Keine Kostenübernahme bei Zahnersatz?!

Hallo,

ich stehe grade kurz vor meinem 30. Geburtstag und habe kurz vor Weihnachten meinen letzten Milchzahn verloren. Leider wird kein weiterer Zahn nachkommen und ich muss mir ein(e) Inlay/Brücke einsetzen lassen.

Das Ganze ist ein genetischer Defekt - hat also nichts mit regelmäßigen Zahnarztbesuchen oder ähnlichem zu tun. Trotzdem bekomme ich nur eine kleine Kostenübernahme von meiner gesetzlichen Krankenversicherung, weil das Bonusheft nicht 100% korrekt geführt wurde.

Ist das in Ordnung? Was haben Vorsorge-Untersuchungen mit einem genetischen Defekt zu tun?

Danke für Eure Antworten

Hallo,

da handelt die Krankenkasse vollkommen richtig. Es geht ja hier nicht nur um den einen Zahn, der jetzt ersetzt werden muss, sondern darum, die Vorsorge für ALLE Zähne sicherzustellen. Durch die Vorsorge kann meist eine aufwendige und teure Versorgung mit Zahnersatz vermieden werden.

Mfg

Matthias

Naja, es geht bei diesem Kosten- und Heilplan aber nur um diesen einen Zahn und keine Vorsorge - egal in welchem Abstand - hätte diese Behandlung verhindern können.

Ich verstehe natürlich, dass die Krankenkasse keine Verantwortung für mangelnde Vorsorge und daraus entstehende Kosten übernehmen kann und will, aber bei einem genetischen Defekt hat man doch eine komplett andere Sachlage.

Ich finde es sehr schade, dass da nicht unterschieden wird.

Danke für Deine Antwort.

Hallo,

ich bin zwar kein Experte im Leistungsrecht. Aber um Deine Frage zu beantworten, ja es ist in Ordnung. Die Bonusregelung für den Zahnersatz ist im Sozialgesetzbuch V eindeutig geregelt, demnach haben nur Versicherte Anspruch auf einen Bonus, wenn die Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig durchgeführt wurden. Gruß N.

Hallo, Leanah82,
die Vorsorgeuntersuchungen sind einmal im Jahr vorgesehen und drücken, wennn lückenlos geführt, die Zuzahlung des Patienten, weil die KK einen Bonus gibt. Das gilt für alle Patienten ohne Ausnahme.
Da ein genetischer Defekt vorliegt, würde ich mit der KK über die Härtefallregelung sprechen. Zur vollen Kostenübernahme darf das Einkommen (brutto) von 1569,75 € nicht überschritten werden.
Außerdem kann man mit dem Zahnarzt Ratenzahlung vereinbaren.
Viel Erfolg- Schaddie
bniZu

Hallo… leider kann ich in dieser Sache nicht weiterhelfen.

Gruß, Christian

Die Krankenkassen haben gesetzliche Regellungen an die sie sich halten müssen.

Bei Zahnersatz gibt es von der Krankenkasse sog. befundbezogene Festzuschüsse. Diese Zuschüsse erhöhen sich um 20% wenn man den regelmäßigen Zahnarztbesuch (bei Erwachsenen einmal im Jahr) in den letzten 5 Jahren nachweisen kann und eine regelmäßige Zahnpflege zu erkennen ist. Dieser Bonus erhöht sich um weitere 10% wenn der regelmäßige Zahnarztbesuch für die letzten 10 Jahre nachgewiesen werden kann.