hmmm…und wenn einem beim besichtigen nicht aufgefallen ist
das die heizungen fehlen weil man aus seiner alten wohnung
sehr sehr dringend raus musste und eig nur den billigen preis
gesehen und die sofortige einzugsmöglichkeit berücksichtigt
hat?
Das ist dann das Privatvergnügen des Mieters, wenn der nicht richtig prüfen und schauen will, ist das nicht Sache des Vermieters.
Ist der Vermieter verpflichtet darauf hin zu weisen das
-die wohnung nicht isoliert ist?
- heizungen in bad, küche, flur fehlen?
Nein, denn dies war offensichtlich.
Wenn der Mieter Wert legt auf den Energiebedarf des Hauses, dann soll er sich den Energiepass zeigen lassen…vor Abschluss des Vertrages.
Das die Heizung im Schlafzimmer nicht geht war beim Einzug
nicht bekant.
Eine Heizung die vorhanden ist aber nicht funktioniert muss dem VM gemeldet werden und zwar umgehend, weil sonst das passieren kann:
http://dejure.org/gesetze/BGB/536c.html
"(2) Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet…"
Der Mieter hat auch eine sogenannte Obhutspflicht, das heißt, dass Mängel oder Schäden die ihm auffallen umgehend dem VM zu melden sind, damit sich vergrößernde Schäden vermieden werden können.
Der Mieter hat auch dafür Sorge zu tragen, dass möglichst keine entstehen, die gemietete Wohnung also pfleglich zu behandeln.
Defekte Heizkörper muss der VM reparieren.
Hat der Mieter den defekten Heizkörper gemeldet aber der VM reagiert nicht:
http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html
Das Ansetzen und die Höhe einer etwaigen Mietminderung sollte immer unter Zuhilfenahme von fachlichem Beistand erfolgen…denn wenn eine Mietminderung unberechtigt war, oder unangemessen hoch, kann das unter Umständen sogar eine (fristlose) Kündigung zur Folge haben:
http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html
Ja ist dann in dem Fall also der Mieter zuständig den
Schimmel zu beseitigen ?
Wer letztlich der Verursacher ist, kann nur ein Gutachten klären.
Ist es ein Baumangel, dann wäre es Vermieter, liegt falsches Heiz- und Lüftungsverhalten vor, oder der Mieter hat dem VM einen Mangel nicht gemeldet, der den Schimmelbefall hätte verhindern können, wäre es der Mieter.
Und das mit der renovierung
Was wurde denn vereinbart?
Wenn vereibart wurde: „Wohnung gemietet wie gesehen“, dann muss der Mieter selbst renovieren…das sollte eigentlich im Mietvertrag geregelt sein, bitte nachlesen…auch die Endrenovierung sollte dort geregelt sein.
Hier wäre durchaus der Gang zum Mieterschutzbund/ Anwalt für Mietrecht angebracht.