Keine Heizung in der wohnung

Mein Vermieter hatte mir mündlich zugesagt,dass ich eine Heizung im November/Dezember 2011 bekomme.
Da ich diese noch nicht bekommen habe und auch nicht gerade hier weg kann,weil mein Sohn hier zur Schule geht, würde ich gerne wissen wollen: Was kann ich tun? Ich habe eine 100 m²-Wohnung mit 2 Kachelöfen und 2 defekten Gasgermaten.

Hallo,

ist wieder ein gutes Beispiel wie mündliche Zusagen schnell ‚vergessen‘ werden können.

Interessant wäre da noch: zahlst du Kalt- oder Warmmiete?
Was sagt dein Mietvertrag aus, wegen Heizung bzw Gasgeräte?
Waren diese beim Einzug funktionstüchtig ?

Also ich würde ihn schriftlich deswegen erinnern/anmahmen mit einer Fristsetzung zur Reparatur der Gasgeräte bzw den Einbau einer neuen Heizungsanlage.
Als Frist würde ich Mitte September ansetzen (schließlich hatte er schon Monate lang Zeit das zu realisieren).

Der Einbau einer neuen Heizung ist aber eine Modernisierung, die Kosten dafür können teilweise auf die Miete umgelegt werden.

Fordern Sie ihn schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) auf eine Heizung zu reparieren oder zu installieren. Kommt er dem nicht nach kürzen Sie die Miete.
Gruss

Hallo,
grundsätzlich gehört zu jeder Wohnung eine Heizung. Jedoch ist nich definiert, wie die Heizung auszusehen hat. Das muss man im Mietvertrag definieren. Wenn da nichts drin steht, kann man auch nichts verlangen. Jedoch müssen die vorhandenen Heizgeräte auch funktionieren. Ansonsten kann man Miete mindern. Das hilft aber wirklich auch nicht weiter. Ich schlage vor, mit dem Vermieter zu reden und schriftlich mit ihm eine Abmachung treffen und wenn gar nichts hilft, die Reißleine ziehen.
Viel Erfolg

Hallo docmaik,

wie sehen Ihre Nebenkosten aus . Zahlen Sie anteilig irgendwelche Heizkosten ?
Wenn ja, steichen Sie diese und stellen Sie eine Mietkürzung in Aussicht, damit der Einbau der Heizung voran kommt.
Andererseits währe es vielleicht möglich das Warmwasser elektrisch mit einem Durchlauferhitzer zu realisieren und zum Behelf die Kachelöfen zu betreiben.
(Ein Durchlauferhitzer ist relativ schnell installiert - im schlimmsten Fall ist noch eine Stromleitung zu legen.) Das macht zwar Arbeit, aber die Strahlungswärme ist angenehmer, als die Konvekionswärme der Heizkörper (Staubumwälzung) und sie hält auch bei einem guten Kachelofen länger an.
Vorausgesetzt Sie haben eine (günstige) Quelle für Brennmaterial.

BG
hardy

Eine Erhöhung ist ja dann klar. Aber die Situation ist noch etwas komplizierter: Die Vermieter sind meine Eltern. Ich wollte schon ausziehen, aber das haben sie auch verhindert durch eine nicht wahrheitsgemäße Eintragung in der Mietschuldenbescheinigung. Dadurch habe ich die angeworbene Wohnung nicht bekommen.Die jetzige Wohnung besteht aus 7 zu beheizenden Räumen. Und das Ganze mit nur 2 Kachelöfen ist ein wenig notdürftig.
Im Oktober habe ich meine jetzige Lebenspartnerin bei mir einziehen lassen. Meine Eltern akzeptieren und beukottieren diese Beziehuung. Seitdem sind alle ABsprachen bezüglich meiner Wohnung (z. B. Einbau Heizung) hinfällig.

Wäre in jedem Raum ein Kachelofen, dann könnte ich ja diese beheizen. Es sind bei 7 Räumen aber 2 Öfen da.

Hmm, ja das schon etwas komplizierter…

An dieser Stelle solltest du für dich eine Entscheidung treffen: Entweder dich mit deinen Eltern über alles aussprechen, ihnen auch sagen, daß sie sich mit dieser Eintrag vorsätzlich schuldig gemacht haben und das gerichtlich festgestellt werden kann oder aber du nutzt die Möglichkeiten als Mieter voll aus, was gerantiert zu noch einem gespannenderen Verhältnis führen wird.

Einen Mietvertrag hast du dann bestimmt auch nicht. Ich nehme aber mal an, daß deine Miete abgebucht wird und nicht in bar übergeben wird ? … dann kannst du ja durch Kontoauszüge eine regelmäßige Zahlung belegen ?

Schreib mal was du alles schriftlich hast an Unterlagen zur Wohnung.

Wenn das reicht, und ein Gespräch mit deinen Eltern nicht ausreicht bleibt dir nichts anderes, als gerichtlich den Falscheintrag feststellen zu lassen und klagst dann auf Schadensersatz.

Im Oktober habe ich meine jetzige Lebenspartnerin bei mir
einziehen lassen. Meine Eltern akzeptieren und beukottieren
diese Beziehuung. Seitdem sind alle ABsprachen bezüglich
meiner Wohnung (z. B. Einbau Heizung) hinfällig.

Die hätten doch aber die Heizung schon zwischen Januar und September erneuern lassen können!?

Du solltest dich zu dem Thema aber unbedingt vorher beim Mieterschutzbund schlau machen. Die sagen dir auch was man machen kann.

Also: die Miete überweise ich immer. Der Eintrag in der Mietschuldenbescheinigung betrifft einige Umbauten, die angeblich nicht vereinbart waren, waren sie aber. Mietschulden selbts habe ich nicht.

Hallöchen.Also ich würde meinen Vermieter unter Zeugen nochmal darauf ansprechen und ihm gleich sagen,dass die Miete um 50% gekürzt wird,sollte die aheizung nicht binnen 4 wochen fertig sein.Gruß ( aber bitte Zeugen mitnehmen )

Hallo,

Der Vermieter muss während der Heizperiode dafür sorgen, dass in den vermieteten Räumen eine bestimmte Raumtemperatur erreicht wird. Die Heizperiode erstreckt sich meistens von Mitte September bis Mitte Mai. Die Heizperiode wird dadurch festgelegt, dass zu heizen ist, wenn 3 Tage lang um 21:00 Uhr die Außentemperatur nicht 12°C erreicht.

Es gibt kein Gesetz, dass bestimmte Raumtemperaturen vorschreibt. Auf Grund Verschiedener Urteile kann man jedoch bei Beheizung folgende Raumtemperaturen zwischen 6:00 und 24:00 Uhr erwarten:

20°C in Wohnräumen und Küche

22°C in Bädern

18°C in Schlafzimmern und Fluren

zu den übrigen Zeiten überall mindestens 18°C

Werden diese Raumtemperaturen nicht erreicht, steht Ihnen Mietminderung zu. Bei einem Totalausfall der Heizung werden von den Gerichten bis zu 75% Mietminderung zugestanden. Kontrollmessungen müssen in der Mitte des Raumes 1,5 Meter über dem Boden vorgenommen werden.

Was für die Heizung gilt, gilt auch entsprechend für das warme Wasser. Der Vermieter muss die Versorgung mit warmem Wasser das ganze Jahr über - sogar rund um die Uhr sicherstellen, d.h. es muss ständig Wasser mit einer Temperatur von 40 bis 50 Grad in ausreichender Menge verfügbar sein. Ist das längere Zeit nicht der Fall, kann der Mieter die Miete mindern.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

Die Wassertemperatur sinkt längere Zeit unter 40 Grad. Die Miete kann um 7,5% gemindert werden (AG Köln, WM 96, 701).

Fließend warmes Wasser mit 40 bis 50 Grad muss spätestens 10 Sekunden nach dem Aufdrehen des Wasserhahns (bzw. spätestens nach dem Durchlauf von 5 Litern Wasser) zur Verfügung stehen. Wer fünf Minuten warten muss. kann die Miete um 10 % mindern (AG Schöneberg, MM 96, S. 401).

Zeigen Sie Ihrem Vermieter schriftlich die defekten Gasthermen an und fordern Sie ihn mit einer Fristsetzung (4 Wochen) auf, diese zu reparieren. Den mündlich zugesagten Heizungseinbau können Sie in diesem Schreiben auch erwähnen und um Auskunft bitten, wann dieser realisiert wird.

MfG P. Kunze

Schonmal in den Kalender geschaut? wir verzeichnen den Monat Juli! Folglich besteht für Sie derzeit kein Anspruch!

Hallo docmaik,

grundsätzlich kannst du erst mal, da du keine vernünftig funktionierende Heizung hast deine Miete um, wenn mich nicht alles täuscht, 25% Reduzieren.
Für genauere Angaben hierzu rate ich dir dich beim Mieterbund in deiner Umgebung schlau zu machen, die können dir da besser sagen was dir von Rechtswegen zusteht und was du machen kannst.
Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen.

LG

Hallo docmaik,

das charakteristische an Kachelöfen ist die Tatsache, dass sie einen geringen Anteil von Konvektionswärme ca 20-40% % und 60-80 % Strahlungswärme erzeugen. Die KW verteilt sich durch geöffnete Türen.

Der Effekt dieser Öfen ist, dass die gesamte Wohnung stetig aufgewärmt wird. Die Konvektionswärme verteilt sich durch die Wände - das dauert 1 Tag.

Wird 2 mal amTag aufgelegt, dann hat man ein wohliges Klima. Nicht zu vergleichen mit Heizkörpern.

Die beiden Kachelöfen müssten dicke für die 100 qm ausreichen. Man kann in der Übergangszeit mit einem Ofen anfangen und dann wenn es kälter wird, den zweiten mit benutzen. Oder auch abwechselnd den einen oder anderen anheizen.
Die Wärme hält sich bei einem guten Kachelofen über 1 Tag.

Was zu überlegen wäre, ist die Möglichkeit einen Pelletbrenner eizubauen. Da müsste man sich bei den entsprechenden Fachleuten schlau machen.
Das wäre eine Sache die es genau zu überlegen gäbe. Ich würde auf keinen Fall die Kachelöfen rausschmeisen, da die anderen Heizungssysteme schlechter sind - mit ausnahme von Fussbodenheizungen oder Hypokaustenheizungen.
Für den Pelletbrenner benötigt man nur noch einen Elektroanschluss für das Gebläse und die Zündvorrichtung.
Ich denke das wäre für den Vermieter eine sinnvolle Investition.
BG
hardy

Hallo , deine Anfrage geht wohl eher ins Mietrecht , deshalb rate ich dir mal beim Mieterschutzbund oder änlichem Verein nachzufragen wie du dich verhalten sollst
Mein Vermieter hatte mir mündlich zugesagt,dass ich eine
Heizung im November/Dezember 2011 bekomme.
Da ich diese noch nicht bekommen habe und auch nicht gerade
hier weg kann,weil mein Sohn hier zur Schule geht, würde ich
gerne wissen wollen: Was kann ich tun? Ich habe eine 100
m²-Wohnung mit 2 Kachelöfen und 2 defekten Gasgermaten.

Hallo docmaik!
Leider kann ich Dir nicht weiterhelfen. Deine Frage ist ja eher eine mietrechtliche und keine technische Frage. Vielleicht solltest Du Dich bezüglich einer Mietkürzung zur Durchsetzung Deiner (berechtigten) Forderung nach einer intakten Heizung mal an den Mieterverein wenden.
Gruss Walter

hallo,

wenn nix schriftliches gemacht wurde…schlechte karten…

lisa

Hi docmaic
Ich hab zwar keine Ahnung was ein Gasgermat ist, aber wenn du die im Mietvertrag ausser den Kachelöfen als Heizung eingetragen hast und diese nun defekt sind, kannst du die Miete meiner Meinung nach auf jeden Fall mindern. Vorher musst du deinem Vermieter aber auf jeden Fall schrifltich eine angemessene Frist zur Fehlerbehebung setzen.Einschlägige Minderungssätze kannst du googeln.
Hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
Gruss

Hallo, das ist eine Rechtssache, die geklärt werden muss, hier kann nur ein Fachmensch richtig! helfen. Da es mir mit solchen Methoden nicht das einfachste Mietverhältnis zu sein scheint, wäre es wichtig, zum Mieterverein o. ä. zu gehen. Wie es ist, wenn Sie noch nicht dort Mitglied sind, ob Sie sofort kostenlos beraten werden, kann man Ihnen dort auch sagen. Bevor ich hier irgend eine falsche Auskunft gebe, rate ich einfach das. Und ansonsten noch: Alles was Sie mit dem Vermieter festhalten und besprechen, machen Sie es schriftlich und nur schriftlich. Geben Sie Fristen an, machen Sie nichts unverbindlich und reagieren Sie prompt, wenn die Dinge nicht laufen! - Viel Glück, - und wenn sich was ergeben hat, gern mal mitteilen, würde mich interessieren.

sorry, wegen unserem Urlaub kann ich erst jetzt anworten.
Ein mündliche Zusage ist natürlich schlecht, weil du die Aussage nicht beweisen kannst. Aber: du musst die Möglichkeit haben, deine Wohnung einwandfrei heizen zu können.
Ich würde in jedem Fall es erst mal im Guten versuchen:
such ein Gespräch mit deinem Vermieter und frage ihn, WANN er eine funktionstüchtige Heizung installieren lässt bzw. die jetzige Heizung reparieren lässt. Nimm bitte einen Zeugen zu dem Gespräch dazu, leg dir einen Block bereit und mach ihm klar, dass du die Einhaltung des Termins erwartest.
U.U. würde ich ihm anschliessend eine schriftliche Bestätigung in den Brierkasten werfen, ungefähr mit dem Inhalt: Du bedankst dich für das Gespräch und hast für dich notiert, dass die Heizung zum Termin xy repariert / erneuert wird. Du freust dich, dass du im nächsten Winter nicht mehr frieren musst.

Gerade JETZT, wo es noch so warm ist, ist bei Handwerkern ein Termin für so eine Reparatur ziemlich schnell zu bekommen.

Bleib am Ball - wird der genannte Termin überschritten, würde ich in dem Fall höflich aber sehr bestimmt SCHRIFTLICH auf die Einhaltung der Vereinbarung pochen.

Klappt das alles nicht, dann würde ich dir den Gang zu einem Mieterverein empfehlen - allerdings wird das u.U. nicht spassig, wenn der Vermieter mit im Haus wohnt und darauf sauer reagiert.

viel Erfolg,
Grüße von Vera