hallo zusammen,
nehmen wir mal an mister x kann wegen krankheit gewisse klausuren nicht mitschreiben, die lehrer lassen nicht nachschreiben.
was passiert mit der fehlenden zensur in einem betroffenen fach?
was passiert mit der fehlenden zensur in einem betroffenenm prüfungsfach?
grüße alex
Hallo Alex,
es sollte in der Prüfungsordnung der Uni/FH oder bei Schulen in Verordnungen festgelegt sein, wie bei Leistungen, die nicht erbracht werden konnte, zu verfahren ist. Es muss u.U. ein ärztliches Attest vorliegen!
Ich kenne die drei Varianten:
- auf die Note verzichten, z.B. wenn die Leistungen konstant sind
- Nachschreiben (offensichtlich ausgeschlossen)
- mündliche Prüfung u.U. mit Beisitzern
Gruß Volker