Guten Tag!
Folgende Situation: Mieter M war per Mietvertrag verpflichtet, die Heizungswartung jährlich durchführen zu lassen (genaue Klausel leider nicht bekannt). Hat Mieter M seit 2006 nicht mehr getan. Nach dem Auszug Ende letzten Monats wurde (auf Kosten von Mieter M) eine Wartung durchgeführt. Dabei wurde angeblich festgestellt, dass Teile durch die fehlende Wartung so verkalkt sind, dass eine Reparatur fällig ist.
A) Wer zahlt die Reparatur?
B) Kennt jemand das Urteil mit AZ 6 s 784/00 und kann es auf diesen Fall anwenden? Ist die Forderung der regelmäßigen Wartung hinfällig und damit auch die Reparaturkosten vom Vermieter zu tragen?
Vielen Dank!