Hallo zusammen,
zur Vorgeschichte:
eine Freundin von mir hat Ihre alte Wohnung fristgerecht zum 01.09.2004 gekündigt! Eine persönliche (mündliche!) Übergabe der Wohnung fand statt! Es wurden seitens des Vermieters keine Beanstandungen festgestellt bzw. angegeben.
Meine Freundin versucht nun vergeblich, seit diesem Zeitpunkt, Ihre damals gezahlte Kaution vom Vermieter wiederzubekommen! Mehrere Aufforderungen Ihrerseite blieben unbeantwortet. Das letzte Einschreiben beinhaltete eine letzte Zahlungsaufforderung bis zum 20.10.2004, ansonsten --> Anwalt.
Eine Reaktion auf dieses Schreiben bekam Sie h e u t e per Einschreiben vom Vermieter. Inhalt: Keine Kaution, da diverse Mängel nicht beseitigt wurden ( u.a. Decke streichen).
Keine Rede davon bei der damaligen Wohnungsabgabe!
–> reine Schikane!
Meine Frage nun:
Ist der Vermieter berechtigt nachträglich, nach fast 2 Monaten (angebliche!) Mängel anzugeben und die Kaution hiermit zu verrechnen.
Es gab ja ‚nur‘ ein mündliches Übergabeprotokoll (mit Zeugen!)
Wer ist denn hier in der Beweispflicht?
Gibt es hierzu Gerichtsurteile, auf die man sich berufen kann oder ist es am Besten sofort einen Anwalt mit dieser Angelegenheit zu beauftragen?
Ich hoffe, dass ich die Situation so einigermaßen vernünftig geschildert habe und würde mich wirklich über ein paar Antworten freuen!
Gruß aus Dortmund
Stefan