Hallo.
Welche Handlungsmöglichkeiten haben Wohnungseigentümer gegenüber der Verwaltung bzw. WEG, wenn die Heizung in der Wohnung nicht funktioniert? Welches Recht ist anzuwenden und geht man vor?
Z.B. wenn es in der Wohnung gerade mal 13°C ist und sich bei jeder Gelegenheit (Kochen, Duschen, Wäschewaschen) Wasser an den Wänden absetzt, sodass nach kurzer Zeit Schimmel zu sehen ist. Ferner ist auch anzunehmen, dass zuvor auch einzellne Wohnungen des Hauses mit einer zusätzlichen Pumpe ausgestattet wurden als Nothilfe. Diese sind nun warm, dafür andere nun Kalt („Wärmeklau“).
Wie bekommt man die Verwaltung dazu schnell für Abhilfe zu Sorgen, wenn sie dafür bekannt ist Dinge die kosten zu verschleppen? Und kann man unter solchen wideren Umständen auch Schmerzensgeld verlangen?
Danke und Gruß
Bastian