Wer übernimmt denn die Kosten denn dann?
Hallo,
das interessiert mich jetzt.
Wenn die Kostenfrage geklärt ist
und das Jugendamt müsste sich an der Maßnahme finanziell nicht beteiligen.
Wer übernimmt denn dann die Kosten?
Können ja eigentlich nur die Eltern/ ein Elternteil sein, oder gibt es irgendwelche Menschen, die mal eben lockere mind. 3000,- Euro monatlich zusichern, auf unbestimmte Zeit zu zahlen?
Das Jugendamt ist Träger einer Jugendhilfemaßnahme, muß diese also auch bewilligen.
Ansonsten bietet sich bei eventuell steinreichen Eltern eines „verhaltenskreativen Sprößlings“ ja auch die Unterbringung in einem Internat an…
Immer wieder gern genommen.
Entschuldige die Ironie, aber ein paar mehr Informationskonstrukte wären doch ganz hilfreich, wenn Du Antworten möchtest, die Dich bei Deinem fiktiven Beispielfall weiterbringen.
Also mich interessiert das jetzt noch mehr.
Du schreibst, dass es bei Deinem erdachten Beispielfall einen freien Platz in einer Wohngruppe geben würde.
Vielleicht hat sich da jemand, der mit besagtem Jugendlichen Erziehungsschwierigkeiten hat, eine Wohngruppe ausgesucht, die so gar nicht zu den Bedarfen des jungen Menschen passt?
Oder wo dieser überhaupt nicht hin wollen würde?
Dann kann man diese Hilfe eigentlich auch gleich vergessen. Zwangsmaßnahmen bringen in der Regel wenig. Weder bei Kindern, noch bei Jugendlichen oder Erwachsenen.
Man sucht eine geeignete Hilfe für den jungen Menschen. Er selbst und die Sorgeberechtigten haben Wunsch und Wahlrecht.
Gibst Du noch mehr Infos, die den konstruierten Fall deutlicher machen?
Gruß Finjen
Ich zitiere mal aus Art 6 GG
(2) 1Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen…
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_6.html