Hallöchen!
Eine Frau hat im Mai 2005 ihre Mietswohnung Ordnungsgemäß, nach ausführung aller geforderten Schönheitsreperaturen übergeben (die Schlüssel wurden bei der Wohungsbaugesellschaft abgegeben (ohne Kontrolle der Wohnung, da der Herr keine Zeit hatte und die Frau 600 Kilometer weit weg gezogen sind). DIe Schlüsselübergabe haben sie schriftlich.
Kurze Zeit später bekam sie einen Brief, das noch einige Mängel zu beseitigen seien. Bei einem Anruf war der zuständige Herr allerdings im Urlaub und da die Frau ja auch nicht „mal eben“ 600 Kilometer fahren konnte verstrich die Frist. Danach hat sie nichts mehr gehört.
Nun sind in die alte Wohnung schon vor längerer Zeit neue Mieter eingezogen. Bei der Übergabe der Frau vor einigen Jahren hat sie eine lange „Mängelliste“ mit übernommen, nun steht der Verdacht, dass in der Wohnung auch nach Auszug der Frau nichts weiter renoviert wurde.
Nach ungefährt sechs Monaten schrieb die Frau dann an die Gesellschaft wie es sich mit der Auszahlung der Kaution verhalten würde, worauf sie keine Antwort bekam (auf dem normalen Postweg).
Einige Monate später versuchte sie es abermals per Brief, wieder ohne Antwort. Vor ca. zwei Monaten kam dann eine letzte Nebenkostenabrechnung in der ca. 100 Euro zurückerstattet wurden, worauf die Frau bei der Gesellschaft anrief und direkt nach der Kaution fragte, worauf ihr versichert wurde, diese auszuzahlen.
Das passierte allerdings nicht. Nach zwei Wochen rief sie erneut an und man sagte ihr, es sei in Bearbeitung weil da noch Reperaturkosten angefallen wären. Das ist nun zwei Monate her. Aber wenn bereits neue Mieter in der Wohnung sind, ist unklar, was es da noch zu klären gibt.
Die Frau fühlt sich nun hingehalten und „verarscht“. Gibt es für Kautionsrückzahlungen eine verjährungsfrist?
Was soll sie nun machen?