Keine Krankenversicherung

Guten Tag an alle,

ich versuche jetzt so gut wie möglich mein Problem zu erläutern, es ist etwas komplizierter und ich befinde mich in einer misslichen Lage.

Um das Problem einmal kurz und knackig auszusprechen, ich habe das 23 Lebensalter erreicht, wohne noch bei meinen Eltern und da ich ab dem 13 August eine Privatschule besuchen werde, hat mich die AOK aus der Familienversicherung meines Vaters sozusagen rausgeschmissen. Muss jetzt also auf irgendeine Weise versichert werden, das alles ist nur für mich absolutes Neuland und ich weiß nicht wie ich das angehen soll aus verschiedenen Gründen.

Ich arbeite im Moment nur auf 400 Euro Basis, bekomme also im Monat um die 380 Euro. 150 Euro gehen für die Privatschule drauf. 50 Euro muss ich an Schulden zusätzlich nachzahlen. Jetzt sagt die AOK mir das die Freiwilligen Versicherung, sprich die Pflichtversicherung zusätzlich 150 Euro kosten wird.

Mein Vater bekommt zurzeit nur Krankengeld, da er einen Herzinfarkt hatte und operiert wurde. Zu allem bösen wurde auch noch ein Tumor im rechten Lungenflügel entdeckt und man weiß noch nicht ob es sich um Krebs handelt. Feststeht das er jetzt am kommenden Dienstag, den 7.8.2012 operiert wird.

Meine Mutter hat ebenfalls wie ich nur einen Minijob und verdient 370 Euro Monatlich.

Vor wenigen Stunden bin ich mit meinem Vater beim Jobcenter hier in Mainz gewesen und wir haben uns informiert über eine Versicherung über das Sozialamt bzw. Arbeitsamt. Nun müssen wir den Antrag stellen doch die Frau sagte bereits von vornherein schon, dass es nicht sehr gut aussieht und der Antrag wahrscheinlich abgelehnt wird da das Einkommen von uns dreien wohl zu hoch sein wird. Und ich kann dazu nur sagen dass ich das nicht nachvollziehen kann da es schon sehr knapp an der Grenze war als mein Vater noch voll ausbezahlt wurde, aber jetzt da er nur noch 70% seines Gehalts bekommt, wird das einfach vorn und hinten nicht mehr reichen. Sprich, auch ohne die zusätzlichen Kosten von 150 Euro meiner Pflichtversicherung sieht es nicht gut aus, doch jetzt wird es richtig übel.

Ich bin hier wirklich schon am Verzweifeln und weiß nicht weiter. Ist hier jemand der weiß was ich in meiner Situation machen kann?

Vielen Dank an jeden der bereit ist mir und meiner Familie zu helfen.

Guten Tag,

da haben Sie ja wirklich ein ziemliches Problem.
Leider ist das eine Frage, die mehr mit Sozialrecht zu tun hat, als mit Versicherungen. Das ist nicht mein Fachgebiet.
Ich wünsche Ihnen viel Glück!

J. Schnitzler

hmmmm - wie wäre es mit einem richtigen job statt privatschule ??

Ja das habe ich mir auch schon überlegt und das wäre an sich auch kein Problem. Aber leider hat die AOK nun mal Mist gebaut und ich erkläre auch warum.

Ich hatte vor 2 Monaten Geburtstag, am 27.05 um genau zu sagen. Das mit dem 23 Lebensjahr wusste ich nicht und meine Eltern hatten wegen dem Herzproblem meines Vaters und dem Verdacht auf Krebs nun genug um die Ohren und haben da auch nicht dran gedacht. Sprich die AOK hat, anders als bei meinem besten Freund, mir 2 Monate zu spät bescheid gesagt. Um genau zu sein, hat mein bester Freund sogar Monate vorher Bescheid bekommen. Er konnte sich vorbereiten. Ich nicht. Nun habe ich mich da im August die Schulen wieder anfangen für eine Privatschule beworben, da ich meine Mittlere Reife nachholen will. Ich würde gerne noch etwas aus meinem Leben machen. Doch selbst wenn ich mir jetzt noch einen Beruf suche, bin ich bereits bei der Schule angemeldet und habe einen Vertrag unterzeichnet. Dieser hatte eine 2 wöchige Kündigungsfirst die, wer hätte das gedacht, am 30.07 abgelaufen ist.

Ich muss die 150 Euro nun so oder so zahlen. Und einen Vollzeit job + Schule, das wird zuviel.

Hätte die AOK mir früher Bescheid gegeben, wäre es soweit gar nicht gekommen.
Vor allem meinten die heute als ich dort war, dass ich 3 Monate nach meinem Geburtstag Zeit habe mich für eine Freiwilligen Versicherung zu melden. Als ich sagte das ich den Brief aber erst gestern bekommen habe, meinte der nette Herr nur „ja, ich weiß“.

hmmmm - wie wäre es mit einem richtigen job statt privatschule
??

Hallo,
das ist eine schlimme Sitiaztion für Euch, aber leider kann ich da auch nicht weiter helfen. Normal nist Du bis 25 (plus Ersatzzeit wieBundeswehr)familenversichert. Es könnte vielleicht daran liegen, dass Dein Einkommen für die Krankenkasse zu hoch ist. Lass es mal prüfen
Gruß H.

Meines erachtens ist die gesetzeslage eindeutig. Wenn ein „Kind“ unter 25 ist und sich in einer Schulausbildung befindet, ist die kostenfreie Familienversicherung möglich. Es wird in dem Gesetz nicht zwischen privater und staatlicher Schule unterschieden. Hier soll die AOK sich bitte erklären, welche Gesetzesgrundlage sie für den Ausschluss bei einer privaten Schule, zu Grunde legt. Hier ist der Auszug aus dem Gesetz:
"§ 10 Familienversicherung
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen

ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
2.
nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,
3.
nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,
4.
nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und
5.
kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 400 Euro.

Eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit im Sinne des Satzes 1 Nr. 4 ist nicht deshalb anzunehmen, weil eine Versicherung nach § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890, 1891) besteht. Das Gleiche gilt bis zum 31. Dezember 2013 für eine Tagespflegeperson, die bis zu fünf gleichzeitig anwesende, fremde Kinder in Tagespflege betreut. Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren.
(2) Kinder sind versichert

bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres,
2.
bis zur Vollendung des dreiundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind,
3.
bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes oder Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz leisten; wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das fünfundzwanzigste Lebensjahr hinaus; dies gilt ab dem 1. Juli 2011 auch bei einer Unterbrechung oder Verzögerung durch den freiwilligen Wehrdienst nach Abschnitt 7 des Wehrpflichtgesetzes, einen Freiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz, dem Jugendfreiwilligendienstegesetz oder einen vergleichbaren anerkannten Freiwilligendienst oder durch eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer im Sinne des § 1 Absatz 1 des Entwicklungshelfer-Gesetzes für die Dauer von höchstens zwölf Monaten."

Ich hoffe das hilft Ihnen weiter. Viel Glück und alles Gute.

Hallo Giumani,

bei allem Verständis für Deine Situation, sehe ich das Problem hier nicht im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Das grundsätzlich Jeder für irgendwelchen Versicherungsschutz auch Beiträge zu zahlen hat, sollte klar sein. Denn irgendwie muss sich das ganze teure Gesundheitssystem finanzieren. Das Babys, Kinder und Jugendliche eine Ausnahme darstellen müssen, da sie nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können, ist auch nachvollziehbar. Also gibt es für diesen Personenkreis, wie auch für nicht berufstägige Ehefrauen, eine kostenlose Mitversicherungsmöglichkeit. Irgendwo muss für Jugendliche jedoch auch mal eine Altersgrenze festgelegt werden. Man hätte sie auch bei 19 Jahren festlegen können, weil damit grundsätzlich spätestens die Schule mit dem Abi endet und anschließend jeder sein Leben auf eigene Beine stellt.

Draufgepackt hat man aber noch eine Ausnahme für eingeschriebene Studenten, weil die halt auch noch meistens bei den Eltern und auf deren Tasche leben. Einschließlich eventuell anzurechnendeer Grundwehr- oder Zivildienste kommt man dann auf eine maximale Altersgrenze und somit Versicherungszeit von über 26 Jahren (!) in der man keinen Cent Beiträge bezahlt hat, aber trotzdem den vollen Leistungsanspruch der Krankenversicherung geniessen kann. Das finde ich schon sehr ordentlich und gibt es auch bei keiner anderen Versicherungsart!!!

Ich persönlich habe mit 16 meine Berufsausbildung begonnen und zahle seit dem meine Beiträge zur Sozialversicherung (also auch zur Renten- und Arbeitslosenversicherung). Auch aus dem Grund, weil ich nicht davon ausgehen konnte, dass mich meine Eltern noch bis ins Alter von über 23 Jahren finanziell unterstützen können. Wie bei Euch ist halt nicht immer überall viel Kohle im Haushalt vorhanden. Also muss man die Verantwortung für sich selbst auch bei sich selbst suchen und kann nicht mit dem Einkommen der Eltern oder Geschenke von Anderen (Staat) rechnen.

Wer sich somit den Luxus eines weiteren Schulbesuches - sogar bei einer kostenpflichtigen Privatschule - noch im Alter von 23 Jahren gönnen will, muss es halt auch können und somit auch in der Lage sein, für seinen eigenen Unterhalt sorgen. Dazu gehören nun mal auch diverse Versicherungen. Das Geld fällt nicht vom Himmel und will erwirtschaftet sein und jeder sollte sich immer nur an seine eigene Nase fassen.

Also - „Nicht für ungut“ - Ärmel hoch - ran an den Arbeitsmarkt und die Schule auf den Abendschulbereich beschränken. Das Leben ist halt kein Wunschkonzert - wovon Dein Vater wohl nun ein Lied singen kann.

Alle Gute.

Triceratops

Hallo, kläre das noch einmal mit der AOK ab. § 10 SGB V besagt, dass ein Anspruch auf Familienhilfe bis zum 25. LJ besteht, wenn sich der betreffende in Schulausbildung befindet. Ich kann nirgends erkennen, dass eine Privatschule keine Schulausbildung darstellt.

VG ayro

Hallo,

Kinder sind gem. § 10 (2) SGB in der Familienversicherung eingeschlossen

bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,

bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, falls sie nicht erwerbstätig sind,

bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, falls sie sich in Schul- oder Berufsausbildung (auch Studium) befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr ableisten. Diese Frist erhöht sich ggf. um die Dauer des Wehr- oder Ersatzdienstes.

Ab dem 13. August gehst Du doch wieder zur Schule. Dann sollte doch wieder die Familienversicherung greifen! Wenn ich das richtig sehe ist die freiwillige Versicherung nur bis zum 13.08.12. Wurde das mit der AOK besprochen?

Vielleicht wir die Privatschule aber auch nicht anerkannt. Das ist der letzte Fall, den ich mir vorstellen kann. Dann würde ich mir erst einmal die Frage stellen, ob die Entscheidung grundsätzlich richtig war, aber das kannst Du besser entscheiden.

Auf alle Fälle könnte ich mir vorstellen, dass man mit 23 Jahren nicht mehr zu Hause wohnen möchte und sich eine eigene Wohnung nimmt. Da du vermutlich mit dem wenigen Geld das Leben nicht alleine bestreiten kannst, würde da bestimmt ALGII gezahlt werden :wink:.

Gruß

fair123

Eine Belehrung war nicht nötig.
Ich habe meine Fehler in der Vergangenheit gemacht und bin mit den Konsequenzen jetzt durchaus im Reinen. Ich finde das System gut und habe auch überhaupt kein Problem damit dass irgendwann eine Altersgrenze gesetzt wird. Mein Problem war lediglich, das mir die AOK ( was sie bei meinem Kumpel übrigens gemacht haben ) ruhig früher hätte Bescheid geben können, das ich, sobald das 23 Lebensjahr, selbst für meine Versicherung zahlen muss. Jetzt haben sie mir gestern das schreiben geschickt, 2 Monate nach meinem Geburtstag und sagen mir dass ich drei Monate Zeit habe, nach dem Erreichen des 23 Lebensjahr auf eine freiwillige Krankenversicherung zu wechseln. Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich andere Wege eingeschlagen. Ich bin davon ausgegangen das sie bis zum 25 Lebensalter hält. Somit hätte ich mein Abschluss und meine Ausbildung.

Aber naja, wie gesagt eine Belehrung war definitiv nicht nötig, ich frage hier schließlich nach Auswegen wie ich in meiner Situation vorgehen kann. Schule auf Abendschule beschränken ist auch nicht möglich. Da ich vor einem Monat einen Vertrag mit der Privatschule abgeschlossen habe und die Kündigungsfrist 1 Tag bevor der Brief der AOK angekommen ist, abgelaufen ist.

Alles dumm gelaufen, ich weiß, ich bin selber Schuld an der Situation, auch wenn es definitiv rosiger ausgesehen hätte, wenn die AOK pünktlich der Brief abgeschickt hätte und nicht erst 2 Monate zuspät.

Danke trotzdem für deinen Beitrag, auch wenn er absolut keine Hilfe war und am Thema bzw. Der Frage nach Hilfe vorbei. Schönen tag noch.

Hallo Giumani,

zu dem einen muss ich Dir leider sagen hat die AOK vom Recht her richtig gehandelt und sie dürfen es leider auch nicht anders.

Es ist ärgerlich, da Du quasi dafür bestraft wirst weil es eine private Schule ist. Es ist aber die Frage ist Deine Schule barfög-förderfähig? Falls das so ist kannst Du nämlich Deine Versicherung unter dem Studententarif laufen lassen, dies wären dann nur 80 Euro und keine 150 Euro.

Ansonsten hast Du die Option noch mehr zu Arbeiten? Es reichen schon 401 Euro Gehalt, dann wärst Du pflichversichert.

Ich Dir und Deiner Familie alles Gute und das es Deinem Papa bald besser geht.

Hi Giumani,
auf Anhieb fällt mir nur ein aus den 400 € Job einen mit 401 € zu machen dadurch wird versicherungspflicht ausgelöst.
Und automatisch muss die der AG versichern. Das wird für ihn am Ende sogar billiger, wenn du genaue zahlen vorlegen willst, guggst du hier
http://www.bkk.de/arbeitgeber/betriebsservice-angebo…

Gruß
DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
04860 Torgau * Wittenberger Str.16
Telefon: +49 / 03421 / 713505
Telefax: +49 / 03421 / 715827
mailto:[email protected]
http://www.ruediger-maass.dkv.com

Hallo, die Familienversicherung endet nur mit 23, wenn man keine Ausbildung macht, also „rumhängt“. Wenn die Privatschule eine einigermassen anerkannte Ausbildung ist, muss und wird die Kasse die Familienversicherung ab Schulbeginn wieder fortsetzen. Bliebe also die Lücke zwischen Geburtstag und 23.8., wo die Kasse den freiwilligen Beitrag fordern könnte. Weiss die Kasse noch nichts von dem Schulbesuch ?

Wenn das nicht funktioniert, weil die Ausbildung keine ist, bleibt nur, statt des Minijobs einen mit 401 EUR oder mehr zu suchen, wo der Arbeitgeber die Sozualversicherung, also auch die Krankenversicherung mitzahlt. Das ist auch für ihn billiger !

Viel Glück

Barmer

Hallo,

ich würde bei der privaten Schule ansetzen. Ist diese wenigsten staatlich anerkannt? Dann müsste eigentlich die Familienversicherung bis max. 25.Lebensjahr gelten.
Ansonsten versuchen, eine Beschäftigung knapp über 400 Eur zu finden.

VG
Olaf

Hallo Giumani,

es ist in der Tat so, dass die kostenfreie Familienmitversicherung zunächst bis zum 23 Lebensjahr möglich ist. Die AOK in Mainz hat hier nur die gesetzlichen Bestimmungen umgesetzt.

Warum gehst du in eine Privatschule ? Für die Schule können 150 € aufgebracht werden, aber für die eigene (wichtigere) Gesundheitsabsicherung nicht ?

Also gehe in eine staatlich anerkannte Schule, dann sparst du dir die 150 € Schulkosten und die 150 € für die Krankenkasse.

Auf einen Schlag um 300 € reicher. Das ist die Lösung für dein Problem. Beharrst Du jedoch auf eine Privatschule, dann muss diese nach staatlich anerkannten Schulplänen unterrichten. Ist dies der Fall, dann wird im Normalfall die Privatschule auch von der AOK anerkannt.

Nach deinen Schilderungen liegt das Problem zunächst also nur bei der ausgesuchten Privatschule.

Also abschliessender Tipp :

Lass dir von der Privatschule bestätigen, dass diese nach staatlich anerkannten Lehrplänen unterrichtet, wende dich mit dieser Aussage der Privatschule an die AOK. Es besteht dann eine gute Chance, dass die AOK die Schule anerkennt und die kostenfreie Familienmitversicherung mit Beginn der Schulausbildung wieder startet.

Viele Grüße
sigi-der-schwabe