Hallo zusammen,
zur Zeit beschweren sich ja Hebammen (zu Recht, IMHO) über die nicht mehr ausreichende Bezahlung durch gesetzliche Krankenkassen. Die Vergütung wird ja durch einen Vertrag der Hebammenverbände mit den gesetzlichen Krankenkassen festgelegt.
Was passiert nun eigentlich, wenn eine Hebamme aus einem Verband aussteigt, kann sie dann die Bezahlung frei mit der Schwangeren vereinbaren oder gibt es ähnlich wie bei Privatpatienten eine Gebührenordnung mit Hebesätzen?
Und kann diese die Rechnung bei ihrer Krankenkasse einreichen und bekommt die Kosten (teilweise) erstattet?
Was passiert, wenn es in einer Region keine Hebamme mehr für die GKV zur Verfügung steht, weil in der Region keine Hebamme mehr Schwangere während der Geburt betreuen möchte, ändert sich dann diese Konstellation?
Ich habe zu diesen Fragen weder eine Antwort bei den Hebammenverbänden noch bei Hebammen direkt gefunden (bin persönlich auch nicht betroffen, es ist mehr ein allgemeines Interesse).
Ich hoffe, dass Rechtsfragenforum ist hier das richtige, thematisch schien es besser als zB das Medizinbrettt zu passen.
Schöne Grüße
Malte
Hallo,
wäre vielleicht im Versicherungsbrett besser aufgehoben.
Soweit ich das verstehe, geht es nur um die freiberuflichen Hebammen. Die in den Krankenhäusern angestellten arbeiten wie gewohnt und dort ist (jedenfalls bei uns) die Versorgung im Sinne der GKV sichergestellt.
Wie die Kassen reagieren, wenn es noch mehr Kaiserschnitte gibt (die sie meines Wissens deutlich mehr kosten, als eine natürliche Geburt), um die Geburtsabteilungen gleichmäßiger auszulasten … ???
Cu Rene
Hallo Rene,
hab mal die Mods um Verschiebungsmeinung gebeten, vlt. passts wirklich besser ins Versicherungsbrett.
Viele Kliniken haben ja auch Beleghebammen, die weiterhin freiberuflich arbeiten, dort gibt es ja jetzt schon Probleme. Ob die Kaiserschnittrate steigen würde… Ich hab da meine Zweifel.
Schöne Grüße
Malte
Hallo,
ich finde die Frage sehr interessant - es ist etwas, womit sich die Verantwortlichen VOR den Entscheidungen befassen sollten.
Die Schlussfolgerungen, die Du ziehst, sind sehr realistisch. Da braucht man sich nur in der Ärzteschaft und bei den Psychologen umzusehen. Die Guten behandeln nur noch Privatpatienten und die - ich will nicht sagen „Schlechten“ - aber eben die, die oftmals nicht so qualifiziert und erfahren sind, die dürfen auch von den Kassenpatienten frequentiert werden. Allerdings mit unmenschlichen Wartezeiten.
Wenn es sich weiter in diese Richtung bewegt, dann werden nur die betuchten Eltern, das Privileg sich eine Hebamme zu leisten.
Viele Grüße
Sorry, aber da muss ich widersprechen: die Einteilung in gute (nur Privatpatienten behandelnde) und schlechte (auch für Kassenpatienten verfügbare) Ärzte ist blanker UNSINN!!!
Sicher würden viele Ärzte am liebsten nur noch privat behandeln, da die Vergütung durch die gesetzlichen Kassen immer schlechter wird.
ABER: das funktioniert nur in Gegenden, wo es viele Privatpatienten gibt. Und da nur ca. 10% aller Versicherten privat sind, ist klar, dass viele Ärzte in strukturschwachen oder ärmeren Regionen eben einfach auch auf das Einkommen aus der Behandlung von Kassenpatienten angewiesen sind. Und andersherum Praxen mit niedrigem Privatanteil sehr ums Überleben kämpfen müssen.
Das hat nicht das geringste mit der Qualität des Arztes zu tun.
(Und nur nebenbei ein Hinweis: oftmals ist es gerade eine von der Kassenärztlichen Vereinigung geforderte Qualifikation, deren Fehlen eine Zulassung als Kassenarzt verhindert.)
Einen schönen Tag noch!
florestino
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