Keine Informationen für die Erben

Guten Tag,
vor kurzem ist leider mein Bruder verstorben. Die Papiere
die wir gefunden haben sind unvollständig und unbefriedigend (keine Policen, keine Zeugnisse etc. und keine Infos zu den wahrscheinlich noch existierenden Bankverbindungen/Sparkonten/Wertpapieren/Aktien(?)).
Was passiert mit evtl. Guthaben, wenn die Erben aus Unwissenheit keine Informationen über das Ableben an die entsprechenden Institute weitergeben können? Und gibt es eine Möglichkeit herauszufinden, ob irgendwo ein Bankschließfach existiert?

Hallo,

Was passiert mit evtl. Guthaben, wenn die Erben aus
Unwissenheit keine Informationen über das Ableben an die
entsprechenden Institute weitergeben können? Und gibt es eine
Möglichkeit herauszufinden, ob irgendwo ein Bankschließfach
existiert?

keine standardisierte. Es gibt die Möglichkeit, über den Bundesverband Deutscher Banken etwas zu erreichen. Der verschickt in genau solchen Fällen gelegentlich Mitteilungen an die Mitglieder mit der Bitte, Konten, Depots, Schließfächer etc. an den Verband zu melden.

Und: mit den Guthaben passiert erst einmal gar nichts, da das KI ja nicht weiß, daß der Kunde verstorben ist.

Gruß
Christian

Hallo,
Es ergibt sich aber ein Problem mit der Steuer sofern Freistellungsaufträge erteilt wurden (die werden zwar gemeldet, aber vermutlich darf da selbst in diesem Fall niemand drauf zugreifen) und Zinsen zugehen. Da ein Toter auch nichts mehr freistellen kann, wäre das dann möglicherweise Steuerhinterziehung.

Cu Rene

Guten morgen,

Es ergibt sich aber ein Problem mit der Steuer sofern
Freistellungsaufträge erteilt wurden (die werden zwar
gemeldet, aber vermutlich darf da selbst in diesem Fall
niemand drauf zugreifen) und Zinsen zugehen. Da ein Toter auch
nichts mehr freistellen kann, wäre das dann möglicherweise
Steuerhinterziehung.

wer sollte denn da Steuern hinterzogen haben? Die Erben durch Unkenntnis hinsichtlich der Existenz des Kontos? Eher nicht.

Gruß
Christian

Hallo,
war nur so eine spontane Idee, aber in unserem Steuerrecht kann ich mir das schon vorstellen :wink:
Sollte man vielleicht mal ins Steuerbrett stellen, wie die das sehen. Sollte man irgendwann Kenntnis erlangen, werden die Erben die Steuern aber auf jeden Fall nachzahlen müssen, da sie ja die ganze Zeit die Eigentümer und Berechtigten waren (oder etwa nicht?).

Cu Rene

Danke für die Tipps.
Ich werde mich mit dem Bundesverband Deutscher Banken in
Verbindung setzen. Vielleicht kommen wir da weiter.

Gruß Lesemaus

Sorry, ich muss noch was anmerken:
Das mit einem Guthaben vorerst nichts passiert, leuchtet ein, aber
wie verhält sich ein KI in den nächsten Jahren?.
Anzunehmen ist doch, dass irgendwann ein Schreiben an die (alte) Anschrift des Verstorbenen geht und dann mit Postvermerk wieder zurückgeht (Nach Ablauf d Postnachsende-Auftrages). Holt sich das Institut dann Auskünfte vom Landeseinwohneramt? Dann würde es den Hinweis zum Ableben des Inhabers erhalten. Wie verhält sich dann ein KI?? Ist es verpflichtet die Erben zu ermitteln??
Und gilt dies auch bei Bundesschatzbriefen o.ä.??

Vielen Dank im Voraus für alle Antworten.

Hallo,

Postnachsende-Auftrages). Holt sich das Institut dann
Auskünfte vom Landeseinwohneramt?

vom Einwohnermeldeamt, ja wahrscheinlich.

Dann würde es den Hinweis
zum Ableben des Inhabers erhalten. Wie verhält sich dann ein
KI??

Es wird Konten und Depots auf Nachlaß umstellen und das Erbschaftsteuerfinanzamt informieren (wobei es da einen Mindestbetrag gibt, unter dem die Meldung entfallen kann).

Ist es verpflichtet die Erben zu ermitteln??

Nein, ein Kreditinstitut ist keine Detektei.

Und gilt dies auch bei Bundesschatzbriefen o.ä.??

Sofern der Betrag für die Meldepflicht überschritten ist, ja.

Gruß
Christian

Danke für die Infos.
Bin mit diesen Fragen das 1. Mal auf dieser Seite
und schlichtweg begeistert!
Gruß Karin