Hallo
Wir haben seit dem 06.09.13 einen Totalausfall der Gastherme dadurch haben wir kein warmwasser und keine Heizung. Das problem das die Gstherme kaputt ist gibt es bereits schon seit Juli13 es kamen 3 verschiedene Kundendienste die alle sagten das eine neue Therme eingebaut werden müsste aber der Vermietre sagt das diese nicht kaputt ist sondern die nur geld machen wollen. Wir haben seit dem 06.09.13 nur einen Raum den wir mit einem Heizstrahler heizen der strohm kostet ohne ende. Im rest der Wohnung (Schlafzimmer, Kinderzimmer, Bad, Küche) haben wir tagsüber durch die schlechte Isolierung des Hauses eine raumtemperatur von 14 grad nachts fällt es auf 10-11 grad runter. Als antwort werden wir immer wieder aufs neuste vertröstet das sie sich darum kümmern aber passiert is noch nichts auser das uns das gas aus sicherheitsgründen und wegen lebensgefahr der gastherme abgestellt und versiegelt wurde. Seit ca.9 Tagen haben wir nen totalausfall der Steckdosen im Wohnzimmer wodurch wir mit einer kabeltrommel strom aus einem anderen zimmer holen müssen ( sicherungen alle OK ). Von der Hausverwalterin kam nur der satz als wir es gemeldet haben" mein Mann kennt sich etwas mit Elektrik aus der schaut sich das mal an " . Ich bin mir nicht sicher ob er das überhaupt darf und es geht auch um die sicherheit und brandgefahr in der wohnung . Aber es kommt keiner auf erneuter nachfrage kommt nur der satz " Meinen sie denn wir hätten nichts anderes zu tun ???" Ich muss hinzufügen das wir einen 4 Monate alten sohn haben der wi meine Frau und Ich dauerkrank sind durch die kälte in der wohnung. Alle 2 Tage fahren wir 10 Km zu meinen Eltern um zu duschen und um wäsche aufzuhänge (Bei uns ist es zu kalt Wäsche bleibt tage über tage hinweg nass und wird muffig). Nun ist meine Frage was wir da machen können können wir einfach miete kürzen oder brauchen wir da einen Anwalt dafür ??? Über eine Antwort wäre ich euch sehr Dankbar da wir echt schon sehr verzweifelt sind !!!
hallo,
sowie sie es darstellen, ist die mietsache komplett nicht benutzbar, was aus meiner sicht das einstellen jeglicher mietzahlung rechtfertigt. da der mangel dem vermieter bekannt ist, reicht dafür eigentlich ein schreiben aus, in dem sie ihm das so mitteilen und außerdem eine frist zur vollständigen behebung des mangels setzen. verstreicht die, dann können sie selbst einen handwerker beauftragen und diese kosten mit der miete verrechnen. außerdem wäre es sogar gerechtfertigt, wenn sie bis zur reparatur des schadens aus der wohnung auszögen - schließlich ist sie ja nicht nutzbar. die kosten müssten sie dann als schadenersatz beim vermieter geltend machen. da wird es dann aber schnell teuer, und deshalb ist so etwas mit großer vorsicht anzugehen.
da es in dieser ganzen verrückten juristerei im schriftverkehr auf jedes wort ankommt, wäre es nicht verkehrt, wenn sie sich jemand suchten, der sich damit auskennt, was nicht unbedingt ein anwalt sein muss. auch der mieterbund kümmert sich um so was.
viel glück!
salomo
hallo daniel !
in deinem fall ist das gesetz auf deiner seit.
nach § 536 bgb bist du berechtigt die miete um 40 % bei heizungsausfall zu kürzen und um weitere 10 % wenn auch noch die warmwasserversorgung nicht gewährleistet wird.
zu dem thema stromausfall.
lass um gottes willen bloss nicht diesen komiker von mann der vermieterin dran, denn das könnte gefährlich werden. ( BRANDGEFAHR )
meine empfehlung daher :
schreib eine mängelliste und fordere deinen vermieter auf diese mängel in einer angemessenen frist ( 2 - 3 Wochen ) zu beseitigen. ( durch fachleute !!! )
kündige in diesem schreiben auch an, das du nach ablauf der frist die miete um 50% kürzt und den rest nur unter vorbehalt zahlst.
denn sollte die geschichte vor gericht landen hast du gute chancen die unter vorbehalt gezahlte miete zurück zu bekommen.
in dem falle das der vermieter nicht reagiert sollte sich sofort ein rechtsanwalt darum kümmern.
ich wünsch dir alles gute und würde mich freuen mal zu hören wie die geschichte aus gegangen ist.
lg vivien
Hallo Daniel, ich kann hierbei leider nicht weiter helfen. Man kann diese Frage aber mal hier: http://www.haustechnikdialog.de/ im Forum stellen. Für mich stellt sich aber sie Frage, ob man nicht von einem echten Fachmann die Anlage überprüfen lassen sollte. (Auch wenn es Geld kostet) Viel Erfolg