wie kann man die Lebensgefährtin günstig krankenversichern? Ich bin getrennt lebend (Scheidungsendkampf), beziehe eine kleine Rente. Wir leben seit 8 Jahren zusammen. Meine Lebensgef. ist jetzt geschieden, hat keinerlei Einkommen o. Rücklagen, sie wird ausschlieslich von mir unterstützt.
Der Ehemann hatte eine KV abgeschlossen, aber nur kurzfristig gezahlt, dann ganz eingestellt. Sie ist also seit mehreren Jahren ohne KV.
Die von den Versicherungen geforderten monatl. 480 Euro können wir nicht aufbringen!
Arztkosten wurden immer von mir gezahlt.
Wie kann meine Lebensgef. eine KV-Grundversicherung erhalten? Was haben wir für Möglichkeiten?
Es wäre zu prüfen ob Ihre Lebensgefährtin Anspruch auf sogenanntes Hartz4 hat, wenn ja würden von dort die Beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)übernommen. Es kommt auch eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV oder (je nach Alter)bei den Privaten Krankenversicherern (PKV) in Frage.Es ist dann mit „Strafzahlungen“ zu rechnen, da bei der GKV ab 1.4.2007 eine allgemeine Versicherungspflicht besteht.U.U ein Bussgeldgeld als Ordnungswidrigkeit bis zu 5.000 Euro droht. Bei der PKV besteht die Versicherungspflicht seit 1.1.2009, wobei für die ersten 6 Monate der volle Beitrag und für jedes weitere Monat 1/6 der nicht versicherten Zeit von der Monatsprämie verlangt wird. Ich halte den Weg über hartz 4 für die bessere Wahl, wobei Sie dann als Bedarfsgemeinschaft eingestuft werden, und Ihre Finanzen offen legen müssten.
Mit freundlichen Grüssen
J.Leopold
Hallo - so simpel es auch klingt, aber eine kostenlose KV ist über ALG II bzw. Hartz IV möglich. Bei Bedürftigkeit übernehmen die Soz. ämter die Kosten - ansonsten Einstufung bei der KAsse als freiwilliges Mitglied ohne Einkommen also Mindestbeitrag für sonstige freiwillige Mitglieder (z. B. Kinder, Hausfrauen)
1/3 der Bezugsgröße x Beitragssatz ohne Krankengeldanspruch (14,9%) = 126,90 EUR
gruß
johannes Türk
www.tuerk-versicherungen.de
Hallo,
das sieht in der Tat ganz schlecht aus!! Wer fordert denn 480,- €; eine Privatversicherung oder eine gesetzliche Krankenkasse ? Wie war sie denn vom Ex-Mann wo versichert; Krankenkasse oder PKV. Bei einer KK könnte sie sich ggfs. freiwillig als Stellenlose ohne Einkommen nach der Scheidung weiterversichern; bei PKV sieht es schlecht aus. Ist sie denn beim AA gemeldet oder steht sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung (Hartz IV). Dann gebe es evtl. die Möglichkeit, über das AA bei einer gesetzlichen KK zu versichern.
VG ayro
Hallo,
wenn Ihre Freundin kein Einkommen hat, so hat diese m.E. Anspruch auf Hartz IV oder gvl. Leistungen. Hinter diesen Einnahmen steckt im übrigen dann auch eine Krankenversicherung.
Hallo,
ich versuche es mal die Situation logisch aufzubauen.
- seit dem 01.04.2007 muss jeder Bürger versichert sein. Hierfür kommt es darauf an bei welcher Kasse man zuletzt versichert war.
- ich gehe davon aus das der Ehemann Ihrer Lebensgefährten in der Zeit bis zur rechtskräftigen Scheidung privat versichert war. Ansonsten wäre sie ja in der kostenfreien Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung gewesen.
- Ihre Lebensgefährtin kann sich nur in der privaten Krankenversicherung zum Basistarif (darf gesetzlich nicht höher als in der gesetzlichen Krankenversicherung sein) versichern (Voraussetzung die letzte Versicherung war eine Private Versicherung.
- Sollte die letzte Kasse eine gesetzliche Krankenversicherung gewesen sein, dann kann Sie sich nur rückwirkend zum 01.04.2007 bei der letzten Krankenkasse versichern bei der sie versichert war. Der Mindestbeitrag liegt hier bei so ca. 140 Euro im Monat (Kranken- und Pflegeversicherung). Allerdings sind dann auch die Beiträge seit dem 01.04.2007 fällig. Gegebenen Falls kann man mit der Kasse neben dem monatlichen Beitrag eine Ratenzahlung vereinbaren. Die Entscheidung hierüber trifft aber die Krankenkasse. Teuer wirds auf jeden Fall. (… hätte …wenn… und aber…) es wäre natürlich sinnvoll gewesen sich schon vor einigen Jahren darum zu kümmern.
- Sobald Sie selbst rechtskräftig geschieden sind und gesetzlich versichert sind, können Sie dann heiraten und Ihre Frau kostenfrei mitversichern.
Eine Andere Möglichkeit haben Sie leider nicht. Tut mir leid.
Doch eines fällt mir noch ein. Sie müsste eine Stelle mit Bruttoeinkünften von mehr als 400 Euro im Monat annehmen, dann ist sie auch gesetzlich versichert.
Gruß
Yvonne
Hallo,
da sie keine Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorweisen kann, ist dort eine freiwillige Versicherung ausgeschlossen. Zutritt würde sie nur durch ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältis erhalten. Bleiben als derzeit nur private Krankenversicherungen. Die können als Beitrag nehmen was sie wollen, daher ist das entsprechend teuer.
Das einfachste ist, Du heiratest sie. Dann kannst Du sie mittversichern.
Gruß
Karsten
schreibe mal an meine E-Mail Adresse!
[email protected]
Es gibtr evtl. eine Chance. Will aber nichts großes versprechen.
Hupftiegel
nach §5.1.13 kann sie in die GKV und dort ohne Einkünfte kann sie beim reduzierten Mindestbeitrag von ca. 180,-€ pro Monat liegen
Hallo DEGE00,
deine Lebensgefährtin muss sollte sich beim JbCenter bzw. ARG melden. Von dort werden bei geringem Einkommen die Beiträge zur Krankenversicherung übernommen.
Werden die Einkommensgrenzen (auch mit deinen EDinkünften) überschritten, dann bleibt nur die freiwillige Weiterversicherung in der letzten Krankenkasse.
Die Mindest-Beiträge betragen mtl. ca. 150€ und müssen ab dem Zeitpunkt der Scheidung gezahlt werden.
Die von dir angeführten monatlichen 480 € sind nicht nachvollziehbar, wenn deine Lebensgefährtin keine Einkünfte hat.
Auf alle Fälle sofort die Krankenkasse kontaktieren, denn zumindest der Mindestbeitrag muss nachgezahlt werden. Und je später man sich darum kümmert umso höher ist die Nachzahlung.
viele Grüße
sigi-der-schwabe
Da muss man wirklich sagen: „Das ist halt so.“
Die 480 Euro müssen gezahlt werden.
Wie sieht es aus mit Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe? Weil bei Bezug einer dieser Leistungen würde der Staat die Beiträge tragen.
wer welche Kasse verlangt 480 Euro und warum ?
ohne einkommen kann sie zu dem mindestbetrag von ca. 150€ versichert werden. Wieso soll sie 480€ zahlen, ist sie noch verheiratet?? Bezieht ihr getrennt lebender Mann zuviel Einkommen??
Sie ist geschieden! ehem. Ehemann hat kein Einkommen! PKV verlangt 480 Euro! AOK sagt nein!
ohne einkommen kann sie zu dem mindestbetrag von ca. 150€
versichert werden. Wieso soll sie 480€ zahlen, ist sie noch
verheiratet?? Bezieht ihr getrennt lebender Mann zuviel
Einkommen??
die letzte krankenkasse in der sie versichert war MUSS sie versichern und zwar bei einkommen bis 850€ zahlt sie 150€ ca. monatlich
stell deine lebensgefärtin doch offiziell als haushaltshilfe regulär ein! dann müssen du als arbeitgeber und sie als arbeitnehmerin zwar alle sozialabgaben tragen, aber die sind bei ganz kleinem einkomen (vielleicht 200 euro im monat?) auch ganz klein. wie klein das max. sein kann, kann euch jede gkv sagen, am besten die, wo sie sich dann versichern will. ich schlage euch die BIG oder knappschaft vor. lohnsteuer dürfte gar keine anfallen. evt. aber noch ein kleiner beitrag zur berufsgenossenschaft.
Die Lage ist nicht gerade rosig, muss ich zugeben.
-> sie werden - zumindest vorm ALG II - gemeinsam veranlagt, da sie eine eheähnliche Gemeinschaft führen;
-> eine kostenfreie Familienversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse geht wiederum nicht bei einer eheähnlichen Gemeinschaft, sondern nur bei einer tatsächlichen Ehe.
Mit anderen Worten: Ihre Lebensgefährtin muss sich selbst in irgendeiner Weise krankenversichern. Seit 01.04.07 gibt es in Dtl. eine so genannte Versicherungspflicht. In dem Fall Ihrer Freundin muss nun geschaut werden, ob sie irgendwelche Leistungen erhält, worüber sie sich versichern kann: Rente, Leistungen vom Arbeitsamt oder Arbeitsagentur etc.
Bezieht sie kein Einkommen?
Dann muss sie zu ihrer allerletzten Krankenversicherung, wo sie gewesen ist, und muss sich dort versichern. Hier gibt es ein mindestsatz von dem beiträge berechnet werden. D.h. man geht immer von einem Mindeseinkommen von ca. 850 eur aus - selbst wenn man kein Einkommen bezieht. Das scheint unfair… ist es irgendwie auch, jedenfalls ergibt sich ein mtl. Mindestbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung i.H.v. ca. 145 eur.
Ich rate Ihnen, dass Sie sich an die letzte Krankenversicherung Ihrer freundin wenden. optimaler Weise nimmt sie einfach eine Versicherungspflichtige beschäftigung auf (über 400 eur entlohnt) und sagt bei der GKV einfach, dass sie vorher immer privat versichert gewesen ist. Dann hat sie keine rückwirkenden zahlungen zu machen und ist wieder zurück in der gesetzlichen Kasse und wieder versichert.
alles gut.