Keine Hilfe bei Arbeitsunfähigkeit?

Hallo,

meine Situation ist wie folgt:

Ich lebe seit Februar mit meiner Partnerin in einer gemeinsamen Wohnung, bin seit letztem Jahr als arbeitsunfähig eingestuft und beziehe ~360€ Rente wegen Erwerbsunfähigkeit.

Das Sozialamt erklärte mir damals, dass ich aufgrund des Einkommens meiner Partnerin nicht leistungsberechtigt wäre, da wir in einem „eheähnlichen Verhältnis“ leben.

Mich wurmt es natürlich, ihr finanziell zur Last zu fallen, weil die Behörde der Meinung ist, man müsse in einer nicht-ehelichen Partnerschaft finanziell füreinander aufkommen.

Ich habe nun mal nachgeschlagen, finde diesbezüglich aber nur folgenden Gesetzestext: § 7 Abs. 3 SGB II

(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner

  1. länger als ein Jahr zusammenleben,
  2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
  3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
  4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

All das trifft allerdings nicht zu und es ist auch immer nur die Rede von „erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“.

(Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html )

Ich wäre sehr dankbar um nützliche Tipps und Hinweise, da die Situation unsere Beziehung schon stark belastet.

Viele Grüße

Andreas

Hallo, also habe mich erkundigt , dies triift zu auf eine partnerschaft oder konkubinat verhältniss. Wen man angibt das man tisch und bett nicht zusammen teilt ,dann können die vom sozialamt keine partnerschaft oder konkubinat beweisen. Dan bekommst du auch dein geld, wen du sagst ihr lebt nur aus finanziellen gründen kollegial in einer gemeinsamen wohnung um kosten zu teilen. Jeder wäscht seine wäsche selbst ihr habt getrennte küche und betten…gästebett wäre von vorteil falls eine kontrolle kommt:smile: man muss leider lügen um zu geld zu kommen.
Aber wen ihr bei dieser aussage bleibt können sie nichts beweisen.

Hallo Andreas

Meiner Meinung nach versucht hier das Sozialamt sich um seine Verpflichtungen zu drücken, nach dem Motto, vielleicht nimmt er es ja hin.

Ich würde Dir die Klage vor dem Sozialgericht empfehlen, - es kostet Dich ja nichts - denn so einfach, wie die das darlegen, woran man eine Eheähnliche Beziehung erkennen soll, ist das sicher nicht.

Reiche die Klage ein und warte ab, was das SG dazu meint. Günstig wäre schon mal, wenn ihr im Ernstfall einen getrennten Kühlschrank vorweisen könntet, aber ansonsten, so denke ich, wird das SG das Sozialamt zur Zahlung zwingen.

Ich drück Dir die Daumen und schick Dir Grüße aus dem Schwarzwald.

Micha