Stellen wir uns folgendes Szenario vor:
Jemand bastelt gerne Taschen, Accessoires, Schmuck oder was auch immer man in kreativer Richtung herstellen kann und weil das ja nun irgendwann recht viel Zeugs wird, geht er damit auf einen Flohmarkt oder bietet es in entsprechenden Verkaufsbörsen zum Verkauf an.
Leut eigener Aussage macht diese hypothetische Person das nicht zum Gelderwerb, sondern aus Spaß an der Feud und bekommt im Endeffekt nur die Materialkosten wieder rein.
Fällt das nun unter „gewerbliches Handeln“, was einen Gewerbeschein und die Versteuerung der Einnahmen erfordert, weil die Herstellung mit dem Ziel des Verkaufs getätigt wird, unabhängig davon, ob schlussendlich ein Gewinn erzielt wird oder gibt es einen Gesetzesparagraphen, eventuell unter der umgangssprachlichen Bezeichnung „Hobby-Handwerk“, laut welchem dieses Herstellungs- und Verkaufs-Treiben ohne Gewerbeanmeldung legitimiert wird?
Die hypothetische Person wiegt sich in der Sicherheit dieses Paragraphen und beschwört, dass das Ordnungsamt auf Nachfrage auf diese Rechtslage verwiesen hätte…
Danke für Infos
Frau Schmitz