Hey ich brauche dringend eine Krankenkassemitgliedschaft… Bin schon seit ein paar jahren ohne krankesnkasse unterwegs und brauche jetzt eine jobbedingt. Das dumme daran ist ich war heute bei meiner krankenkasse und die haben mir gesagt das ich noch 3600€ schulden bei denen habe, und bevor ich die nicht beglichen habe bekomm ich keine mitgliedschaft. Leider habe ich keine 3600€ und wollte fragen ob mir einer von euch einen tipp geben kann was ich machen könnte.
Bin echt verzweifelt und dankbar für jeden tipp ratschlag oder idee
Hi Mitchell,
vermutlich sind die Schulden aus einer Selbstständigkeit, aber bei einem Job oder Sozialleistungen bekommst du auf alle Fälle eine Kranenversicherung, die Schulden müssen irgendwann beglichen werden entweder durch Zahlungen oder einer privaten Insolvenz.
Sonst kommen Sie nie aus den Teufelskreis.
Gruß Frank
Hallo Mitschell,
ich habe vielleicht einen Tipp, aber bestimmte Kniffe verrate ich lieber mündlich.
wollen Sie mich anrufen?
0173-4863267
oder wann kann ich Sie erreichen?
Ralph Bleister
Hallo! Was ist das für ein Job und was verdienst Du da?
Gruß, Christian
Bitte bei der Krankenkasse nachfragen, ob auf Raten abbezahlt werden kann.
mfg
makellos
Hallo, also ich würde zum Amt für Soziales gehen und die Schlage schildern. Evtl. gewähren Sie darlehensweise Hilfe…
Viel Glück!
Thommy
versuch doch einfach mal mit der krankenkasse einen deal zu machen und die schulden in ratenzahlung zu begleichen.
sonst könntest du eventuell noch einen kleinen kredit aufnehmen um die schulden bei der kk zu zahlen.
sonst fällt mir auch nichts ein
Hallo, Mitchell,
die Schulden bei der KK müssen natürlich begrichen werden. Die Kasse hat darauf einen Rechtsanspruch. Ich würde versuchen mich auf eine Ratenzahlung zu einigen, zumal ja zugleich die normalen KK Beiträge wieder fließen würden. .
Weite Informationen findet man unter:
www.d-krankenversicherung.de/keine krankenversich…
Viel Erfolg und alles Gute - Schaddie
Nun, zuerst einmal muss dich die Kasse nehmen, jedoch hast Du nur Anspruch auf Versorgung bei akuten Schmerzzuständen § 193 VVG. Versuche Dich mit Deiner Kasse auf eine Ratenzahlung einigen. Und wegen der Mitgliedschaft Verweise auf den Paragraphen bzw. die gesetzliche Versicherungspflich in Deutschland.
Die muss Sie aufnehme, egal ob Sie zahlen können oder nicht.
Übrigens: Diese Versicherungspflicht gilt schon seit 01.04.2007.