Hallo,
meine Situation ist wie folgt:
Ich lebe seit Februar mit meiner Partnerin in einer gemeinsamen Wohnung, bin seit letztem Jahr als arbeitsunfähig eingestuft und beziehe ~360€ Rente wegen Erwerbsunfähigkeit.
Das Sozialamt erklärte mir damals, dass ich aufgrund des Einkommens meiner Partnerin nicht leistungsberechtigt wäre, da wir in einem „eheähnlichen Verhältnis“ leben.
Mich wurmt es natürlich, ihr finanziell zur Last zu fallen, weil die Behörde der Meinung ist, man müsse in einer nicht-ehelichen Partnerschaft finanziell füreinander aufkommen.
Ich habe nun mal nachgeschlagen, finde diesbezüglich aber nur folgenden Gesetzestext: § 7 Abs. 3 SGB II
(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
- länger als ein Jahr zusammenleben,
- mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
- Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
- befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
All das trifft allerdings nicht zu und es ist auch immer nur die Rede von „erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“.
(Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html )
Ich wäre sehr dankbar um nützliche Tipps und Hinweise, da die Situation unsere Beziehung schon stark belastet.
Viele Grüße
Andreas