Hallo,
folgende Situation: Ich war beim Kfz-Händler und hab mir ein Auto angeschaut. Hat mir auch ganz gut gefallen und habe dann mit ihm um den Preis diskutiert. Nachdem wir dann einen Preis vereinbart haben und das per Handschlag besiegelt hatten war für mich die Sache erstmal gegessen. Nach der Preisverhandlung habe er gesagt, dass der Preis ein Verkäuferpreis (oder so) ist und ich somit einen sehr guten Preis gemacht habe.
Am übernächsten Tag bin ich dann mit dem Geld bei ihm aufgeschlagen und wollte alles vertragliche erledigen. Da sagt er mir beim Vertrag ausfüllen, dass er mir das Auto so eigentlich gar nicht verkaufen kann, sondern mir einen gewerblichen Namen eintragen müsste. Er habe ja gesagt, es ist ein Verkäuferpreis und deswegen wäre das notwendig. Außerdem meinte er, dass dadurch er mir auch keine Gewährleistung anbieten kann, weil ich hier als gewerbliche Person (glaube dass er das damit meinte) agiere.
Nun zu meiner Frage: Darf der Händler sowas machen?
Ich war da erstmal perplex, konnte aber zu meinen Gunsten argumentieren (vorallem weil er Garantie und Gewährleistung dauernd gleichsetzte). Für mich ging jetzt alles gut aus, aber die Frage, ob er sowas hätte machen dürfen, bleibt bestehen.
MfG