Keine Krankenversicherung

Hallo zusammen,
kann mir jemand weiterhelfen: Ich bekomme bis zum 24.1. Krankengeld und werde am 1.2. eine neue Arbeitsstelle beginnen. Da ich mich für 1 Woche nicht arbeitslos melden will, stellt sich mir jetzt die Frage, ob ich mich für diesen Zeitraum selbst krankenversichern muss oder soll und was das kosten würde.
Kennt sich jemand mit dieser Problematik aus? Wäre für entsprechende Auskünfte dankbar.
Beste Grüße Anke

Krankengeld hat nichts mit Krankenversicherung zu tun.

Guten Tag Anke,

sind Sie gesetzlich oder privat krankenversichert?
Ggf. seit wann?
Wurde ggf. das bisherige Arbeitsverhältnis gekündigt und Sie wurden wähjrenddessen arbeitsunfähig?

Danke.

Gruß

Harald Wesely

Wenn Sie während der Krankengeldzeit pflichtversichert waren (wovon ich ausgehe) und wenn Sie ab 01.02.2013 auch wieder pflichtversichert sind, dann sind keine Beiträge zu zahlen. In der Zeit wird die Mitgliedschaft im Rahmen des „nachgehenden Leistungsanspruchs“ fortgeführt. Dieses ist für einen Zeitraum bis 4 Wochen möglich.
Gruß
Yvonne

Hallo zusammen,
kann mir jemand weiterhelfen: Ich bekomme bis zum 24.1.
Krankengeld und werde am 1.2. eine neue Arbeitsstelle
beginnen. Da ich mich für 1 Woche nicht arbeitslos melden
will, stellt sich mir jetzt die Frage, ob ich mich für diesen

Seit 2009 gibt es eine allgemeine Krankenversicherungspflicht (und das ist auch gut so…). Die bisherige Krankenversicherung darf Dich gar nicht „herauslassen“, solange keine Nachfolgeversicherung nachgewiesen wird.

Zeitraum selbst krankenversichern muss oder soll und was das
kosten würde.

Der Beitrag ist bei allen gesetzl. Krankenversicherungen gleich, erkundige Dich einfach bei der bisherigen, die ist auch für die Einstufung zuständig.

Kennt sich jemand mit dieser Problematik aus? Wäre für
entsprechende Auskünfte dankbar.
Beste Grüße Anke

Frohes Neues Jahr

Dirk

Hallo Anke,

melde dich bei deine GKV, du kannst dich für diese Zeit freiwillig versichern.

Gruß Sergij Titarcuk

www.pkv-beratungen.de

Hallo, es besteht Versicherungsschutz über den sog. nachgehenden Anspruch, sofern sich tatsächlich am 1.2. eine neue versicherungspflichtige Beschäftigung anschließt. Genaues weiß die Krankenkasse.

Viel Glück

Barmer

Hallo Harald
Ich bin gesetzlich kv und befinde mich nach Ende eine befristeten Arbeitsverhältnis weiterhin (biist 24.1.) im Krankenstand.
Gruß
Anke

Guten Tag Anke,
die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten solange sie Krankengeld beziehen.
Danach besteht bei fehlendem Einkommen ein nachgehender Anspruch bis zu 4 Wochen.
In der Zwischenzeit sind Sie also versichert.

Gruß

Harald Wesely

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DANKE

Hallo,

nach dem Ausscheiden aus der Mitgliedschaft bist Du noch 1 Monat nachversichert (§ 19 Abs. 2 SGB V = Sozialgesetzbuch Teil 5). Sollte durch Krankheit die neue Beschäftigung nicht zustande kommen, hilft eine freiwillige Versicherung (wenn eine Versicherung über Eltern oder Ehegatten nicht möglich ist).

Ich hoffe, ich konnte helfen.
MfG
Frankie

Hallo,
das ist kein Problem. Spreche mit deiner KK! Im Regelfall wird die Mitgliedschaft beitragsfrei weitergeführt bis mit dem neuen Beschäftigungsverhältnis deine KV weitergeführt wird (nachgehender Anspruch). Sollte deine KK für die Woche einen freiwilligen KV -Beitrag berechnen, würde ich mit Austritt bzw. Wechsel zu Beginn der neuen Beschäftigung drohen. Solltest du in der Woche tatsächlich Leistungen beziehen müssen, kann im Nachhinein immer noch ein freiwilliger KV Beitrag gezahlt werden.

VG
ayro

Hallo Anke,

Vom 25. bis 31.1.2013. besteht nach § 19 SGB V ein nachgehender Leistungsanspruch, d.h. man könnte die Versichertenkarte ohne Beitragszahlung benutzen. Wenns nicht in der Zwischenzeit geändert wurde und Sie in der GKV (Gesetzlichen Krankenversicherung) versichert waren. Außerdem wäre eine weitere Krankschreibung für die eine Woche noch möglich?.
Solllte alles nicht fruchten, wird der Beitrag für diese 7 Tage erhoben, auf welcher Höhe bezogen weiss ich nicht, denke aber aus 144 Euro. Würde mich nach Entscheidung dann mit Ihrer zuständigen GKV in Verbindung setzen, und wenn diese widerporstig sind und einen hohen Beitrag aus dem Nirwana hervorzaubern auf einen Einspruchsfähigen Bescheid bestehen. Und denen deutlich machen, daß Sie für diese Woche keine Einnahmen haben.

So long!

MfG -Leo!

Hallo,

eigentlich ist es nicht möglich, in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Mitgliedschaft ohne Grundlage weiterzuführen. Demnach endet Ihre Mitgliedschaft mit dem letzten Tag der Krankengeldzahlung. Demnach müssten Sie sich grds. für die „Unterbrechungszeit“ freiwillig weiterversichern, um den Versicherungsschutz während dieser Zeit nicht zu gefährden. Alternativ würde Sie sehr wahrscheinlich sogar einen Anspruch auf Leistungen der Arbeitagentur haben. Ggf. würde also für die Zeit Arbeitlosengeld gezahlt werden können. Falls kein Arbeitslosengeld gezahlt wird, würde die Arbeitsagentur jedoch zumindest die Beiträge für die Zeit übernehmen. Zusätzlich würde die Zeit in der Rentenversicherung als Beitragszeit angerechnet und auch dem Rentenkonto zugute kommen. Das wäre die richtige Lösung in der Theorie.

Da sie mit Aufnahme einer versicherungspflichtigen (!) Beschäftigung wieder die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllen, kann der Zeitraum jedoch auch auch als „kurzfristige Unterbrechung der Mitgliedschaft“ gewertet und somit beitragsfrei bleiben. Grundlage kann hier der nachgehende Anspruch aus der versicherungspflichtigen Mitgliedschaft sein. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie zuvor eine versichungspflichtige Mitgliedschaft hatten und auch die neue Beschäftigung im versicherungspflichtigen Rahmen durchgeführt wird. Da diese Voraussetzung geprüft und dokumentiert werden müssen, sollten sie diesen Sachverhalt unbedingt mit Ihrer Krankenkasse besprechen und fixieren.

Falls nämlich Irgendetwas dazwischen kommen sollte, ist ihr Versicherungsschutz gefährdet. Zum Beispiel könnten Sie vor Aufnahme der Beschäftigung wieder arbeitsunfähig werden und somit nicht die Beschäftigung antreten können. Dann meldet der Arbeitgeber sie nicht bei der Krankenkasse an und zahlt auch keine Beiträge Oder aus anderen Gründen kommt das Beschäftigungsverhältnis nicht zustande. Damit haben Sie dann auch keine Grundlage für die Mitgliedschaft und stehen ohne Versicherungsschutz da!

Die Lösung über eine „kurzfristige Unterbrechung der Mitgliedschaft“ erleichtert die Abwicklung von Versicherungsverhältnissen, wenn im Anschluss an die Unterbrechung die Aufnahmevoraussetzungen für eine neue Mitgliedschaft erfüllt sind und nur ein kurzer Zeitraum betroffen ist. Für die Zeit der Unterbrechung besteht versicherungsrechtlich keine Mitgliedschaft!!! Sprechen Sie also mit Ihrer Krankenkasse.

Gruß
Karsten

Hallo Anke,

Gute Besserung,ich bin schon ein wenig verwundert das ich bereits heute weiß das ich bis 24 dM krank bin :smile:
Auf jeden Fall zur Krankenkasse gehen.
Gruß

Hallo Musenelfe,
leider bin ich nur Fachmann für die private Krankenversicherung und kann bei der Frage nicht wirklich kompetent helfen. Bevor ich etwas angebe,
was ich nicht zu 100% weiß, halte ich mich deshalb
lieber zurück.
Ich weiß aber, dass es eine Nachversicherung gibt nach Ende der Krankenversicherung. Unversichert bist du also nicht - nur ob Beitrag fällig wird und wer den zahlt… das weiß ich nicht.
Sorry :wink:.
MFG H.G.Rischer

Hallo,

es gibt in der gesetzlichen Krankenversicherung einen sogenannten nachgehenden Leistungsanspruch. Dieser ist bis zu 28 Tage möglich. Um zu klären ob dieser möglich ist wird von der Krankenkasse ein Fragebogen ausgefüllt. Dies ist relativ schnell erledigt.Ich würde bei der Krankenkasse kurz anrufen und den anfordern oder hingehen und mit dem Mitarbeiter ausfüllen. Sollte dies nicht möglich sein muss man sich für eine Woche freiwillig versichern und dies dann auch zahlen. Kann der Arzt Sie nicht für eine Woche länger krank schreiben? Nur mal so unter uns…

MfG
Inna

Hallo Musenelfe,

falls Du verheiratest bist und dein Partner ebenfalls in einer gestzlichen Kasse ist, dann kannst Du dich dort kostenfrei mitversichern.

Wenn nicht, dann musst Du dich für diese eine Woche nicht extra krankenversichern.

Viel Spass bei deiner neuen Arbeit

viele Grüße
sigi-der-schwabe

Hallo Elfe,
wende Dich an Spezialisten des SGB V
danke
pe sturm

freiwillig weiterversichern, ca. 35,-- Euro