Keine Kopie bei Aussagen bei der Polizei

Hallo an alle !
Habe gestern bei der Polizei eine Anzeige gegen Unbekannt erstattet.Meine Angaben/Aussagen mußte ich zweimal unterschreiben, allerdings wurde mir davon keine Kopie mitgegeben.
Der Beamte erklärte, daß ich noch nicht mal mit Klage dran kommen könnte.
Warum ist das so ?
Hoffe auf erhellende Aussagen

Danke
Sabine

Warum willst Du denn eine Kopie der Anzeige haben, frage ich mich? Wenn Du einen Anwalt einschalten wirst, wird dieser eh Akteneinsicht fordern, um auf dem neuesten Stand der Ermittlungen zu sein. Es gibt für Dich eigentlich gar keinen Grund, eine Kopie zu Hause zu haben.

Solltest Du irgendetwas für Versicherung; Anwalt etc. brauchen, reicht Dir die Tagebuchnummer der Polizei. Mit dieser Nummer ist nachvollziehbar, dass Anzeige erstattet wurde (und unter der Nummer ist die Akte dann auch über Rechtsanwalt etc. einzusehen).

Hallo Bernd,

Warum willst Du denn eine Kopie der Anzeige haben, frage ich
mich?

Weil ich es auch wichtig finde, eine Kopie dessen, was ich unterschrieben habe, zu erhalten. Das ist in der Wirtschaft so üblich, nur Vater Staat reitet hier mal wieder auf dem sehr hohen Roß.

Wenn Du einen Anwalt einschalten wirst, wird dieser eh
Akteneinsicht fordern, um auf dem neuesten Stand der
Ermittlungen zu sein.

Wird er. Aber ich benötige wahrscheinlich weniger Zeit, dem Anwalt die Sachlage zu klären, wenn ich ihm meine Aussage direkt unter die Nase halten kann.

Es gibt für Dich eigentlich gar keinen
Grund, eine Kopie zu Hause zu haben.

Gibt es einen Grund, keine Kopie zu erhalten ? Wer nichts zu verstecken hat…

Solltest Du irgendetwas für Versicherung; Anwalt etc.
brauchen, reicht Dir die Tagebuchnummer der Polizei. Mit
dieser Nummer ist nachvollziehbar, dass Anzeige erstattet
wurde (und unter der Nummer ist die Akte dann auch über
Rechtsanwalt etc. einzusehen).

Sehr witzig. Das führt dazu, dass Du erstmal Urlaub nehmen mußt (Akteneinsatz sehr selten am Abend) oder den Anwalt beauftragen (wer zahlt das schon wieder ?)

Bernd, arbeitest Du bei der Polizei ?

Grüsse

Sven

Hallo

toll Sven. naja.

Ich gehe mal davon aus, das es eine reine Sicherheit ist. Wenn man ne Aussage macht, weiß man doch was man gesagt hat. Dafür bekommst du das AZ. Was ist, wenn sone Anzeige in die verkehrten hände kommt?

Hallo,

die Sache ist relativ einfach: Wenn Du im Laufe des Verfahrens noch einmal aussagen sollst, sollst Du aus Deiner Erinnerung erzählen und nicht Deine alte Aussage wiederholen. Z.B. geht es da dann um Widersprüche, ergänzende Hinweise (also u.U. in Deinem Interesse), die Du vorher vergessen hast usw.

Du kannst lediglich eine Bescheinigung (z.B. zur Vorlage bei der Versicherung) darüber erhalten, was z.B. Dir geklaut worden ist.

Akteneinsicht erhalten nur Organe der Rechtspflege, d.h. Anwälte, Staatsanwälte etc. Das ist insbesondere interessant, wenn man sich vor Gericht blöderweise selbst vertreten will. Da weißt Du im Extremfall nicht einmal, warum Du jemanden angezeigt hast.

Quelle: Der Bulle meines Vertrauens.

Gruß,
Christian

Hi,

Weil ich es auch wichtig finde, eine Kopie dessen, was ich
unterschrieben habe, zu erhalten. Das ist in der Wirtschaft so
üblich, nur Vater Staat reitet hier mal wieder auf dem sehr
hohen Roß.

die Eklärung, warum das nichts „mit hohem Roß“ zu tun hat, findest Du eine Etage weiter höher. Das ganze hat seinen guten Grund.

Gruß,
Christian

Aussage schriftlich vorfertigen …
… dann kann man sich Kopien anfertigen bis zum Abwinken.

Ich habe einige Male als Zeuge ausgesagt bzw. bin vernommen worden (meistens Verkehrsunfälle). Ich habe da jeweils sofort nach dem Vorfall meine Aussage zu Hause niedergeschrieben, solange noch möglichst viele Einzelheiten frisch in Erinnerung waren, und bin dann mit der schriftlichen Aussage zur Anhörung erschienen.
Die Beamten waren immer hocherfreut, dass sie eine präzise und ausführliche Aussage in die Finger bekamen und nicht so viel tippen mussten. Es wurde dann nur noch ein kurzes Protokoll angefertigt, in dem kaum mehr stand als „ich mache die beigefügte schriftliche Aussage zum Inhalt der Anhörung“ oder so ähnlich.

Auf diese Weise hat man dann eine Kopie zumindest der zu Hause vorgefertigten Aussage (wobei es mir in den geschilderten Fällen allerdings mehr darum ging, die möglichst frischen Wahrnehmungen niederzuschreiben).

Grüße
Sebastian

noch besser (denn du weißt nie, was so ein dussliger polizeibeamter WIRKLICH aufschreibt, wenn er aus deiner halbstündiger erzählung drei sätze zusammenfassung fabriziert) geh da garnicht hin sonder sag, du bist beruflich verhindert und auswärts und es würden fahrtkosten anfallen, aber du könntest schriftlich aussagen - geht normal immer, es sei denn es ist irgendwas hochkriminelles

auch anzeige kann man als brief machen, dann kann man genau überlegen und ausgewogen formulieren

denke daran: der aufnehmende beamte ist oft nicht besonders gebildet (mittlere reife) und übersieht eventuell nicht die rechtsfolgen einer verkürzten darstellung, der (normalerweise) höher gebildete staatsanwalt beschäftigt sich aber ausschliesslich mit den akten und gewährt dir nie eine chance, noch was dazu zu sagen, erst wieder im gerichtsverfahren hättest du die chance

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noch besser (denn du weißt nie, was so ein dussliger
polizeibeamter WIRKLICH aufschreibt, wenn er aus deiner
halbstündiger erzählung drei sätze zusammenfassung fabriziert)

Der dusslige Polizeibeamte legt jedoch dem Bürger seine festgehaltenen Äußerungen zum lesen vor. Deshalb muss der Bürger auch mit (das Wort selbst handschriftlich) selbst, gelesen und genehmigt (dann Unterschrift) unterschreiben. Was dem Bürger nicht paßt wird geändert - sonst muß er ja nicht unterschreiben.
Aus diesem Grund weiß jeder Bürger - außer ein dussliger - ob das WIRKLICH aufgeschriebene seiner Aussage entspricht.

denke daran: der aufnehmende beamte ist oft nicht besonders
gebildet (mittlere reife) und übersieht eventuell nicht die
rechtsfolgen einer verkürzten darstellung,

Wobei sich die Frage stellt, wie der rechtsunkundige Bürger die Rechtsfolgen seiner schriftlichen Darstellung erkennen will.
Bei der Aussage als Zeuge hat er von der Polizei nichts zu befürchten. Hat er als Zeuge Dreck am Stecken MUß jeder vernehmende noch so ungebildete und blöde Beamte in dem Moment in dem sich der Zeuge durch seine Aussage verdächtig macht eine Belehrung vornehmen und dem Zeugen seinen neuen Status als Verdächtiger/Beschuldigter mit Rechtsfolgen erklären. Unterläßt er dies kann die Aussage nicht verwertet werden.
Wenn sich aber der Bürger zu Hause hinsetzt und aus Unwissenheit sein Schuldgeständnis zu Papier bringt, im glauben als Zeuge zu schreiben, dann hat er Pech gehabt.

der (normalerweise)
höher gebildete staatsanwalt beschäftigt sich aber

Ja stimmt, normalerweise hat der deutsche STA einen Studienabschluß in Jura.

M.

du bulle? dann sorry, nimms nich krumm, aber trotzdem nehm ich wegen erfahrung mit dem apparat meine aussage nicht zurück… lol