Keine Gewerbeanmeldung, da Hobby-Handwerk

Stellen wir uns folgendes Szenario vor:

Jemand bastelt gerne Taschen, Accessoires, Schmuck oder was auch immer man in kreativer Richtung herstellen kann und weil das ja nun irgendwann recht viel Zeugs wird, geht er damit auf einen Flohmarkt oder bietet es in entsprechenden Verkaufsbörsen zum Verkauf an.
Leut eigener Aussage macht diese hypothetische Person das nicht zum Gelderwerb, sondern aus Spaß an der Feud und bekommt im Endeffekt nur die Materialkosten wieder rein.

Fällt das nun unter „gewerbliches Handeln“, was einen Gewerbeschein und die Versteuerung der Einnahmen erfordert, weil die Herstellung mit dem Ziel des Verkaufs getätigt wird, unabhängig davon, ob schlussendlich ein Gewinn erzielt wird oder gibt es einen Gesetzesparagraphen, eventuell unter der umgangssprachlichen Bezeichnung „Hobby-Handwerk“, laut welchem dieses Herstellungs- und Verkaufs-Treiben ohne Gewerbeanmeldung legitimiert wird?

Die hypothetische Person wiegt sich in der Sicherheit dieses Paragraphen und beschwört, dass das Ordnungsamt auf Nachfrage auf diese Rechtslage verwiesen hätte…

Danke für Infos

Frau Schmitz

Hallo,

dazu kann ich leider nichts Konkretes sagen. Ich habe nur einmal mitbekommen, dass auf unseren Meerschweinen-Informationsveranstaltungen ein junger Mann war, der selbstgebastelte Holzhäuschen und Ausläufe für Nager angeboten hat und bei dem wurde der Umsatz irgendwann so groß, dass er ein Nebengewerbe anmelden musste. Könnte also durchaus sein, dass ab einer gewissen Umsatzgröße Steuern gezahlt werden müssen. Ich denke eine aussagekräftige Anwort wird hier nur das Finanzamt oder ein Steuerberater geben können.
Gruß
Michaela Szeimis

Hallo Frau Schmitz,
so weit ich das beurteilen kann, geht das Finanzamt davon aus, dass es sich um ein Gewerbe handelt, da der Verkauf ja nicht einmalig ist. Um hier keine Probleme zu bekommen, werden Sie (oder die imaginäre Person) wohl ein Kleingewerbe anmelden müssen.

Hallo Herr Wolpert,

danke für Ihre Antwort!

So sehe ich den Fall auch, aber die beschriebene Person, bei der es sich nicht um mich handelt, sieht das leider nicht so und unterstellt mir böse Absichten, da ich sie darauf hingewiesen habe, dass sie sich meines Erachtens falsch verhält.

Gruß
Frau Schmitz