Guten Tag,
ein neuer Vermieter hat ein Haus gekauft. Im ersten Schreiben erklärte dieser, das er das Haus sanieren werde und dies nach Parapraph soundso auch ohne Zustimmung der Mieter tun darf.
Im Zuge der SAnierung wurden Anfang September die NAchtspeicheröfen ausgebaut.
Bislang wurde die Heizung nicht erneuert. Darf nun der Mieter die Miete kürzen?
Wie lange darf der Vermieter die Mieter noch ohne Heizung sitzen lassen?
Wenn man den Vermieter auf die Heizung anspricht gibt er an das es lediglich an den städtischen Stromversorgern läge die den Gasanschluss legen sollten…?
In den Räumen des betreffenden Mieters wurden weder neue Rohre verlegt noch irgedwelche Bohrungen durchgeführt die darauf schliessen lassen könnten das bereits neue Leutungen verlegt wären!
Die Stadtischen Werke gaben an noch keinen Auftrag zum Wechsel der Anlage erhalten zu haben.
Wie soll sich der Mieter nun verhalten?
da die Heizperiode im allgemeinen am 01.10. eines Jahres anfängt würde ich behaupten, dass der Mieter zur Zeit die Miete noch nicht kürzen kann.
Es sei denn, wir bekämen einen Kälteeinbruch, denn der VM muss eine Wohnungstemperatur von 20-22 Grad Celsius gewährleisten.
Also im Moment: Füße stillhalten. Ab Oktober (oder sehr kaltem Wetter) VM um sofortige Abhilfe ersuchen (schriftlich) und dann ist auch die Mietkürzung möglich.
Ob der VM etwas „dafür kann“ ist im übrigen nicht erheblich, dass heisst er kann nur auf die Kulanz seiner Mieter hoffen, wenn die Gaswerke oder wer auch sonst ihn hängen lässt.
Hallo,
wann plant der Vermieter neue Rohre und Heizkoerper.
Denkt der Vermieter an Notheizung mit Heizluefter, auf wessen Kosten.
Welcher Heizungsinstallateur ist ausgeguckt. Welche Terminvortellung hat er.
Einfach mal rumfragen. Den Mieter beruhigt es (hoffentlich) und die anderen erkennen die Sorgen des Mieters, speziell wenn er oefters fragt.
Gibt es andere Heizmoeglichkeiten, Kaminofen, Kachelofen.
Gruss Helmut