Keine gläsernen Patienten

Hallo,
die Bedenken des Bundesdatenschutzbeauftragten Joachim Jacob
gegen einen elektronischen Arzneimittelpass muss die Regierung sehr ernst nehmen. Medizinische Daten gehören zu den sensibelsten Informationen über den Menschen überhaupt. Wer weiß, was jemand einnimmt, weiß auch, an welchen Krankheiten derjenige leidet. Arbeitgeber und Versicherungen sind an diesen Informationen aus wirtschaftlichen Interessen brennend interessiert. Hier sind existentielle bürgerrechtliche Fragen berührt. Die Zusicherung der Gesundheitsministerin, es müsse sicher gestellt sein, dass nicht unbefugte Dritte Zugang zu den
Daten hätten,reicht nicht aus, um diese Fragen zu lösen.

Geruß Mic
http://www.mibor.de

Hallo,

ich bin in dieser Sache unentschieden.

Letztendlich läuft’s doch auf die Frage hinaus: Maximaler Gesundheitsschutz oder maximaler Datenschutz?

Im Zweifelsfall würde ich eher sagen, daß hier Gesundheitsschutz vorgeht. Natürlich muß das „Wie“ geklärt werden. Die zentrale Erfassungsstelle wäre da vielleicht der geeignetere Weg im Vergleich zur Chipkarte.

Insgesamt halte ich den Datenschutz in Deutschland für übertrieben. Das schürt alles nur paranoide Ängste bei der Bevölkerung. Im Spiegel oder im Focus gab’s mal ein Interview mit dem Sun-Chef. Der hielt Datenschutz (personenbezogener Daten) für kompletten Unsinn. Okay, so weit würde ich nicht gehen. Aber ein gesunder Mittelweg ist IMHO wie so oft besser.

Gruß
Jürgen

hi,
was erwartest du denn von einem staat, welcher die ärzte verpflichtet, selbst sexuelle aufälligkeiten an die kassen weiterzugeben???
durchgedrückt von einer grünen gesundheitsministerin fischer.

cu

strubbel

das hatten wir doch schon alles mal
Hallo Mic,

die gleiche Debatte gab es schon bei Einführung der „normalen“ Versicherungskarte. Große Datenschutzprobleme gab es da meines Wissens bisher auch nicht. Wieder mal mal viel Luft um nix unter Ausnutzung der allgemeinen Bereitschaft zur Panik beim Thema Datenschutz, so ist meine Einschätzung.

Und wenn so vermieden werden kann, daß Paitienten durch Wechselwirkungen zu Schaden kommen, hat sich das Projekt allemal gelohnt.

Gruß
Christian,
nach Diktat so gut wie verreist.

Hmm - Datenschutz
Hi Mic!

Zuerst mal fand ich die Idee, das Ganze auf einer freiwilligen Basis laufn zu lassen schon sehr in Ordnung! Wenn es denn so kommt, warum nicht? Dann ist die Entscheidung des Patienten gefragt.

Datenschutz…
Wer sollte die Infos weitergeben? Ich meine - momentan ist es doch auch so, dass jeder Arzt Geheimnisse ausplaudern könnte! Ich will hier keinem Arzt zu nahe treten, ich glaube auch nicht, dass es besonders oft der Fall ist, aber ob nun ein Missbrauch per gespeicherten EDV-Daten oder per Auskunft vom geschriebenen Blatt erfolgt, ist doch eigentlich irrelevant.

Liebe Grüße
Guido

hallo, Guido,
es beinhaltet eine sehr große Gefahr: Du bewirbst Dich bei einer neuen Stelle. Hast Top-Zeugnisse und Vorraussetzungen für den neuen Job. Und da sagt der Personalchef: geben Sie mir mal bitte Ihren Arzneimittelpass! Du kannst jetzt sagen: der geht Sie nichts an! Dann kannst Du ebensogut gleich aufstehen und gehen. Du gibst ihm das Kärtchen… und kannst evtl. auch gehen, weil drin steht, dass Du vor 3 Jahren wegen einer extremen Stressstiuation leichte Psychopharmaka erhalten hast.
Sag jetzt nicht, dass man die Daten so verschlüsseln kann, dass sie nur der Arzt lesen kann. Wenn der das lesen kann, kann es der Betrieb auch.
Grüße
Raimund

Da ist was dran
Hi Raimund!

Und da sagt der Personalchef: geben Sie mir
mal bitte Ihren Arzneimittelpass! Du kannst jetzt sagen: der

Naja - so weit zurück habe ich noch gar nicht gedacht. Nur: Er könnte im Moment auch sagen: Entbinden Sie Ihren Arzt von der Schweigepflicht, und sorgen Sie dafür, dass ich diese Infos bekomme!

Abgesehen davon, dass solche Fragen schlicht unzulässig sind, würde ich in einem solchen Betrieb freiwillig nicht arbeiten!

Grüße
Guido

P.S. Wobei ich nochmal auf die Möglichkeit der freien Wahl eigehe: Wenn eine solche Frage gestellt würde, antwortet man: Ish 'abe gar keinen Ahzneimittelpass (um mich mal an eine Werbung anzulehnen…)

oder: bin seit 20 Jahren …
nicht mehr beim Arzt gewesen.
Eine glatte Lüge. Doch die ist in dieser Situation erlaubt.
hat nur einen Haken: irgendwann hat nun mal jeder (wenn es Gesetz wird) einen A-Pass.
Nebenbei: das, was es heute schon an Kontrollen gibt, hätte sich Orwell in seinen schlimmsten Alpträumen nicht vorstellen können!
Grüße
Raimund

nicht mehr beim Arzt gewesen.
Eine glatte Lüge. Doch die ist in dieser Situation erlaubt.
hat nur einen Haken: irgendwann hat nun mal jeder (wenn es
Gesetz wird) einen A-Pass.

Nun ja - da es ja noch nicht endgültig ist, warte ich mal ab! Und da ja aus den Koalitionsreihen die Idee mit der Freiwilligkeit kam, denke ich mal nicht, dass sie direkt als Müll verworfen wird!

Nebenbei: das, was es heute schon an Kontrollen gibt, hätte
sich Orwell in seinen schlimmsten Alpträumen nicht vorstellen
können!

Das finde ich dann doch etwas übertrieben! Ich fühle mich auf jeden Fall noch nicht überall verfolgt :wink:

Wie sieht das eigentlich nit dem Arzneimittelpass für Privatversicherte aus? Ich habe ja kein Kärtchen, auf dem Daten gespeichert sind…

Grüße
Guido

Hallo Raimund,
wenn Du Dich um eine gehobene Position, beispielsweise in der chemischen Industrie, bewirbst, wirst Du in Deinem Arbeitsvertrag immer den Satz:"… Einstellung erfolgt Vorbehaltlich des Ergebnisses der betriebsärztlichen Unteruschung" finden. Beim Betriebsarzt wirst Du gebeten, in ein Becherchen zu urinieren, das wars. Und dann erfolgt einfach eine Untersuchung auf die Abbauprodukte von Arzneimitteln, Drogen u.ä. Wenn der Wille da ist, geht’s auch ohne Arzneimittelpaß.

Ciao,
Florian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Florian,
das ist richtig (obwohl ich es für falsch halte). Doch eines wirst Du aus meinem Becherchen nicht herausbekommen: ob ich vor 3 jahren Psychopharmaka nehmen musste, ob ich seit 2 jahren wöchentlich zur Massage muss, ob mein Kreislauf periodisch verrückt spielt…
Grüße
Raimund

hallo Guido

Wie sieht das eigentlich nit dem Arzneimittelpass für
Privatversicherte aus? Ich habe ja kein Kärtchen, auf dem
Daten gespeichert sind…

Wird es vermutlich auch nicht so schnell gegen. Der Grund liegt darin, dass nicht die Versicherung der Geschäftspartner des Arztes ist, sondern Du. Du brauchst dem Arzt nicht einmal zu sagen, wo Du versichert bist. Geht ihn auch im Prinzip nichts an. …Da soll es Ärzte geben, die genau wissen, welche Versicherung Tarife ohne Begrenzung auf die GOÄ haben…! Ich sage zu meinen Ärzten nur: „privat!“. Denn letztendlich zahle ich doch die Zeche, wenn zu viele Ärzte glauben ihr Minus bei den GKV´s über die Privaten auszugleichen.
Grüße
Raimund

hiho,

was erwartest du denn von einem staat, welcher die ärzte
verpflichtet, selbst sexuelle aufälligkeiten an die kassen
weiterzugeben???
durchgedrückt von einer grünen gesundheitsministerin fischer.

kannst du das mal bitte näher erläutern, bin sehr neugierig.
grüße, rené

Diagnoseschlüssel zur Diskriminierung viel text
Diagnoseschlüssel zur Diskriminierung - die ICD-10 und die sexuellen Minderheiten

ICD ist die Abkürzung für „International Classification of Diseases and Related Health Problems“. Dieser Diagnoseschlüssel wurde 1855 von Wiliam Farr entwickelt und wird von der WHO benutzt, wie auch in vielen Ländern von der Krankenhausverwaltung, den Versicherungsträgern etc. Kritisiert wurde seit jeher der unsystematische Aufbau des Systems, das in mehrfachen Revisionen leicht verbessert wurde. Andere Diagnoseschlüssel wie KDS und SNOP sind international nicht so weit verbreitet oder besonders auf gewisse Fragen zugeschnitten.

1992 verpflichtete Bonn (BRD) die Kassenärzte, ab 1996 die Diagnosen nach dem ICD-10-Schlüssel per Computer zu erfassen. Die Idee dahinter war, dass dadurch die Honorarabrechnungen der Ärzte automatisch bei den Krankenkassen vorgenommen werden könnten, was im Vergleich zu der jetzigen Zettelwirtschaft eine enorme Kosteneinsparung bedeuten würde. Darüberhinaus sollte den Kassen eine größere Möglichkeit zur Kontrolle der Ärzteschaft gegeben werden. Unter Gesundheitsminister Horst Seehofer sah es zuerst so aus, als würde die ICD in Deutschland aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht eingeführt werden. Erst seine Nachfolgerin Andrea Fischer, ausgerechnet eine Grüne, sorgte durch eine Rechtsverordnung für die verpflichtende Einführung des Klassifikationsschlüssels zum 1.1.2000.

Allgemeine Kritikpunkte an der ICD-10 gab und gibt es genug: Mit 14 000 Ziffern auf 1300 Seiten ist sie ein absoluter Overkill: nicht umsonst hat Dr. Hans-Jürgen Thomas, Vorsitzender der Ärztevereinigung Hartmannbund gefordert, dass Ärzte für die verlorene Zeit des Verschlüsselns honoriert werden müssten, wie es bei Apothekern schon der Fall ist [5].

Zum anderen geht die ICD-10 aber auch in Bereiche hinein, die in diesem Zusammenhang keine medizinische Relevanz haben. So werden auch soziales Verhalten kodiert, es existieren Codes für so unklar definierte Zustände wie „aufsässiges Verhalten“ und, für sexuelle Minderheiten am bedrohlichsten, Ziffern für „riskantes Sexualverhalten“ und „Störungen der Sexualpräferenz“. Der eigentliche Clou dabei ist aber, dass nicht nur die Diagnose selbst eingegeben werden soll, sondern auch das soziale Umfeld und alle Umstände, die zur jeweiligen Erkrankung geführt haben könnten. Damit geht der Eingriff in die Privatssphäre des Patienten weit über die bisherigen Verfahren hinaus.

In [1] wird ein fiktives Beispiel aufgeführt, wie eine solcher Diagnosevorgang nach der neuen Regelung aussehen könnte:

Bislang genügte es, eine Migräne zu attestieren. Künftig sollen (und wollen) die Krankenkassen aber mehr erfahren: die Hintergründe der Migräne von beispielsweise Patientin W. nämlich. Und die ließen sich dann so verschlüsseln: F70, Z63.5, (Ehemann Z72.9, F52.7) Z59.1, F59.6, Z62.0, Z55.4, F81.0, F59.2, Z72.3

Im Klartext: Basis bildet eine (F70) leichte Intelligenzminderung, die mittlerweile zu einer (Z63.5) Zerrüttung und Trennung der Partnerschaft führte. Der Ehemann hatte (Z72.9) Probleme in bezug auf seine Lebensführung und ein (F52.7) gesteigertes sexuelles Verlangen, dem die Patientin schon mit Rücksicht auf die (Z59.1) beengten Wohnverhältnisse nicht nachkommen wollte. Seit der Trennung verfügt W. nur noch über ein (F59.6) niedriges Einkommen. Hinzu kommen (Z62.0) Probleme in Bezug auf die Erziehung. Der 14jährige Sohn ist von einer veerbten (Z55.4) mangelnden Anpassung an schulische Anforderungen betroffen, während die 12jährige Tochter unter einer angeborenen (F81.0) Lese- und Rechtschreibschwäche leidet. Aufgrund dieser Belastung bleiben bei der Patientin vielfach (F59.2) Unstimmigkeiten mit den Nachbarn nicht aus, weswegen sie sich in ihrer Wohnung „verkriecht“ und folglich auch noch an (Z72.3) mangelnder körperlicher Bewegung leidet …

Bundesgesundheitsministerin und Krankenkassen verstehen die ganze Aufregung anscheinend bis heute nicht [4]. Sie weisen darauf hin, dass die Daten „nur“ bis zu den verrechnenden Kassenärztlichen Vereinigungen mit dem Namen des Patienten gekoppelt sind, die Kassen selbst würden nur Daten ohne Namen erhalten. Die Gesundheitspolitiker der SPD und CDU sehen auch keine Probleme, selbst die Leute, die gegen den Großen Lauschangriff gewettert hatten: Die Ablehnung des ICD-10 Systems sei nur der Versuch der Ärzte, sich einer engeren Kontrolle durch die Krankenkassen zu entziehen.

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Jacob, sieht das allerdings anders. Er weist darauf hin, dass für eine Abrechnungskontrolle so ein detailliertes System überhaupt nicht benötigt würde, und sagt in [2] auch dazu:

Hier werden für 60 Millionen Zwangsversicherte Datenpakete aufgehäuft, die weitere Begehrlichkeiten wecken.

Was mit einer derartigen Datenbank, die einen Löwenanteil der deutschen Bevölkerung erfassen würde, alles noch machbar ist, kann sich jeder selbst vorstellen. Was das mit Einsparungen zu tun haben soll, eigentlich keiner mehr.

Ein großer Teil der 100 000 deutschen Kassenärzte hat schon zu Seehofers Zeiten Protest eingelegt, mit der Begründung, dass die ärztliche Schweigepflicht enorm beeinträchtigt wird. Tatsächlich ist eine solch detaillierte Verschlüsselung keine Kann-, sonderen eine Muss-Bestimmung: Ärzte, die sich weigern, die persönlichsten Informationen über ihre Patienten weiterzugeben, oder nicht so detaillierte Angaben machen, wie es den Kassen beliebt, sollen mit Abzügen ihres Honorars bestraft werden. Der Arzt wird durch dieses Verfahren gezwungen, das Verhalten seiner Patienten nicht medizinisch, sondern geradezu moralisch zu bewerten.

Dabei ist es gar nicht so, dass ein Arzt nicht Informationen zur Lebensführung seiner Patienten nicht in seinen Akten vermerkt hätte, da dies für den Umgang mit ihm wichtig sein kann. Seehofer hatte daher teilweise Recht, wenn er in [4] behauptete, dass nicht andere Daten erfasst würden als bisher. Aber solche Informationen wie die Zugehörigkeit zu einer sexuellen Minderheit oder Fragen der Lebensführung blieben bisher entsprechend der traditionellen und international annerkannten ärztlichen Schweigepflicht beim Arzt selbst, oder zumindest in der Praxis. Eine Weitergabe an Krankenkassenangestellte, Programmierer in privaten Softwarehäusern und ähnliche Stellen kommt hinzu. Diese Pflicht zur Weitergabe ist neu, wie auch die Gefahr, dass die intimsten Daten des Versicherten nur noch einen Hacker von der öffentlichen Bekanntmachung entfernt sind.

Besonders für die Mitglieder sexueller Minderheiten entsteht so ohne Grund ein enormes Potential zur Diskriminierung durch Krankenkassen und bei jedem Datenmissbrauch ein Zwangsouting mit allen sozialen Konsequenzen. Wegen der inzwischen leider selbst bei einigen Kassen offensichtlich akzeptierten Gleichung von (Homosexueller) = (AIDS) = (hohe Kosten) kann man nicht ausschließen, dass diese Stellen eine enorme Verlockung verspüren werden, an die dann vorhandenen Daten mit legalen wie illegalen Mitteln heranzukommen. Auch homosexuelle Gruppen haben daher Protest eingelegt, der bisher allerdings folgenlos geblieben ist.

Der Hartmannbund erklärte in einem an Seehofer gerichteten Protestschreiben [5]:

Der ICD-10 ist für die Kommunikation zwischen Ärzten und mit anderen Beteiligten des Gesundheitswesens ungeeignet, weil Fehlinterpretationen vorprogrammiert sind; zudem wirft er neue ungelöste Probleme des Datenschutzes und der Datensicherheit auf.

Hier beginnt der Bereich, der auch von medizinischer Seite kritisch ist: Die Klassifikation besonders der sexuellen Minderheiten hinkt teilweise drastisch hinter dem gängigen Stand des medizinischen Wissens her. Dazu kommt, dass sich die Klassifikationskriterien für die sexuelle Orientierung, wie sie international durch den DSM (Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders) vorgegeben werden, sich in den letzten Jahren drastisch geändert haben. Das ICD-System hat mit diesen Änderungen nicht Schritt halten können. So sind in DSM-IV für die klinische Diagnose des Sadomasochismus zwei Kriterien erforderlich: Sadistisches oder masochistisches Erleben oder Vorstellungen, die über einen gewissen Zeitraum bestanden haben müssen; und klinisch relevanter Leidensdruck oder Einschränkungen in sozialer, beruflicher oder anderer bedeutender Hinsicht [6]. ICD-10 enthält den zweiten Teil nicht, und so kann sich ein Patient, der sich nach der international gültigen Einteilung des DSM-IV bester sexueller Gesundheit erfreut, sich vor seiner Krankenkasse plötzlich mit der Diagnose des klinisch relevanten und daher behandlungswürdigen sexuellen Sadismus konfrontiert sehen.

Sadomasochismus ist unter dem Schlüssel F65.5 in der ICD-10 unter den „Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen“ aufgeführt; die Diagnosekriterien lauten wie folgt:

Es werden sexuelle Aktivitäten mit Zufügung von Schmerzen, Erniedrigung oder Fesseln bevorzugt. Wenn die betreffende Person diese
Art der Stimulation gerne erleidet, handelt es sich um Masochismus; wenn sie sie jemand anderem zufügt, um Sadismus. Oft empfindet die
betreffende Person sowohl bei masochistischen als auch sadistischen Aktivitäten sexuelle Erregung. Gering ausgeprägte sadomasochistische Stimulation kommt zur Steigerung einer im übrigen normalen Sexualität häufig vor. Diese diagnostische Kategorie soll nur dann verwendet werden, wenn die
sadomasochistischen Betätigungen die hauptsächliche Quelle der Erregung oder für die sexuelle Befriedigung unerläßlich sind.

Allgemeine Kriterien für eine Störung der Sexualpräferenz:

G1. Wiederholt auftretende intensive sexuelle Impulse und Phantasien, die sich auf ungewöhnliche Gegenstände oder Aktivitäten beziehen.
G2. Handelt entsprechend den Impulsen oder fühlt sich durch sie deutlich beeinträchtigt. (Hervorhebung Datenschlag)
G3. Diese Präferenz besteht seit mindestens sechs Monaten.

Kriterien für die Diagnose des Sadomasochismus:

A. Die allgemeinen Kriterien für eine Störung der Sexualpräferenz (F65) müssen erfüllt sein.
B. Präferenz für sexuelle Aktivitäten entweder als Passiver (Masochismus) oder als Aktiver (Sadismus) oder beides, bei denen mindestens eines der folgenden Charakteristika vorliegt:

Schmerzen,
Erniedrigung,
Unterwerfung.
C. Die sadomasochistische Aktivität ist die wichtigste Quelle sexueller Erregung oder notwendig für sexuelle Befriedigung.

Homosexualität ist von einer Klassifikation nach ICD-10 dabei explizit ausgenommen: „Die sexuelle Orientierung an sich wird nicht als Störung angesehen.“

Noch bedenklicher sind die Codes für Begriffe wie „gesteigertes sexuelles Verlagen“ (F52.7), für die es keine medizinischen Kriterien gibt. Wo die Grenze zwischen einer unverkrampften Einstellung zur Sexualität und einem pathologischen Sexualverhaltens gezogen wird, bliebe damit de facto den moralischen Vorstellungen und persönlichen Vorurteilen der einzelnen Ärzte überlassen. Zwar bestehen solche Probleme auch ohne ICD-10, aber diese moralischen Wertungen durch den Arzt kamen dank der ärztlichen Schweigepflicht den Krankenkassen bisher nicht zu Gesicht. Man muss vermuten, dass die Krankenkassen alle nicht ihrer Vorstellung der Norm entsprechenden Praktiken im Zweifelsfall erstmal als „riskantes Sexualverhalten“ einzustufen werden, mit den entsprechenden Konsequenzen für den Versicherten.

Klar ist jetzt schon, dass die Einführung von ICD-10 einen vernichtenden Effekt auf das Vertrauensverhältnis zwischen den Ärzten und den Angehörigen sexueller Minderheiten haben wird. Durch den Seehofer-Vorstoss wird die Ärzteschaft gezwungen, die sexuellen Neigungen ihrer Patienten an die Krankenkassen weiterzuleiten, auch wenn sie sie selbst nicht für medizinisch relevant halten. Deswegen und weil ein Missbrauch dieser Daten wegen der Fülle der Stellen, die Einsicht erhalten werden oder könnten, fast schon vorprogrammiert zu sein scheint, werden sich Sadomasochisten und andere sexuelle Minderheiten nach Kräften bemühen, ihre sexuelle Orientierung vor ihrem Arzt zu verheimlichen. Es ist daher abzusehen, dass auch eigentlich banale Erkrankungen und Verletzungen entweder verschleppt werden, oder der behandelnde Arzt mit falschen Angaben in die Irre geführt wird. Dabei müssen diese Erkrankungen und Verletzungen nicht einmal einen Bezug zur sexuellen Orientierung haben.

Diese Entwicklung ist um so bedauerlicher, weil die Mitglieder sexueller Minderheiten bisher jede Möglichkeit hatten, sich ohne Angst vor einer Weitergabe ihrer persönlichen Daten der ärztlichen Schweigepflicht anzuvertrauen. Ein intaktes Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ist für diese Gruppen noch wichtiger als für die Allgemeinbevölkerung. Jede Einschränkung davon bedeutet automatisch mehr Komplikationen, mehr falsch behandelten Krankheiten und damit auch mehr menschliches Leid.

quelle:http://www.datenschlag.org
mit freundlicher genehmigung
p.s.: der schlüssel wurde trotz aller bedenken von der grünen damaligen ministerin fischer durchgesetzt, welche auch mitglied der unheilvollen allianz der porNo-kampagne der a.schwarzer ist.

cu

strubbel

Hallo Mic,

die Elektronifizierung von Krankenakten wird m.E. nach für den Patienten einen besseren Schutz vor Mißbrauch mit sich bringen.

Warum? Nur ein Beispiel: Gehst Du außerplanmäßig in die Klinik so ruft der dortige Arzt Deinen Allgemeinmediziner an und erfährt prinzipiell Deine gesamte Krankengeschichte - spätestens dann, wenn es ein Notfall ist. Und sich als Arzt aus der Kinik xy auszugeben, ist für einen jeden ein Leichtes.

Schutz wird es erst dann geben, wenn die Daten auf einem zentralen Server liegen, zu welchem ein Zugriff nur mit einem Code möglich ist, der nur Dir bekannt ist (eventuell gespeichert auf Deiner Krankenversicherungschipkarte). Das Serverprotokoll wäre Dir zugänglich, und Du könntest genau kontrollieren wer wann welche Daten abgerufen hat.

Also: Das bestehende System ist datenschutzrechtlich sehr einfach korrumpierbar. Wir sollten, gerade in der Medizin mit ihrer riesigen Datenflut, sowieso vom Papier wegkommen und zur hypergelinkten Informationsstrukturierung übergehen. Damit ließe sich auch die Arbeitseffektivität in den Kliniken immens steigern.

Oliver

Hallo Strubbel,

kein Arzt kommt auf die Idee, Informationen über die sexuellen Niegungen seiner Patienten nach ICD zu verkodieren. Er hat besseres zu tun, und die Zeit wird nicht entlohnt. In irgendeiner Form relevant sind solche Informationen allenfalls für Psychiater, welche dann aber „richtige“ Diagnosen wie Depression oder Schizophrenie an die Kassen weiterleiten, meist ohne weitere Zusatzinformationen, da diese für die Entlohnung ohnehin irrelevant sind.

Früher saß in der Krankenkasse jemand da, die bei der Abrechnung die Buchstabenfolge „Schizophrenie“ in den Computer tippte, heute wird eben die Buchstabenfolge „ICD x.y“ direkt in die Serverdatenbank eingespeist. Echte Unterschiede (bis auf die Arbeitsersparnis) sehe ich eigentlich keine.

Oliver

Und da sagt der Personalchef: geben Sie mir
mal bitte Ihren Arzneimittelpass!

In der Tat: Das könnte er in Zukunft sagen. Genauso, wie er schon heute sagen könnte: „Geben sie mir mal ein Attest ihres Arztes, welche Medikamente sie nehmen“.

Es kommt also in erster darauf an, wie sehr ein Personalschef Deine Privatsphäre respektiert. Ob die interessanten Daten dann auf Papier oder elektronisch gespeichert sind, macht letztendlich keinen Unterschied.

Oliver

hi oliver, der arzt ist dazu verpflichtet.
bei einer bekannten von mir wurde zum beispiel übermittelt, unklare mamilleninfektion nach piercing, allerdings im klartext(aus versehen)das ganze mit der erläuterung, die patientin wäre als smlerin im sexuell suspekten millieu angesiedelt.

cu

strubbel