Hallo,
ich habe ein ziemlich großes problem ich bin selbstständig und freiwillig bei der bkk vor ort versichert mein beitrag beträgt 422€. Ich habe in den letzten monaten realtiv wenig verdient knapp über 1000 brutto. Dies teilte ich auch der versicherung. Mir wurde ein antrag auf beitragsentlastung zugeschickt. Allerdings erst für den nächsten Monat mit einen neuen beitrag von 220.
Ich teilte auch der krankenkasse mit das ich auf grund meiner finanziellen lage meine letzten 2 beiträge nicht zahlen kann max 200€ pro Monat. drauf einlassen wollten sie sich nicht und trotzdem den vollen beitrag sprich meine 844€. Weiter geleitet wurde das ganze zur vollstreckung. Nun bin ich leider nicht mehr krankenversichert. Und erst dann wieder wenn ich den Gerichtsvollzieher komplette bezahlt habe. Da ich im Monat aber nur noch 250€ max bezahlen kann würde das noch über 3 Monate dauern. Was kann ich jetzt tun ? Ich habe momentan noch eine offene Wurzelbehandlung bei Zahnarzt müsste das aber jetzt alles selbst bezahlen wofür ich nicht das geld habe. Ich brauche drigend hilfe…
Hallo,
ich an Deiner Stelle würde eine kurze Gegenüberstellung (Einnahmen - Ausgaben) bei der GKV einreichen, mit dem Hintergrund das die sehen können, das Deine Einnahmen nicht so hoch sind wie die vom letzten Jahr (wonach ja der Beitrag berechnet wurde).
Kündigen können sie Dich nicht, es besteht die Pflicht zur Krankenversicherung, nur übernimmt die GKV zur Zeit keine Leistungen, daher musst Du Deinen Doc aus eigener Tasche zahlen.
Hätte Dir gerne was anderes gesagt, noch eins:
Hartnäckigkeit öffnet oft ungeahnte Türen bei der GKV
Hallo,
sie sind noch immer krankenversichert. Allerdings nur für Notfälle. Ob die Wurzelbehandlung nun ein Notfall ist kann ich nicht beurteilen. Ich bin mir zu 88% sicher, dass der Versicherungsschutz erst ab einem Beitragsrückstand von mind. 2 Beitragsmonaten einsetzt (egal wie hoch der Beitrag war).
Auf alle Fälle bei alle diesen Fragen immer die Kasse anrufen. Bei Fragen zur Wurzelbehandlung die Leistungsabteilung!
Und dann noch ein Tipp. Wenn die Selbständigkeit so wenig abwirft, ist sie dauerhaft nicht tragfähig. Damit Sie langfristig über die Runden kommen, brauchen Sie mind. 5000,-- Einnahmen pro Monat. Also abmelden und Anstellung suchen.
Gruß
fair123
Wenn die KV stur bleibt, empfehle ich zum Sozialamt zu gehen
MfG
Waldemar
Hallo, in Notfällen, dazu zählt auch eine schmerzstillende Behandlung beim Zahnarzt, muss die Kasse auch zahlen. Dafür muss man aber wieder mit der Kasse reden.
Eigentlich lässt sich die Kasse normalerweise bei Rückständen auf Ratenzahlung ein. Das scheint hier nicht geklappt zu haben. In solchen Fällen ist man nach meinem Eindruck bei einer großen Kasse besser aufgehoben als bei einer kleinen BKK.
Wenn die Wurzelbehandlung über das schmerzstillende hinausgeht (man kann ja auch den Zahn ziehen), kann man vielleicht noch mit dem Zahnarzt verhandeln. Eine Privatbehandlung kostet aber immer mind. das Doppelte des Kassensatzes.
Viel Glück
Barmer
Hallo,
auch bei Beitragsrückstand ist man versichert. Die Leistungen beschränken sich aber auf Schmerz- und Notfallbehandlungen und Früherkennungsuntersuchungen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__16.html
-> Absatz 3a
Beoi Problemen mit der Krankenkasse kann teilweise diese Stelle weiterhelfen:
http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/
Gruß
RHW
Du bist weiter krankenversichert. Denn das ist Gesetz. Ob die Kasse Geld von dir bekommt oder nicht. Sie muss zahlen.
Ein Rauswurf ist nicht möglich. Das ist natürlich für die Kasse bitter… aber Gesetz.
Allerdings darf die Kasse die fehlenden Beiträge nach verlangen.
Hupftiegel
In Deutschland ist seit 2007 jeder Krankenversicherte, da krankenversicherungspflicht besteht. Die Ges. Zählt halt immer nur die Mindestleistung.
Keine Krankenversicherung kann Leistungen verweigern. Dennoch wird selbstverständlich der Beitrag mit allen Mitteln eingetrieben zum Schutz des Kollektiv.
Hallo,
es ist nicht richtig, dass Sie nicht mehr versichert sind, Ihr Ansoruch auf Leistungen ruht derzeit. Jedoch sind Schmerz- und Akutbehandlungen davon ausgenommen, diese Leistungen können Sie weiter in Anspruch nehmen.
Vereinbaren Sie eine Ratenzahlung/ Stundung mit Sicherheiten, wie z. B. eine Lebensversicherung oder ein Kfz-Brief und sagen Sie der Kasse, wann Sie den Betrag Zahlen können. An diese Verwinbarung müssen Sie sich dann aber 100 % halten.
Hallo,
helfen kann leider keiner…
die ausstehenden Beiträgte müssen bezahlt sein damit wieder Vers.-Schutz besteht…!!! leider will es das Gesetz so…!!
die Behandlung ein paar Monate aussetzen soweit medizinisch möglich und dann die Behandlung beenden.
eine schlimme Lage in der Sie sich befinden aber in D muss jeder versichert sein und das die BKK so schnell schreiben kann oder darf das Sie keinen Schutz mehr haben halte ich bei nur einigen Monaten Rückstand für nicht so ganz korrekt… aber das sollten Sie mit der BKK ganz in Ruhe klären!! und mit der Zahlungsvereinb. sollte dann auch der Schutz wieder hergestellt werden…
Viel Erfolg
Wenn du als Selbständiger zu wenig verdienst, um deinen Lebensuunterhalt, die Kosten der Unterkunft und deinen Krankenversicherungsschutz bezahlen zu können, hast di wahrscheinlich Anspruch auf aufstockenden Hilfe (Hartz IV).
Das solltest du schnellstens regeln. Für die jetzige Beitragsnachforderung nützt dir das aber nichts. Du kannst nur die Krankenkasse davon zu überzeugen vwersuchen, dass du nur den Mindestbeitrag zahlen müsstest, weil du entsprechend wenig verdienst.
Fpr die anstehende Zahnbehandlung kannst du dann einen Härteantrag stellen.
Wenn dein Gewerbe auf Dauer nicht genug hergibt, um deine Grundsicherung zu decken, wirst du es aufgeben müssen und dich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.
Die Krankenkasse wird argumentieren, dass du das ganze schon weitaus früher gewusst haben musst.
die KK handelt rechtlich korrekt,du kannst nur auf kulanz hoffen
Hallo,
ja, Sie haben ein Problem.
Mir sind allerdings keine wie auch immer gearteten „Tricks“ bekannt, wie Sie irgendjemanden dazu bekommen könnten, für Sie Ihre Rechnungen zu bezahlen.
Gibt es außer der Selbstständigkeit denn keine andere Möglichkeit für Sie, Geld zu verdienen?
Das Sozialamt hilft doch im Prinzip auch, wenn das Einkommen nicht ausreicht. Thema: Grundsicherung
Fragen Sie da doch einmal nach.
Viel Erfolg!
J. Schnitzler
Hallo Rockme09,
du kannst gerne mal anrufen (ab 18:00), da ich noch einige Infos benötige um dir vielleicht helfen zu können.
Solltest du verheiratet sein und Kinder haben, ist das Problem eventuell schnell gelöst.
Die Situation die du schilderst lässt im Moment wenig Ratschläge zu.
Gruß
Franjo
Leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.