mal angenommen, jemand hat an einem gewinnspiel teilgenommen und aufgrund von vollständig eingeklebten stickern ein auto gewonnen und er hätte das heft per einschreiben versandt. als antwort bekäme er die mitteilung, es sei dem unternehmen nicht möglich den gewinn auszuschütten, da ein sticker keines der integrierten sicherheitsmerkmale aufweise: abweichung in der beschaffenheit des materials,
abweichung in der farbe aufgrund unterschiedlicher druckverfahren, abweichung hinsichtlich der position der bezeichnung „…“. beispielsweise wurden von den regulär erworbenen stickerheftchen, überall sticker aufgekauft, bis alle für ein auto zusamen waren. gesetz dem fall, aus den teilnahmebedingungen ginge hervor, daß der jenige gewonnen hat, der ein bild eines autos vollständig eingeklebt hat. nirgendwo gäbe es aber einen hinweis zu lesen, daß eventuell gefälschte sticker in umlauf seien und dann kein anspruch auf den gewinn bestünde. woher sollte die person als laie denn wissen, welcher sticker echt, oder gefälscht sein könnte - habt ihr einen rat, was er in diesem fall für möglichkeiten hätte?
Klingt im Beispiel wie das noch Gewinnspiel bei „penny“.
Es steht bestimmt irgendwo drin (… komplett mit „gültigen“ oder Originalstickern…).
Meines Erachtens müsste das nicht mal extra so benannt werden,es ist auch so klar.
Bekommst Du Eintritt bei Vorlage einer gefälschten,verfälschten Konzertkarte ?
Der Veranstalter des Preisausschreibens hat nun geprüft und befunden,es stimmt etwas nicht. Es wird wohl vorsorglich Sicherheitszeichen geben,um Manipulationen auszuschließen.
Der Teilnehmer kann ja seinerseits mittels Gutachten zu belegen versuchen,das sind Druckzufälligkeiten,keine Manipulationen und damit im Sinne der Teilnahmebedingungen gültig und gewinnberechtigt.
Stellt man sich auf den Standpunkt,nur weil man als Laie die mögliche Manipulation an den Stickern nicht erkannt hat,hat man im Zweifel trotzdem Gewinnanspruch ?
Wäre das nicht etwas lebensfremd ?
Nochmal das Beispiel Konzertkarte,Käufer erkennt nicht die Fälschung,hat im guten Glauben von privat etwa gekauft und hat dann deswegen doch freien Zutritt ?
Muss der Veranstalter warnen,es sind Fälschungen im Umlauf ? Selbst wenn er es wüsste ?