu, dass auch die Beleuchtung im gesamten Treppenhaus EG und 1.OG nicht funktionieren.

Praktisch verhält es sich so, dass man am Haus entlang noch etwas Beleuchtung von der Strasse hat, sobald man um das Haus herum zur Eingangstür geht, hilft nur noch die Beleuchtuing des Handies, um das Türschloss zu finden und vom Treppenweg herauf mal gar nicht zu reden, es ist alles stock finster. Die Wohnungstür und das Wohnungsschloss lässt sich ertasten oder mit Hilfe von der Handybeleuchtung erahnen…

Das der Vermieter dies beheben MUSS ist klar. Aber wie könnte man einen Brief formulieren und auf was konkret sollte man hinweisen, um mehr oder weniger den Vermieter zu „nötigen“ doch endlich nach Monaten den Mangel zu beseitigen? Sämtliche Hinweise waren erfolglos.

Sollte man sogar soweit gehen eine Mietminderung an zudrohen? Was sollte neber Unfallverhütungsvorschrift (oder wie nennt man das?) noch angegeben werden?

Vielen dank für die Hilfe!

LG Jasmin

Hallo Jasmin,

was die Unfallgefahr angeht könnte man den Vermieter ja freundlich darauf hinweisen, dass eine Versicherung im Schadensfall wohl kaum einspringen würde.

Gruß!

Horst

Hallo an alle,

angenommen es gäbe ein Mietshaus (3 Mietparteien, Vermieter
wohnt im Nachbarhaus), bei dem die Haupteingangstür zu den
Mietwohnungen nicht an der Strasse läge, sondern hinter dem
Haus. Man muss also auf einem Kieselweg am Haus entlang
laufen, um das Haus herum und dort ist die Eingangstür.

Angenommen nun, das gesamte Licht von der Strasse aus bis hin
zur Eingangstür ist zwar an der Hausaussenwand montiert,
funktiuoniert aber nicht.

Der Vermieter wurde oft mündlich darauf hingewiesen, hat aber
nichts repariert.

Nun wird es früher dunkel und der Weg zur Eingangstür ist
nicht beleuchtet, besonders hinter dem Haus ist es so dunkel,
dass man nicht mal mehr das Türschloss sehen kann, da
keinerlei Beleuchtung vorhanden ist (und auch keine
Strassenlaternen, wie auf der vorderen Seite des Hauses).
Erschwerend kommt noch hinzu, dass auch die Beleuchtung im
gesamten Treppenhaus EG und 1.OG nicht funktionieren.

Praktisch verhält es sich so, dass man am Haus entlang noch
etwas Beleuchtung von der Strasse hat, sobald man um das Haus
herum zur Eingangstür geht, hilft nur noch die Beleuchtuing
des Handies, um das Türschloss zu finden und vom Treppenweg
herauf mal gar nicht zu reden, es ist alles stock finster. Die
Wohnungstür und das Wohnungsschloss lässt sich ertasten oder
mit Hilfe von der Handybeleuchtung erahnen…

Das der Vermieter dies beheben MUSS ist klar. Aber wie könnte
man einen Brief formulieren und auf was konkret sollte man
hinweisen, um mehr oder weniger den Vermieter zu „nötigen“
doch endlich nach Monaten den Mangel zu beseitigen? Sämtliche
Hinweise waren erfolglos.

Sollte man sogar soweit gehen eine Mietminderung an zudrohen?
Was sollte neber Unfallverhütungsvorschrift (oder wie nennt
man das?) noch angegeben werden?

Stichwort: Wegsicherungspflicht des Eigentuemers.

Wolfgang D.

Hinweise auf Wegesicherungspflicht oder auf Haftpflichtversicherung helfen hier erfahrungsgemäß nicht (die Haushaftpflicht würde sogar zahlen).
Hier hilft nur die Ankündigung einer Mietminderung. Hier ca. 10 %.
Könnt Ihr die Beleuchtung nicht selbst reparieren?

Hallo,

Könnt Ihr die Beleuchtung nicht selbst reparieren?

Die Mieterin ist weder Technikerin noch Kletterkünstlerin. Die Beleuchtung ausserhalb des Hauses liegt in ca. 2 Meter Höhe, im Treppenhaus das Selbe, nur mit Leiter erreichbar.

Die Mieterin ist weder dafür zuständig, noch möchte sie sich evtl. später für Schadensersatzansprüche wegen falscher oder fehlerhhafter Installation der Beleuchtung verantworten müssen.

LG Jasmin